NLA BU H 24 W Nr. 77

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Töchter von Tönnies von Wettberg aus 1. Ehe: Gisell, verehelicht mit Ludolf von Campen; Anna, verehelicht mit Johann von Kerssenbrock, und Ilse (Else, Ylse), verehelicht mit Jobst von Wettberg

Witwe des Tönnies von Wettberg, Jutta, geb. von Lenthe zu Oldendorf, sowie Graf Otto zu Holstein-Schaumburg

Kläger: Dr. Kilian (Chilianus) Reinhard(us) 1567
Beklagter: Graf Otto: Lizentiat Philipp Seiblin (1562)-1567
Jutta von Wettberg: Lizentiat Philipp Seiblin 1567

appellationis

Appellation gegen einen Befehl Graf Ottos - ohne Ladung, Klage und Urteil - aufgrund dessen die Witwe von Wettberg aus ihrer Leibzucht, einem freien Sattelhof zu Oldendorf, verdrängt worden war. Graf Otto hatte Vieh, Inventar und Hausgerät der Witwe wegnehmen lassen und in den Hof eine Wache von Landsknechten gelegt. Graf Otto bestreitet ein unförmliches Verfahren, vielmehr sei an alle Gläubiger und Bürgen des schwer verschuldeten Tönnies von Wettberg eine Ediktalladung ergangen. Die Töchter aus 1. Ehe stützen ihre Ansprüche auf ein Testament des Vaters, zu dem Graf Otto seinen Konsens erteilt hatte und wonach die Töchter mit dem Erbe ihres Vaters beleibzüchtigt, ihre Kinder aber mit den von Wettbergischen Gütern belehnt werden sollten. Bei erbenlosem Tode sollten die Lehen heimfallen

1. Graf Otto und seine Räte (Extrajudizialverfahren) 1567
2. Reichskammergericht 1567-1573 (1567-1571)

Ediktalladung an die Gläubiger und Bürgen des Tönnies von Wettberg 1567 (gedruckt, Q 9)

Q 1-15. Umfang 2,5 Zentimeter Stapelhöhe
vergleiche lfd. Nummer 106, 244

Laufzeit 

1567-1571

Alte Archivsignatur 

W 2586

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 1800 / 106