StAB 4.60/2

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

General - und Sammelakten zum Zivilstand

Laufzeit 

1811 - 1875

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Bis zur Einverleibung Bremens in das französische Kaiserreich 1810 waren allein die Kirchen für die Führung der Unterlagen über den Personenstand zuständig. Mit Wirkung vom 20. August 1811 wurde die Anlegung von Zivilstandsregistern vorgeschrieben, in denen Geburten, Aufgebote (Proklamationen), Heiraten und Sterbefälle zu beurkunden waren. Sie wurden auch nach der Befreiung Bremens beibehalten. Zivilstandsbeamter für die Stadt Bremen war ein Senator, der die Aufsicht über die im Zivilstandsamt arbeitenden Schreiber führte. In Vegesack und Bremerhaven waren die Amtmänner, im Landgebiet die Prediger Zivilstandsbeamte. Für die 1939 an Bremen gekommenen Gemeinden fehlt eine Zivilstandsüberlieferung, da in Preußen und Hannover kein Zivilstand eingeführt war.
Mit dem 31. Dezember 1875 endete ihre Tätigkeit, die von nach reichseinheitlichen Normen arbeitenden Standesämtern übernommen wurde. Die Zivilstandsregister der Stadt Bremen in den Grenzen von 1875 aus dieser Zeit befinden sich noch beim Standesamt Bremen-Mitte, die für Vegesack und Bremerhaven noch bei den Standesämtern Bremen-Nord bzw. Bremerhaven.

Enthält 

Beiakten zu den Zivilstandsregistern der Stadt: Sammelakten (Produkte) zu den Zivilstandsregistern (Geburten und Heiraten 1811-1875, Aufgebote 1811-1834) - Von den Predigern der Stadtkirchen eingereichte Listen der Getauften und Getrauten 1817-1875

Literatur 

Hermann Christ, Die bremischen Civilstandsämter und Civilstandsbeamten 1811-1875, Bremen 1961 (= Mitteilungsblatt des Fachverbandes der Standesbeamten für das Land Bremen, Sonderausgabe).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

ca. 15