1. Kläger/Appellant:
Heinrich von Stockhausen der Ältere [gest. 1613], Erbmarschall des Reichsstifts Corvey, zu Lütmarsen, Wellersen und Löwenhagen (Bekl.)
2. Beklagter/Appellat:
Georg Dux, Amtmann zu Münden, und Dr. Konrad Heinemann [1548-1602], braunschweigischer Landfiskal (Int.); Erben der Barbara, Witwe des Tile Heller zu Dankelshausen (Tilische Erben): Jobst Heller genannt Tile und Tile Heller zu Bühren, Söhne der Witwe Heller; Bartold Stoltze und Albrecht Grullen zu Dankelshausen; Heinrich Hemelmann; Hans Krudewulff zu Mielenhausen und weitere Erben (Kl.)
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Leonhard Wolff, 1599, Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Lic. Jakob Erhardt, 1600, Prokurator
Dr. Daniel Seiblin, 1601, Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Besitz- und Jurisdiktionsstreitigkeiten. Jobst von Stockhausen der Ältere (gest. 1567), der Vater der Brüder Jobst des Jüngeren (gest. 1596) und Heinrich des Älteren von Stockhausen, hatte sein Rittergut Dankelshausen mitsamt dem Vorwerk und zwei Hufen Land an Tile Heller verpachtet. Nach dem Tod Tile Hellers im Jahr 1579 überließ sein Sohn und Erbe Jobst von Stockhausen den Besitz auf Lebenszeit der Witwe. Als diese 1596 starb, fielen die Besitzungen an Heinrich von Stockhausen als Erben seines im selben Jahr verstorbenen Bruders Jobst heim. Die Erben der Witwe Heller forderten von ihm die Erstattung von Meliorationen und erhoben Anspruch auf 20 Morgen Winterfrucht und 1 Morgen Rübensamen. Als von Stockhausen die Herausgabe verweigerte, wandten sich die Erben an das Amt Münden, das daraufhin zu ihren Gunsten die umstrittene Winterfrucht von den Feldern des Gutes abernten ließ. Dabei wurde Barthold Stoltze, der Schwiegersohn der Witwe Heller, zunächst von Heinrich von Stockhausen gefangen genommen, jedoch später von dem Amtmann aus seinem Gefängnis in
1599 - 1602
Löwenhagen befreit. Die Erben der Witwe Heller erhoben Klage vor der Regierung in Wolfenbüttel, wobei es im Lauf des Verfahrens zu Auseinandersetzungen über die jurisdiktionellen Grenzen zwischen dem Amt Münden und dem Patrimonialgericht der von Stockhausen zu Dankelshausen und Löwenhagen kam und von Stockhausen gegen den Amtmann Widerklage wegen Beeinträchtigung seiner Jurisdiktion erhob. 1598 billigte die Regierung die Beschlagnahmung der Winterfrucht und belegte von Stockhausen mit einer Strafe von 100 Goldgulden, weil er die umstrittene Winterfrucht mit seinen Ziegen hatte beweiden lassen. Gegen dieses Urteil appellierte von Stockhausen an das RKG.
5. Vorinstanz:
Regierung zu Wolfenbüttel 1598
Bd.1: Priora mit Protokoll 1597-1599
Darin:
B, D, E nach Q 3 Korrespondenz zwischen Heinrich von Stockhausen und seinem Vetter Melchior von Stockhausen zu Imbsen wegen Streitigkeiten untereinander und mit ihren Untertanen 1597
Q 9 A-B 2 Notariatsinstrumente über die Befreiung des Bartold Stoltze und über den Gesundheitszustand des Ties Hasen aus Löwenhagen, einen zweiten Gefangenen 1598
Q 15 A Vergleich zwischen Jobst von Stockhausen und der Witwe Heller wegen des Verbleibs der Witwe in den Gütern ihres Mannes 1579
Q 15 B Quittung der Brüder Hans, Tonnies, Jobst und Tile Heller, ihres Schwagers Bartold Stoltze und ihres Neffen Hemelmann an von Stockhausen über den Empfang von 120 Talern für die von ihrer Mutter und Großmutter auf dem Hof zu Dankelshausen nachgelassenen Gebäude 1596
Q 15 C Protest von Stockhausens gegen die Vorladung zweier seiner Untertanen vor das Amt Münden nebst angeblichem Eingeständnis mangelnder Kompetenz seitens des Amtmanns 1598
Q 15 D Albrecht Grulle erklärt gegenüber von Stockhausen, dass die bei der Regierung Wolfenbüttel eingereichte Klage allein von Bartold Stoltze ausgegangen sei und die anderen Erben nichts damit zu tun haben
wollten 1598
Q 15 E Attest des Amtmanns zu Münden über Aussonderung der den Tilischen Erben zustehende Nachlassgegenstände und über Taxation (Schätzung) der Gebäude auf dem Hof zu Dankelshausen 1596
Hinweis:
Q 1-28
1
S 8240/I
S 2823/I
stockhausen 1827
(Hannoversch-)Münden, Amt
Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzogtum, Regierung
Bühren, Krs. Göttingen
Dankelshausen # Scheden, Krs. Göttingen
Löwenhagen # Niemetal, Krs. Göttingen
Mielenhausen # Hannoversch-Münden, Krs. Göttingen
Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzogtum, Regierung
Dux, Georg, Amtmann
Grulle, Albrecht
Hase, Ties
Heinemann, Konrad, Dr., Landfiskal
Heller genannt Tile, Jobst
Heller, Barbara
Heller, Hans
Heller, Tile der Jüngere
Heller, Tile der Ältere
Heller, Tönnies
Hemelmann, Heinrich
Krudewulff, Hans
Stockhausen, Heinrich von
Stockhausen, Jobst von
Stockhausen, Melchior von
Stoltz, Barthold
Erhardt, Jakob, Lic., 1600
Seiblin, Daniel, Dr., 1601
Wolff, Leonhard, Dr., 1599
Appellation
Attest, 16. Jh.
Befreiung, gewaltsame
Besitzstreitigkeiten, 16. Jh.
Eingeständnis
Gefangenenbefreiung, gewaltsame
Gesundheitszustand
Heimfall
Inhaftierung, 16. Jh.
Jurisdiktionsstreitigkeiten, 16. Jh.
Meliorationen
Rübsamen
Schätzung
Vergleich, 16. Jh.
Vorladung
Winterfrucht
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 0050 / 19 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2599325