Konsistorialverordnung wegen des Beerdigungsortes der in Oldenbrok an der Pest Verstorbenen: Die Toten müssen auf dem alten Friedhof begraben werden - eine Umbettung auf den neuen Friedhof im kommenden Winter wird erlaubt.
- 03.08.1668
oldenbrock
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Akte | 1005 / 19 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v364440