NLA WO 111 Alt

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Grafen von Reinstein (Regenstein)

Laufzeit 

1319-1681

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Akten der Regierung in Blankenburg und ihrer Ämter brechen nicht mit dem Aussterben der Grafen von Reinstein im Jahre 1597 ab, sondern wurden zunächst von der durch Herzog Heinrich Julius als Lehnsherrn eingesetzten vormundschaftlichen Regierung (Georg Klencke auf Hämelschenburg und Dr. Tobias Paurmeister) und nach dem Tode des letzen, unmündig gebliebenen Grafen im Jahre 1599 von der nunmehr herzoglich braunschweigischen Regierung zu Blankenburg fortgeführt. Trotzdem wird der kleine Bestand der Akten des 16. Jahrhunderts von den späteren, in Bl Abt. 2 (jetzt 112 Alt) und 3 (jetzt 113 Alt) enthaltenen Akten abgetrennt, da die Bedingungen für die gräfliche Regierung doch ganz andere als in späterer Zeit gewesen sind und die Akten selbst auch ein besonderes Schicksal erlitten.

Schon durch den Schloßbrand von 1546 sicher in Mitleidenschaft gezogen, sind sie im Anfang des 17. Jahrhunderts teilweise, namentlich soweit es sich um Hoheits-, Lehns- und Grenzsachen handelte, nach Wolfenbüttel gebracht worden, wo man ihrer in den Auseinandersetzungen um die Lehnshoheit mit dem Stift Halberstadt und mit den Grafen von Tättenbach bedurfte. Diese Akten sind am Ende des 18. Jahrhunderts durch Wäterling geordnet, dabei mit Schriftstücken, welche dieselbe Sache betrafen, aber aus den Registraturen der wolfenbüttelschen Behörden stammten, vermischt und in diesem Zustande verzeichnet worden.

Wäterlings Verzeichnis hat sich bis zur Erstellung des vorliegenden als Findbuch gedient. Die Archivare des 19. Jahrhunderts haben in ihm verschiedentlich Akten nachgetragen, die zu dieser Zeit von der Kreisdirektion in Blankenburg abgegeben worden sind, aber erst bei der Neuordnung, aus der das gegenwärtige Verzeichnis hervorgegangen ist, konnte der Rest der in den Blankenburger Registraturen überlieferten alten gräflichen Akten aus diesen herausgezogen und mit dem alten wolfenbüttelschen Bestande vereinigt werden.

Diesen zweiten wieder sorgsam nach Provenienzen zu trennen, hätte die Arbeiten außerordentlich erschwert, ohne die praktische Benutzbarkeit zu mehren, da bei der Aussonderung der regensteinschen Angelegenheiten aus den wolfenbüttelschen Registraturen Wäterling das Pertinenzprinzip nach der Natur der Dinge konsequent durchführen konnte. Seine Arbeit rückgängig zu machen, hätte also nur die Zweispaltung des Bestandes und die Übertragung des einen Teils nach L Alt Abt.2 zur Folge gehabt, dessen Findbuch ohnehin bei Nachforschungen immer mit zu Rate zu ziehen ist.

Stand: Dezember 1961

Bei der weiteren Verzeichnung von 2 und 3 Blg (jetzt 112 und 113 Alt) fanden sich zahlreiche Akten, die hier einzuorden waren.

Stand: September 1969

Der Bestand trug ursprünglich die Signatur 1 Blg. Das Findbuch ist eine Abschrift des maschinenschriftlichen Findbuchs zum Bestand 1 Blg, das im Sommer/Herbst 2004 in die EDV eingegeben wurde, wobei auch die vorhandene Indicierung erweitert wurde.

Stand: Dezember 2004

Enthält 

u.a. Fstl. Haussachen; Beziehungen zu Auswärtigen u. Grenzsachen; Lehns- u. Gerichtssachen; Kammer-Verwaltung; Rentkammer; Inventare, Register; Hüttenwesen u. Eisenhandel; Verpfändungen; Gemeindesachen

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

6,3

Bearbeiter 

Dr. Ernst Pitz (1961)

Dr. Walter Deeters (1969)

Stefan Luttmer (2004)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet