NLA WO 111 Alt Nr. 194

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Die Verpfändung der Mühle zu Weddersleben, des halben Dorfes Neinstedt und des freien Hofes zu Westerhausen namentlich an Alexander Macholt, Bürgermeister zu Halberstadt

Enthält: Die Mühle war an Jochim von Wirden, seit 1567 an Hans von der Heide verpfändet und von diesem 1569 an Macholt gekommen. 1569 bringt Macholt zwei entfremdete Hufen Land zu der Mühle zurück; Wolf Ulrich von Weferlingen zu Quedlinburg bewirbt sich bei den Grafen um den Besitz der Mühle, tritt aber wegen der Ansprüche Macholts zurück. 1570 verpfänden die Grafen dem Macholt die Mühle; sie verpflichten sich, die Zustimmung des Herzogs Julius als Lehnherrn beizubringen, außer den vorhandenen Mühlen zu Neinstedt und Thale keine neuen Mühlen an der Bode zu erbauen und der Mühle den Mahlzwang über Weddersleben und Warnstedt zu verleihen. 1571- 1572 kündigt Macholt die Pfandschaft, weil der lehnsherrliche Konsens nicht vorliegt und er die Behauptung der Grafen, die Mühle sei kein Lehnsgut, sondern ihr freies Erbgut und 1540 durch Graf Ulrich von Urban Duderstadt gekauft, nicht annimmt. Streitigkeiten wegen der von Macholt verbauten Gelder und der beiden entfremdeten Hufen. 1574 wendet sich Macholt an Herzog Julius wegen des Konsenses; Verhandlung vor der Kanzlei in Wolfenbüttel und Vergleich. 1576 verkaufen die Grafen dem Macholt die Mühle als freies Erbzinsgut und zur Abgeltung weiterer Forderungen das halbe Dorf Neinstedt, den Freihof zu Westerhausen mit 11 Hufen Land und die Zehnten zu Westerhausen und Kattelfelde, die jetzt die von Weferling zu Quedlinburg und der Oberste zum Steckelberge innehaben. 1577 ersuchen die Grafen den Herzog Julius um Zustimmung zu dem Verkauf des Freihofes in Westerhausen. 1576, 1586, 1595 Rechnungen über die auf die Mühle verwandten Baukosten. 1587 gibt Cyriax von Vechelt sein von Macholt übernommenes Recht an der Mühle weiter an Magdalena von Schirstedt, Witwe des

Laufzeit 

1558 - 1597

Enthält 

Anton von Hoim. 1589 ist Otto von Hagen im Besitze der Mühle und begehrt Sicherheit wegen der lehnsherrlichen Zustimmung, da nicht sicher sei, ob es ein braunschweigisches oder ein halberstädtisches Lehen wäre. 1591- 1592 Aufnahme neuer Darlehen von Macholt, wofür die Städte Blankenburg und Hasselfelde Bürgschaft leisten. 1596- 1597 Verhandlungen mit Otto von Hagen wegen Auslösung der Mühle und Bewertung der Baukosten.

Enthält: Erbkaufbriefe über die Mühle zu Wichhausen (ö. Derenburg) 1530, 1544. Papiermühle zu Weddersleben 1571 ff.

Band 

1

Alte Archivsignatur 

Bl 1 Fb. 1 Nr. 28

Nebenlaufzeit bis 

1530

Index-Gruppe

GEOB 

Blankenburg

Hasselfelde, Stadt

Kattelfelde

Neinstedt, Dorf

Neinstedt, Mühle

Quedlinburg

Thale, Mühle

Warnstedt, Mühle

Weddersleben, Mühle

Westerhausen, Hof

Wichhausen, Mühle

PERS 

Duderstadt, Urban, Erbgut

Hagen, Otto von, Mühlenbesitzer

Heide, Hans von der

Julius, Herzog von

Macholt, Alexander, Halberstadt, Bürgermeister

Reinstein, Ulrich, Graf von

Schirstedt, Magdalena von, Witwe, von Hoim

Vechelt, Cyriax von

Weferling, von, Quedlinburg

Weferlingen, Wolf Ulrich von, Quedlinburg

Wirden, Jochim von

SACH 

Papiermühle

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Sicherungsfilm Akte 0003 / 260
Detailseite Original Akte 0003 / 260