NLA HA Nds. 138

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

Laufzeit 

1954-2015

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (vormals Landesbereitschaftspolizei)

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (zur Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen und ihren Vorgängereinrichtungen siehe auch 2.1.2.).

Am 27. Oktober 1950 schloss die Bundesregierung mit zahlreichen Bundesländern ein Verwaltungsabkommen über die Einrichtung von Bereitschaftspolizeien ab: Zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit und Ordnung sollten die Länder neben den im laufenden Vollzugsdienst eingesetzten Polizeikräften geschlossen untergebrachte Polizeieinheiten aufstellen. Während der Bund unter anderem für die Bewaffnung, die FM-Mittel und die Kraftfahrzeuge aufkommen wollte, sollten die Länder für die Bereitstellung und Unterhaltung der Unterkünfte, der Bekleidung und Verbrauchsmittel sowie für die Instandhaltung und Instandsetzung des vom Bund gelieferten Materials sorgen.

Das Land Niedersachsen trat diesem Abkommen aus finanziellen Gründen zunächst nicht bei, anlässlich der zuvor eingetretenen Zonengrenz-Probleme und der schwierigen Situation in dem von Demontage betroffenen Industriegebiet Salzgitter waren jedoch hier bereits 1947/48 junge Exekutivbeamte zusammengezogen und in Einsatzzügen gegliedert in Watenstedt, Wolfenbüttel, Bad Harzburg und Hann. Münden stationiert worden. Diese Einsatzzüge gelten als Vorläufer der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen (LBPN), die durch Erlass des Innenministeriums am 4. August 1951 mit dem Auftrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Lande, Erfüllung von Pflichten gegenüber dem Bund nach Art. 91 GG sowie Ausbildung des Nachwuchses für den Polizeivollzugsdienst des Landes eingerichtet wurde.

Am 9. November 1951 fasste man dann die in Hannover stationierte Technische und die 1. Landespolizeihundertschaft zur I. Abteilung zusammen und strukturierte den bisherigen Führungsstab zum Abteilungs-Stab um. Im folgenden Jahr wurde die II. Abteilung in Braunschweig eingerichtet, die zunächst aus zwei - später vier - Hundertschaften bestand. Der 1954 gebildete Gruppenstab erhielt die Führung der beiden Abteilungen.

Am 1. April 1955 trat Niedersachsen dem Verwaltungsabkommen über die Einrichtung der Bereitschaftspolizei der Länder bei. 1972 erfolgte die Umbenennung des Gruppenstabes in "Direktion der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen", der unter anderem das Polizeimusikkorps und seit 1969 die Zentrale Sportausbildung der Polizei des Landes Niedersachsen angegliedert ist. 1994 übernahm die LBPN Aufgaben des aufgelösten Polizeiplanungs- und -führungsstabs Niedersachsen.

Die LBPN war Teil der Schutzpolizei des Landes und als Polizeieinrichtung dem Innenministerium in Fragen der Dienst- und Fachaufsicht direkt unterstellt. Sie war nach dem geschlossenen Abkommen zwischen Bund und Land Niedersachsen vom 22. Januar 1998 in zwei Aufgabenbereiche eingebunden, denn sie leistete länderübergreifende Unterstützung bei Großlagen, Naturkatastrophen und Unglücksfällen, bei der Abwehr von Gefahren für die Grundordnung der Bundesrepublik und im Verteidigungsfall, während sie im Land Niedersachsen die Polizeibehörden bei besonderen Einsatzlagen sowie im täglichen Dienst unterstützte (vgl. Runderlass des MI vom 11. Mai 1998, Nds. MBl. 28/1998, S. 1013). Ein Schwerpunkt war auch die Ausbildung des Polizeinachwuchses in Form eines etwa zweijährigen Einsatzes in der LBPN vor dem Übergang in den Einzeldienst.

Die LBPN gliederte sich 1998 in die Bereitschaftspolizei - Direktion (BPD), drei Bereitschaftspolizeiabteilungen (BPA) in Baunschweig, Hannover und Oldenburg, sieben Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH), drei Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) und zwei Technische Einsatzeinheiten. Die BPD hatte ihren Sitz in Hannover und leitete die Gesamtorganisation einschließlich der Verwaltungsangelegenheiten. Sie bestand aus drei Stababteilungen (Einsatz/Organisation, Führungs- und Einsatzmittel, Personalwesen/Wirtschaftsverwaltung), dem Bereich Zentrale Dienste (Polizeimusikkorps Niedersachsen, Zentrale Sportausbildung, Rettungssanitäterschule) und dem Medizinischen Dienst.

Mit der Umstrukturierung der Polizei zum 1. November 2004 (Nds. MBl. 37/2004, S. 702) sind die LBPN und das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen als selbstständige Polizeieinrichtungen aufgelöst und der neu errichteten Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) eingegliedert worden. Weiterhin wurden aus den aufgelösten Bezirksregierungen die Dezernate 307 (Wasserschutzpolizei) und 505 (Kampfmittelbeseitigung) der ZPD NI angeschlossen.

Die Aufgaben und Organisation der ZPD NI wurden zuletzt im Runderlass des Innenministeriums vom 3. August 2015 (Nds. MBl. 30/2015, S. 1008) im Rahmen der Neurorganisation der Polizei ausführlich geregelt. Aufgaben sind:

- Aufgaben der Bereitschaftspolizei, der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN), der Wasserschutzpolizei, der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), des Fuhrpark- und Einsatzmittelmanagements, des Zentralen Technikbetriebs Kraftfahrzeuge (Kfz)/Waffen und Einsatzmittel (WuE)/Kriminaltechnik (KT), des Medizinischen Dienstes, des Zentralen Fahrdienstes, des Diensthundwesens, des Sozialwissenschaftlichen Dienstes sowie des Polizeiorchesters;
- landesweite Service- und Unterstützungsaufgaben und z. T. exekutive Zuständigkeiten;
- Unterstützung der Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen auf deren Ersuchen;
- Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit und das Notfallmanagement in der Informationstechnik der Polizei des Landes Niedersachsen.

Die Behörde wird von einem/einer Polizeipräsidenten/in geleitet. Zur Behördenleitung gehört das Dezernat 01 (Zentrale Aufgaben, inkl. Polizeiorchester und Polizeisport). Die ZPD NI gliedert sich des Weiteren in vier Abteilungen mit je drei bis fünf Dezernaten:

- Abt. 1: Personalservice, Finanzen (Querschnittsaufgaben für die ZPD NI und landesweite Serviceaufgaben, u.a. mit Medizinischer Dienst der Polizei (MedD) und Sozialwissenschaftlicher Dienst (SWD))
- Abt. 2: Einsatz (u.a. Bereitschaftspolizei, Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN), Wasserschutzpolizei (WSP) und Zentrales Diensthundwesen)
- Abt. 3: Mobilität, Einsatzmittel (u.a. Zentraler Technikbetrieb und Zentraler Fahrdienst Niedersachsen (ZFN))
- Abt. 4: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) (v.a. zuständig für die Planung, die Entwicklung und den Betrieb sowie die Servicebereitstellung von IKT-Anwendungen und IKT-Infrastruktur).

Stand: Oktober 2015 (Aktualisierung und Ergänzung der Vorworte vom Januar 2004 und September 2014)

Bestandsgeschichte 

In den vorliegenden Bestand sind bislang zwei Ablieferungen (2000 und 2002) übernommen worden. Ziel ist es, Abläufe von Einsätzen der Bereitschaftspolizei zu dokumentieren. Ergänzt wird der Bestand durch Akten zur Ausbildung, zum Polizeimusikkorps und zur Sportschulung.

Für die Zentrale Polizeidirektion (ZPD) wird die Bestandsbezeichnung Nds. 138 fortgeführt. Die Bestandsabgrenzung erfolgt ggf. über die Gliederung: 1 (Bereitschaftspolizei bis 2004), 2 (ZPD). Eine Übernahme von Schriftgut der ZPD ist bisher noch nicht erfolgt.

Stand: Oktober 2015

Enthält 

u.a. Organisations-, Weiterbildungs- und Ausbildungsunterlagen

Literatur 

Hans-Jürgen Dirks, Die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen von den Anfängen bis heute, in: 40 Jahre Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen 1951-1991, hrsg. von der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen - Direktion, Hannover 1991, S. 11-15 (mit Organigramm der LBPN von 1991).

Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen, Jahresbericht 1993.

Homepage der ZPD NI

Findmittel 

EDV-Findbuch (2022)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

3,8

Bearbeiter 

Dr. Kerstin Rahn (2004)

Hildegard Krösche (2014)

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.