Identifikation
Titel
Verbot des Klootschießens
Laufzeit
1731-1799
Enthält
Verordnung vom 9. Februar 1731 von Fürst Georg Albrecht: „Nachdem des die Erfahrung bezeuget, daß bey dem sogenannten Klohtschießen, das um Geld, Bier oder andere Getränke angestellt wird, oder auch wozu die Nachbarschaften, ja wol gantze Gemeinen und Dörffer sich gegen einander ausfordern und aufbiehten, vielerley Unordnungen mit Saufen, Fressen, Schelten, greulichen Fluchen und schweren Schlagen und Verwunden und anderen groben Aergernis frommer Leute… „ (Aus der Begründung zum Verbot des Klootschießens)
Alte Archivsignatur
Rep. 28 (alt) Nr. 3347
Provenienz
Vorprovenienz
Amt Pewsum
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | A |