Dietrich (Diderik), Abt zu St. Michaelis in Hildesheim (Hildensis), belehnt die Brüder Ritter Guntzel und Heinrich von Veltheim (van Velthem), Söhne des Heinrich, und ihre Erben mit einem Gedinge an der Hohen Mühle (hogen Molen) und mit einem Hof, welche Wesseke von Saldern (van Saldere) von ihm zu Lehen hat. Sollte Wesseke sterben oder würden sich die genannten Brüder v. Veltheim mit ihm einigen (verdregen) wegen der Mühle und des Hofes, so sollen sie die Mühle und den Hof mit allen Zubehörungen von der Kirche als erbliches Mannlehen übertragen bekommen.
1434 August 5, ohne Ort
Datum: verteynhundert jar darna in dem verundedrittigesten jare in sunte Oswaldi dage.
Ausf. Perg., 23,5 x 9,5 cm. Siegel des Ausstellers, anhängend an Pergamentstreifen, ab.
Indexbegriffe:
Dietrich, Abt von St. Michaelis in Hildesheim
Hohe Mühle
v. Saldern, Wesseke
v. Veltheim, Güntzel [7]
v. Veltheim, Heinrich [6]
05.08.1434
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | U |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5905449