NLA HA Nds. 240 Weser-Leine

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatliches Baumanagement Weser-Leine

Laufzeit 

1904-2005

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

1946-1997: Staatshochbauamt Nienburg
1997-2004: Staatshochbauamt Mittelweser
seit 2005: Staatliches Baumanagement Weser-Leine

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatshochbauämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Staatshochbauverwaltung". Zur Vorgeschichte des Staatlichen Baumanagements Weser-Leine siehe auch das Vorwort zum Bestand Nds. 240 Hameln. Das folgende Vorwort enthält auch die Geschichte des Staatshochbauamts/ Staatlichen Baumanagements Mittelweser und seiner Vorgängerbehörden ab 1945; zur Vorgeschichte dieser Ämter vor 1945 siehe die Vorworte zu den Beständen Hann. 100 Hameln und 100 Nienburg.

1. Staatshochbauamt Nienburg (nach 1945)
Das Staatshochbauamt Nienburg war nach der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 für die Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes im Landkreis Nienburg und im ehemaligen Kreis Syke zuständig. Aufsichtsführende Behörde war zunächst wie vor 1945 der Regierungspräsident in Hannover und von 1978-1989 die Bezirksregierung Hannover.

Hinsichtlich des sachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereichs des Staatshochbauamts Nienburg ergaben sich im Laufe der Zeit folgende Veränderungen:

- 1951 Übernahme der Betreuung der im Amtsbezirk gelegenen zivilen Bundesliegenschaften und Liegenschaften der Landessteuerverwaltung;
- ca. 1952 Übernahme der Betreuung der Liegenschaften der ehemaligen Provinzialverwaltung (Landeskrankenhaus Wunstorf) vom Staatshochbauamt Hannover II;
- 1956-1966 Abspaltung der Staatlichen Bauleitung Nienburg-Langendamm;
- 1958 Übernahme der Zuständigkeit für den Landkreis Neustadt a.R. vom Staatshochbauamt Hannover III;
- 1972 Neuzuschnitt des Amtsbezirks nach Auflösung des Landkreises Neustadt a.R. im Zuge der kommunalen Gebietsreform;
- 1984 Betreuung des PATRIOT-Programms in Niedersachsen als Leitbauamt;
- 1991 Übernahme einer Patenschaft für das Staatshochbauamt Schönebeck (Sachsen-Anhalt) nach der Wiedervereinigung;
- 1995 Übernahme des nördlichen Teils des Landkreises Diepholz nach der Angliederung des Staatshochbauamts Diepholz an das Staatshochbauamt Osnabrück.

Mit Erlass des Finanzministeriums vom 13. Juni 1997 wurden die bisherigen Staatshochbauämter Nienburg und Verden mit Wirkung zum 15. Juli 1997 zum Staatshochbauamt Mittelweser mit Sitz in Nienburg zusammengefasst (Nds. MBl. 28/1997, S. 1053).

2. Staatshochbauamt/Staatliches Baumanagement Mittelweser (1997-2004)
Der Amtsbezirk des zum 15. Juli 1997 aus den bisherigen Staatshochbauämtern Nienburg und Verden gebildeten neuen Staatshochbauamts Mittelweser mit dem Dienstsitz Nienburg umfasste die Landkreise Nienburg und Verden sowie den nördlichen Teil des Landkreises Diepholz und den südlichen Teil des Landkreises Rotenburg. Die Fläche betrug rund 4478 qkm.

Das Staatshochbauamt Mittelweser war für rund 1.600 Gebäude und bauliche Anlagen verantwortlich. Ein Aufgabenschwerpunkt im Landesbereich war das Niedersächsische Landeskrankenhaus in Wunstorf, das seit vielen Jahren im Rahmen der Generalsanierung und Erweiterung baufachlich betreut wurde. Daneben führte die Behörde Baumaßnahmen im Landeskrankenhaus Uchtspringe (Sachsen-Anhalt) sowie für die Bundeswehr aus. Als Leitbauamt war es für die PWC-Anlagen an unbewirtschafteten Autobahnrastplätzen sowie für den Bau von Streugutlagerhallen zuständig.

Am 3. April 2001 beschloss die Landesregierung die Umbenennung der Staatshochbauverwaltung in Staatliches Baumanagement Niedersachsen (SBN). Entsprechend wurde das Staatshochbauamt Mittelweser in Staatliches Baumanagement (SB) Mittelweser umgewandelt und Teil des SBN.

3. Staatliches Baumanagement Weser-Leine (seit 2005)
Das SB Weser-Leine als Teil des SBN entstand auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung vom 4. März 2004 mit Wirkung zum 1. Januar 2005 durch die Fusion der bisherigen SB Mittelweser und Bückeburg im Zuge der schrittweisen Strukturreform des SB (Nds. MBl. 14/2005, S. 273). Der Dienstsitz des SB Mittelweser in Nienburg wurde für den SB Weser-Leine übernommen. Der Amtsbezirk des SB Weser-Leine umfasst die Landkreise Verden, Nienburg, Diepholz, Schaumburg, Hameln-Pyrmont sowie den Westteil der Region Hannover bis an die Stadtgrenze der Landeshauptstadt; dies entspricht den bis 1995 bestehenden Dienstbezirken der ehemaligen Staatshochbauämter Verden, Nienburg, Diepholz, Wunstorf, Bückeburg und Hameln, ergänzt um den Westteil der Region Hannover.

Stand: Oktober 2015

Bestandsgeschichte 

In den vorliegenden Bestand, der bislang sieben Ablieferungen umfasst, gehen alle Abgaben der ehemaligen Staatshochbauämter Nienburg (bzw. Mittelweser für den Bereich Nienburg) und Diepholz ein. Ab dem Jahr 2005 zudem die Abgaben aus dem Bereich des vormaligen SB Bückeburg für den Bereich Hameln. Ältere Zugänge (vor 2005) des ehemaligen Staatshochbauamtes Hameln bzw. des SB Bückeburg finden sich im Bestand Nds. 240 Hameln.

Die Ablieferung Acc. 128/99, die auch Akten mit einer Laufzeit nach 1945 enthält, wurde komplett dem Bestand Hann. 100 Nienburg zugeordnet. Die Acc. 2006/053 enthielt nur eine Akte zum Amtsgericht Stolzenau; die dazu gehörigen Baupläne wurden in die Kartenabteilung unter der Signatur Mappe 1732 übernommen. Ebenfalls in der Kartenabteilung bei den Karten-Mappen finden sich die zu den Akzessionen Acc. 2012/165 und Acc. 2014/049 zugehörigen Baupläne.

Stand: Oktober 2018

Enthält 

Bauakten, u.a. Landeskrankenhaus Wunstorf

Literatur 

Siehe Gruppenvorwort

Findmittel 

EDV-Findbuch 2017

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Nds. 240 Hameln (Staatshochbauamt Hameln, bis 2005)

Zum Staatshochbauamt Verden zwischen 1946 und 1997 vgl. NLA ST, Rep. 101 Verden.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

2,0

Bearbeiter 

Christiane Drewes (2014)

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.