Sekretariat
1729-1933
Sachbetreffs- und Einzelfallakten des Prorektors, ab 1917 des Rektors
Das Sekretariat war der Mitarbeiterstab der akademischen Selbstverwaltung, welcher den Prorektor bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützte. Der Prorektor versah die Aufgaben des Rektors. Der Rektor, “Rector Magnificientissimus”, war nominell der Landesherr selbst, also der Kurfürst bzw. König von Hannover sowie ab 1887 Prinz Albrecht von Preußen als Regent des Herzogtums Braunschweig. Die neue Universitätsverfassung von 1916 beseitigte die Würde des fürstlichen Rektors und setzte an seine Stelle den bisherigen Prorektor.
Der Prorektor war das Haupt der akademischen Selbstverwaltung. Er wurde turnusgemäß aus den Professoren der Fakultäten bestimmt und ab 1832 gewählt. Seine Amtszeit wurde im Jahr 1842 von einem halben auf ein volles Jahr heraufgesetzt. Der Prorektor bzw. Rektor repräsentierte die Universität, hatte den Vorsitz im Senat und im Universitätsgericht inne, überwachte das Kassenwesen und führte die Verwaltungsgeschäfte, soweit diese nicht im Bereich der vom Kurator besorgten Staatsaufsicht lagen. Demnach hatte er keine Aufsichtsrechte über die Professoren. Als Mitarbeiter standen ihm der Syndicus (ab 1821 durch zwei Universitätsräte ersetzt) und der Sekretär (auch Actuarius genannt) zur Verfügung, als Vollzugsorgan die Pedelle.
Die Statuten von 1736 richteten das Amt des Sekretärs als eines Gehilfen des Prorektors ein und übertrugen ihm die Protokollierung aller Gremiensitzungen, die Sammlung der königlichen Reskripte sowie die Führung der Akten. In den ersten Jahrzehnten scheint eine geordnete Aktenordnung jedoch gefehlt zu haben. Erst ab 1772 ordnete der Sekretär die Akten und erschloss sie durch ein alphabetisches Register. Die Akten des Universitätsgerichts wurden in eine gesonderte Registratur ausgegliedert (heute: Bestand Universitätsgericht).
Die Akten des Sekretariats wurden 1882 unvollständig und 1900 grundlegend neu organisiert. Die Akten aus der Zeit vor 1900 wurden 1925 an das Universitätsarchiv abgegeben und dort nach dem Schema von 1900 neu geordnet.
Aus der Rubrik “Ecclesiastica” wurden die Akten der Universitätskirchendeputation und der Professoren-Witwen- und -Waisen-Kasse zu eigenen Beständen formiert (heutige Bestände UKD und PWWK). Später folgten Akten aus den Jahren 1900 bis 1933. Die nach 1933 vom Rektorat anhand eines modernen Aktenplans geführten Akten bilden den Bestand Rektorat.
Boockmann, Hartmut: Die Verfassung der Georg-August-Universität von den Anfängen bis 1968. In: Hans-Günther Schlotter (Hg.): Die Geschichte der Verfassung und der Fachbereiche der Georg-August-Universität zu Göttingen. Göttingen 1994 (Göttinger Universitätsschriften, Reihe A, 16), S. 11–24.
Gundelach, Ernst: Die Verfassung der Göttinger Universität. Göttingen 1955 (Göttinger Rechtswissenschaftliche Studien, 16).
Arcinsys
Bestand Ger. (Universitätsgericht)
Bestand UKD (Universitätskirchendeputation)
Bestand PWWK (Professoren-Witwen- und -Waisenkasse)
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Sommer, Klaus (1998)
Der Bestand ist vollständig elektronisch in Arcinsys erschlossen und durchsuchbar.
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b13750