Identifikation (kurz)
Titel
Abgangszeugnisse
Laufzeit
1736-1964
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Zeugnisse des Sekretariats und Rektorats für Studierende
Geschichte des Bestandsbildners
Die Abgangszeugnisse von 1736 bis 1817 stellen eine bloße Bestätigung des Studiums dar, welche vom Prorektor unterzeichnet und mit einem Siegel versehen wurden. Zudem enthalten sie eine Bewertung des Verhaltens und Benehmens. Es handelt sich um die Zweitschriften der Abgangszeugnisse. Sie sind in deutscher und teilweise lateinischer Sprache verfasst und wurden nur auf Wunsch der Studierenden ausgestellt.
Zeugnisse ab 1818 bescheinigen nicht nur das Studium und das Benehmen, sondern listen auch die besuchten Vorlesungen und Übungen auf. Zeugnisse ab 1868 bis zum Ende des Ersten Weltkriegs beinhalten eine nach Semestern geordnete Auflistung der besuchten Vorlesungen.
Nach dem Ersten Weltkrieg begann sich der Charakter der Abgangszeugnisse zu wandeln: Die Vorlesungsauflistung entfiel. Das Zeugnis bescheinigte nur noch das Studium und bezeugte die Vorlage des korrekt geführten Studienbuchs. Im Zuge dieser Entwicklung wurde der Name dieses Dokuments vom “Abgangszeugnis” zum “Merkblatt über Abgang” sowie das Format (nun DIN A5) geändert.
Ab 1950 enthielt das Merkblatt teilweise auch den Antrag auf Exmatrikulation.
Ab 1960 vergrößerte sich der Umfang der Informationen. Während auf der Vorderseite die “Anmeldung zum Studium” vermerkt ist, befindet sich auf der Rückseite ein “Abgangsvermerk”.
Findmittel
Arcinsys (bis Jg. 1833)
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
70,8
Benutzung
Der Bestand ist teilweise elektronisch in Arcinsys erschlossen und nur eingeschränkt durchsuchbar, da Teile des Bestandes verschiedenen Schutzfristen aus § 5 Abs. 2 NArchG unterliegen. Bitte wenden Sie sich an das Archivpersonal.