Identification (short)
Title
Universitätsgericht
Life span
1734-1879
Fonds data
Short description
Fallakten des Universitätsgerichts
History of creator
Die Gerichtsbarkeit der Universität über ihre Angehörigen (alle Professoren, Universitätslehrer und ihre Familien und Studenten) und “Verwandten” (Buchhändler, Apotheker, Handwerker usw.) war Teil der 1736 verliehenen Gründungsstatuten. Sie umfasste die vollständige Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit.
Der Prorektor war für die Einhaltung der Disziplin an der Universität verantwortlich. Leichte Rechtsfälle konnte er auch ohne die Universitätsdeputation entscheiden, die er einberief. Unterstützung erhielt er vom Syndikus.
Die Universitätsdeputation setzte sich aus den Dekanen der vier Fakultäten zusammen. Neben ihrer Hauptaufgabe, der Kontrolle des Prorektors, entschied sie in erster Instanz über Rechtsfälle, die mit Geldstrafen und Karzerhaft geahndet wurden. In zweiter Instanz war der Geheime Rat in Hannover zuständig.
Als Göttingen zwischen 1807 und 1813 zum Königreich Westfalen gehörte, wurde die akademische Gerichtsbarkeit bis auf geringe Überreste aufgehoben, aber anschließend wieder restauriert. Eine Änderung der Universitätsverfassung regelte 1821 die Zuständigkeiten neu: Statt der Deputation war nun das Universitätsgericht für alle Rechtsstreitigkeiten zuständig. Anstelle des Syndikus traten zwei Universitätsräte. Die Deputation wurde 1848 durch einen Rechtspflegeausschuss ersetzt. Im Jahr 1834 wurde die Strafgerichtsbarkeit aus der akademischen Gerichtsbarkeit herausgelöst und schließlich auf staatliche Gerichte übertragen. Durch eine Justizrefom von 1852 wurden die Universitätsverwandten schrittweise aus der Universitätsgerichtsbarkeit entlassen.
Mit der Reichsjustizreform von 1878 endete die universitäre Gerichtsbarkeit. Ausgenommen waren Disziplinarsachen, die bis 1933 mit Karzerhaft geahndet werden konnten. Diese Fälle sind in den Amtsbüchern des (Pro-) Rektors im Bestand Gerichtsbücher dokumentiert.
Custodial history
Die Einzelfallakten der Deputation wurden wohl seit 1772 als eigene Registratur geführt. Der Gesamtbestand der Gerichtsakten mit einem Umfang von etwa 25 000 Fallakten gehörte zum Grundstock des Universitätsarchivs und ist weitgehend vollständig überliefert und anhand von Karteien eingeschränkt benutzbar.
Bislang wurde nur die Aktengruppe der Testamentsdeponierungen elektronisch verzeichnet (ca. 1 % der Gesamtüberlieferung).
Die Amtsbuchüberlieferung des Universitätsgerichts bildet den gesonderten Bestand Gerichtsbücher.
Includes
Enthält v. a.: Zivilprozesse der Studierenden und der Universitätsverwandten, Schuldsachen der Studierenden, Strafverfahren gegen Studierende (ggf. mit Disziplinarverfahren von Studierenden nach 1878), Strafverfahren gegen andere Personen, Freiwillige Gerichtsbarkeit (insbesondere Testamente und Nachlässe, Vormundschaften), Korrespondenz mit anderen Universitäten und staatlichen Behörden.
Literature
Brüdermann, Stefan: Göttinger Studenten und akademische Gerichtsbarkeit im 18. Jahrhundert. Göttingen 1990 (Göttinger Universitätsschriften, Reihe A, 15).
Ebel, Wilhelm: Der Karzer und die Strafgerichtsbarkeit der Universität. In: Georgia Augusta 16 (1971), S. 34–44.
Gundelach, Ernst: Die Verfassung der Göttinger Universität in drei Jahrhunderten. Göttingen 1955 (Göttinger rechtswissenschaftliche Studien, 16).
Finding aids
Sachthematische Kartei (1736-1800)
Namenskartei (1736-1866)
Arcinsys (Testamentsakten 1735-1879)
See
Corresponding archival items
Further information (fonds)
Size in m
68
Access
Der Bestand ist nur zu einem kleinen Teil elektronisch in Arcinsys erschlossen. Bitte wenden Sie sich an das Archivpersonal.