NLA WO 93 Urk Nr. 9

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Dietrich (Diderik), Abt zu St. Michaelis in Hildesheim (Hildensis), belehnt die Brüder Ritter Guntzel und Heinrich von Veltheim (van Velthem), Söhne des Heinrich, und ihre Erben mit einem Gedinge an der Hohen Mühle (hogen Molen) und mit einem Hof, welche Wesseke von Saldern (van Saldere) von ihm zu Lehen hat. Sollte Wesseke sterben oder würden sich die genannten Brüder v. Veltheim mit ihm einigen (verdregen) wegen der Mühle und des Hofes, so sollen sie die Mühle und den Hof mit allen Zubehörungen von der Kirche als erbliches Mannlehen übertragen bekommen.

1434 August 5, ohne Ort

Datum: verteynhundert jar darna in dem verundedrittigesten jare in sunte Oswaldi dage.

Ausf. Perg., 23,5 x 9,5 cm. Siegel des Ausstellers, anhängend an Pergamentstreifen, ab.

Indexbegriffe:
Dietrich, Abt von St. Michaelis in Hildesheim
Hohe Mühle
v. Saldern, Wesseke
v. Veltheim, Güntzel [7]
v. Veltheim, Heinrich [6]

Laufzeit 

05.08.1434

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original U