NLA HA Hann. 27 Hildesheim Nr. 1827/ 1

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1. Kläger/Appellant:
Heinrich von Stockhausen der Ältere [gest. 1613], Erbmarschall des Reichsstifts Corvey, zu Lütmarsen, Wellersen und Löwenhagen (Bekl.)

2. Beklagter/Appellat:
Georg Dux, Amtmann zu Münden, und Dr. Konrad Heinemann [1548-1602], braunschweigischer Landfiskal (Int.); Erben der Barbara, Witwe des Tile Heller zu Dankelshausen (Tilische Erben): Jobst Heller genannt Tile und Tile Heller zu Bühren, Söhne der Witwe Heller; Bartold Stoltze und Albrecht Grullen zu Dankelshausen; Heinrich Hemelmann; Hans Krudewulff zu Mielenhausen und weitere Erben (Kl.)

3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Leonhard Wolff, 1599, Prokurator

3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Lic. Jakob Erhardt, 1600, Prokurator
Dr. Daniel Seiblin, 1601, Prokurator

wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Besitz- und Jurisdiktionsstreitigkeiten. Jobst von Stockhausen der Ältere (gest. 1567), der Vater der Brüder Jobst des Jüngeren (gest. 1596) und Heinrich des Älteren von Stockhausen, hatte sein Rittergut Dankelshausen mitsamt dem Vorwerk und zwei Hufen Land an Tile Heller verpachtet. Nach dem Tod Tile Hellers im Jahr 1579 überließ sein Sohn und Erbe Jobst von Stockhausen den Besitz auf Lebenszeit der Witwe. Als diese 1596 starb, fielen die Besitzungen an Heinrich von Stockhausen als Erben seines im selben Jahr verstorbenen Bruders Jobst heim. Die Erben der Witwe Heller forderten von ihm die Erstattung von Meliorationen und erhoben Anspruch auf 20 Morgen Winterfrucht und 1 Morgen Rübensamen. Als von Stockhausen die Herausgabe verweigerte, wandten sich die Erben an das Amt Münden, das daraufhin zu ihren Gunsten die umstrittene Winterfrucht von den Feldern des Gutes abernten ließ. Dabei wurde Barthold Stoltze, der Schwiegersohn der Witwe Heller, zunächst von Heinrich von Stockhausen gefangen genommen, jedoch später von dem Amtmann aus seinem Gefängnis in

Laufzeit 

1599 - 1602

Enthält 

Löwenhagen befreit. Die Erben der Witwe Heller erhoben Klage vor der Regierung in Wolfenbüttel, wobei es im Lauf des Verfahrens zu Auseinandersetzungen über die jurisdiktionellen Grenzen zwischen dem Amt Münden und dem Patrimonialgericht der von Stockhausen zu Dankelshausen und Löwenhagen kam und von Stockhausen gegen den Amtmann Widerklage wegen Beeinträchtigung seiner Jurisdiktion erhob. 1598 billigte die Regierung die Beschlagnahmung der Winterfrucht und belegte von Stockhausen mit einer Strafe von 100 Goldgulden, weil er die umstrittene Winterfrucht mit seinen Ziegen hatte beweiden lassen. Gegen dieses Urteil appellierte von Stockhausen an das RKG.

5. Vorinstanz:
Regierung zu Wolfenbüttel 1598

Bd.1: Priora mit Protokoll 1597-1599

Darin:
B, D, E nach Q 3 Korrespondenz zwischen Heinrich von Stockhausen und seinem Vetter Melchior von Stockhausen zu Imbsen wegen Streitigkeiten untereinander und mit ihren Untertanen 1597
Q 9 A-B 2 Notariatsinstrumente über die Befreiung des Bartold Stoltze und über den Gesundheitszustand des Ties Hasen aus Löwenhagen, einen zweiten Gefangenen 1598
Q 15 A Vergleich zwischen Jobst von Stockhausen und der Witwe Heller wegen des Verbleibs der Witwe in den Gütern ihres Mannes 1579
Q 15 B Quittung der Brüder Hans, Tonnies, Jobst und Tile Heller, ihres Schwagers Bartold Stoltze und ihres Neffen Hemelmann an von Stockhausen über den Empfang von 120 Talern für die von ihrer Mutter und Großmutter auf dem Hof zu Dankelshausen nachgelassenen Gebäude 1596
Q 15 C Protest von Stockhausens gegen die Vorladung zweier seiner Untertanen vor das Amt Münden nebst angeblichem Eingeständnis mangelnder Kompetenz seitens des Amtmanns 1598
Q 15 D Albrecht Grulle erklärt gegenüber von Stockhausen, dass die bei der Regierung Wolfenbüttel eingereichte Klage allein von Bartold Stoltze ausgegangen sei und die anderen Erben nichts damit zu tun haben

wollten 1598
Q 15 E Attest des Amtmanns zu Münden über Aussonderung der den Tilischen Erben zustehende Nachlassgegenstände und über Taxation (Schätzung) der Gebäude auf dem Hof zu Dankelshausen 1596

Hinweis:
Q 1-28

Band 

1

Alte Archivsignatur 

S 8240/I

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

S 2823/I

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

stockhausen 1827

Index-Gruppe

GEOB 

(Hannoversch-)Münden, Amt

Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzogtum, Regierung

Bühren, Krs. Göttingen

Dankelshausen # Scheden, Krs. Göttingen

Löwenhagen # Niemetal, Krs. Göttingen

Mielenhausen # Hannoversch-Münden, Krs. Göttingen

Institution 

Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzogtum, Regierung

PERS 

Dux, Georg, Amtmann

Grulle, Albrecht

Hase, Ties

Heinemann, Konrad, Dr., Landfiskal

Heller genannt Tile, Jobst

Heller, Barbara

Heller, Hans

Heller, Tile der Jüngere

Heller, Tile der Ältere

Heller, Tönnies

Hemelmann, Heinrich

Krudewulff, Hans

Stockhausen, Heinrich von

Stockhausen, Jobst von

Stockhausen, Melchior von

Stoltz, Barthold

Prokuratoren / Advokaten / Notare 

Erhardt, Jakob, Lic., 1600

Seiblin, Daniel, Dr., 1601

Wolff, Leonhard, Dr., 1599

SACH 

Appellation

Attest, 16. Jh.

Befreiung, gewaltsame

Besitzstreitigkeiten, 16. Jh.

Eingeständnis

Gefangenenbefreiung, gewaltsame

Gesundheitszustand

Heimfall

Inhaftierung, 16. Jh.

Jurisdiktionsstreitigkeiten, 16. Jh.

Meliorationen

Rübsamen

Schätzung

Vergleich, 16. Jh.

Vorladung

Winterfrucht

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 0050 / 19