NLA WO 1 Alt 20 Nr. 19

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Berichte, insbesondere des braunschweigischen Agenten Dr. Fabricius und des Hofrats Schütz zu Wien

Enthält u.a.:
- Extrakte aus Reichshofratsprotokollen, Instruktionen und Reskripte;
- Schreiben des Kaisers Leopold an Herzog Rudolf August zu Braunschweig-Lüneburg, nebst der Antwort des letzteren;
- Aufenthalt des Herzogs Ferdinand Albrecht zu Braunschweig-Lüneburg in Wien im Jahre 1674;
- seine daselbst gegen den Grafen von Hatzfeld wegen eines schuldigen Kapitals von 10.000 Talern samt vielen zu 6 Prozent davon verfallenen Zinsen angestellte Klage;
- hierbei die Bestallungsreverse des Hofpredigers M. Samuel Baldovius und des Rates und Inspektors der Bibliothek, Friedrich Scherertz, 3.9. und 25.6.1673;
- Beschwerde des Herzogs Ferdinand Albrecht gegen den Herzog Rudolf August beim Reichshofrat darüber, dass derselbe unter dem Vorwande eines, jedoch vom Kaiser auf die lüneburgische Linie, worin es vor diesem nie hergebracht gewesen, nicht concedierten oder confirmierten iuris primogeniturae und vermittelst Verhehlung der von ihrem Herrn Vater aufgerichteten väterlichen Disposition, ihn nicht allein von der Regierung gänzlich ausgeschlossen, sondern endlich auch zu einem vermeinten Erbvergleiche so weit genötigt habe, dass er sich auf ein der väterlichen Verlassenschaft ganz unproportioniertes Apanagium eingelassen usw.;
- das darauf gegründete Gesuch, dass der Herzog Rudolf August nicht nur dazu, dass er in einen anderweiten billigmäßigen Vergleich sich mit ihm einlasse, disponiert, sondern ihm auch befohlen werde, die verschenkten, versetzten und verpachteten Fürstentümer und Ämter wieder herbeizuschaffen, einzulösen und zur Registratur zu bringen, zu welchem Behufe der Herzog Johann Friedrich zu Braunschweig-Lüneburg in Hannover um Interposition seiner guten Officia gebeten werden möge;
- die hierauf von dem Herzog Rudolf August erlassene Erwiderung,

Laufzeit 

1626 - 1747

Enthält 

worin unter anderem erwähnt wird: 1) dass nach der kaiserlichen Konfirmation das ius primogeniturae im Jahre 1582 dieses nunmehr als ein ius provinciae inhaerens reale et statutum perpetuum von Herzog August d. J. zu Braunschweig-Lüneburg in den von ihm ausgestellten Landesreversalen genehm gehalten worden, wie derselbe denn auch seinem Bruder Herzog Julius Ernst zu Braunschweig-Lüneburg für dessen Renunciation des ius primogeniturae bei der Wolfenbüttelschen Sukzession 100.000 Taler habe zahlen müssen und seine Meinung mehrmals dahin contestiert habe, dass das primogenium in diesem Fürstentum (welches nur in Rücksicht darauf bei der letzten Sukzession in drei Linien unzerteilt gelassen worden) in unverrückter Observanz gehalten werden solle, und 2) dass, wenn einige oppignorationes und alienationes der Ämter vorgegangen, dem Herzog Ferdinand Albrecht deswegen noch kein ius agendi angewachsen, er aber um so viel mehr indemnis sei, "wenn ihm die Nichtertheilung seines Consenses zu Statten kommen könne, deswegen er ja dann künftig, vor dasmahl aber noch nicht zu sprechen habe";
- ferner eifrigstes Bestreben des Herzogs Rudolf August und des Herzogs Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg in Celle, sowohl ein Rechtsverfahren vor dem Reichshofrat als auch die Erteilung einer Kommission in dieser Sache zu verhindern, indem dadurch teils das dem Durchlauchtigsten Hause zustehende privilegium electionis fori, teils die Anordnung der Erbverträge für solche Fälle, teils die besonders von Herzog Georg Wilhelm hervorgehobene Bestimmung des Westfälischen Friedensbeschlusses, dass keinem katholischen Stande dergleichen Kommission aufgetragen werden könne, beeinträchtigt werden würde;
- das darauf von dem Kaiser an den Herzog Rudolf August gerichtete Ermahnungsschreiben, die obschwebenden Differenzen mit seinem Bruder in Güte beizulegen;
- die von beiden genannten Fürsten, in

Gemeinschaft mit der Herzogin Sophie Elisabeth zu Braunschweig-Lüneburg zu Lüchow, angewandten Bemühungen, den Herzog Ferdinand Albrecht (damit durch ihn die besonderen Verhältnisse des fürstlichen Hauses nicht publik gemacht werden möchten) zu seiner Abreise von Wien zu bewegen, welche auch vom Kaiser selbst von Anfang an gewünscht sein soll, weil man daselbst die Gegenwart eines Reichsfürsten nicht gern sehe und auch die Reflektion des Herzogs Ferdinand Albrecht auf Schweden jetziger Zeit nicht gar angenehm sei;
- das deshalb dem Herzog vom Kaiser gemachte Präsent (4000 Gulden und dessen Porträt im Wert von 1000 Talern), die von ihm contrahierten Schulden und endlich seine am 8./18.5.1675 erfolgte Abreise nach Schlesien

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Sicherungsfilm Akte 0003 / 20
Detailseite Original Akte 0003 / 20