
Identifikation
Titel
Konsistorialverordnung wegen des Beerdigungsortes der in Oldenbrok an der Pest Verstorbenen: Die Toten müssen auf dem alten Friedhof begraben werden - eine Umbettung auf den neuen Friedhof im kommenden Winter wird erlaubt.
Laufzeit
- 03.08.1668
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
oldenbrock
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | Akte | 1005 / 19 |
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