Matrikelbücher und Immatrikulationskarteien
1734-1968
Amtsbücher und Karteien des (Pro-) Rektorats
§ 75 der Gründungsstatuten der Universität vom 7. Dezember 1736 verpflichtete den Prorektor, ein "album triplex" zu führen, d. h. drei getrennte Matrikelbücher: Eines für die Studierenden im Allgemeinen, das zweite für die studierenden Grafen und das dritte für die Universitätsverwandten, also die für die Universität tätigen Handwerker und Künstler, die ebenfalls das akademische Bürgerrecht erwarben.
Erstere sind die Matrikelbücher im engeren Sinne, die in einer Serie von chronologisch geführten Bänden bis 1969 fortgesetzt wurde. Solange war die Einschreibung neuer Studierender wörtlich als Eintragung in das Matrikelbuch zu verstehen. Die Eintragung sollte eigenhändig erfolgen, wurde zeitweise aber auch durch den Pedell vorgenommen. Teilweise wird auf ausgestellte Abgangszeugnisse verwiesen.
Die bis 1848 geführte Grafenmatrikel enthält neben den Namen oft auch Wappenzeichnungen zu den vertretenen Familien.
Nach dem Ersten Weltkrieg hatten die Studierenden zusätzlich Karteikarten mit erweiterten Angaben auszufüllen. Aus der Zeit bis 1945 sind zwei unterschiedliche Karteien überliefert.
Vor der Archivierung der Bücher (vermutlich 1945) wurden aus Band 31 die Seiten vom Wintersemester 1935/36 bis zum Wintersemester 1944/45 herausgerissen. Diese Seiten sind verloren. Die Matrikelüberlieferung setzt mit Band 32 erst wieder zum Wintersemester 1945/46 ein.
Selle, Götz von: Die Matrikel der Georg-August-Universität zu Göttingen 1734–1837, 2 Bände, Hildesheim und Leipzig 1937. (Online)
Ebel, Wilhelm: Die Matrikel der Georg-August-Universität zu Göttingen 1837–1900, 2 Bände, Hildesheim 1937. (Online)
Arcinsys (Matrikelbücher, 1. Kartei)
Bestand Zeug. (Abgangszeugnisse)
Bestand PH Matr. (Matrikelbücher der Pädagogischen Hochschule Göttingen)
4,8
Die Matrikelbücher 1-19 liegen als Edition vor und können aus konservatorischen Gründen nur in begründeten Ausnahmefällen im Original benutzt werden. Matrikelbücher aus der Zeit ab 1945 unterliegen der Schutzfrist für personenbezogenes Archivgut aus § 5. Abs. 2 Satz 4 NArchG.
Der Bestand umfasst als unbearbeitete Zugänge verschiedene Immatrikulationskarteien.
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b13689