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NLA AU Rep. 23 Nr. 2985

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verbot des Klootschießens

Laufzeit

1731-1799

Enthält

Verordnung vom 9. Februar 1731 von Fürst Georg Albrecht: „Nachdem des die Erfahrung bezeuget, daß bey dem sogenannten Klohtschießen, das um Geld, Bier oder andere Getränke angestellt wird, oder auch wozu die Nachbarschaften, ja wol gantze Gemeinen und Dörffer sich gegen einander ausfordern und aufbiehten, vielerley Unordnungen mit Saufen, Fressen, Schelten, greulichen Fluchen und schweren Schlagen und Verwunden und anderen groben Aergernis frommer Leute… „ (Aus der Begründung zum Verbot des Klootschießens)

Alte Archivsignatur

Rep. 28 (alt) Nr. 3347

Provenienz

Vorprovenienz

Amt Pewsum

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original A