
Identifikation
Titel
Herzog Otto von Braunschweig bestätigt die Rechte der Stadt Hannover und verspricht Privilegien. Zeugen: wie 1, außer Ludolf von Honlege
Bemerkung:
Hannover, Joh. et Pauli m.
Or.
Siegel des Herzogs ab; Hängesiegel der Herzogin, 1958 rest.
Dorsal: IDR
Druck: HUB 11 b
Separate Lagerung
Laufzeit
26.06.1241-26.06.1241
Benutzungshinweise
Die Vorlage der Urkunde ist nur nach Absprache möglich. Bitte wenden Sie sich an das Stadtarchiv.
Alte Archivsignatur
103/ 1 b
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Das anhängende Siegel von Ottos Frau Mathilde wurde wohl noch im 13. Jahrhundert von der originalen Stadtrechtsurkunde (1.AA.1.01 Nr. 1) entfernt und an dieser, gegenüber dem Original veränderten Urkunde angebracht. Sie sollte der Stadt erweiterte Rechte garantieren und gilt daher heute als Fälschung.
Dazu zuletzt Wolfgang Petke: Die Privilegien Herzog Ottos des Kindes von 1241 für Hannover in der Urkundenkritik. In: Hannoversche Geschichtsblätter N.F. 70 (2016), S. 3-20.
Zum Siegel von Mathilde s. Barbara Klössel-Luckhardt: Et sigillo illustris uxoris nostre. Weibliche
Repräsentation in frühen Frauensiegeln des Welfenhauses. In: Niederdeutsche
Beiträge zur Kunstgeschichte N.F. 2 (2016), 27–52, hier S. 36-38.
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | A |
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