NLA WO 1 Alt 20 Nr. 71

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Korrespondenz der Herzöge Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg und Adolf Friedrich von Mecklenburg sowie späterhin der Herzöge Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg in Celle, Rudolf August, Anton Ulrich und Ferdinand Albrecht zu Braunschweig-Lüneburg, Albrecht von Sachsen-Coburg und dessen Gemahlin Elisabeth Marie, untereinander und mit ihren Bevollmächtigten

Enthält u.a.:
- Punktation eines Kaufkontrakts, Obligationen, Cessionsdokumente und Abrechnungen;
- Prozessschriften, Memoriale und Gutachten, Gesuche an den Kaiser und kaiserliche Reskripte, Berichte, Inventarien und Vergleichsrezess;
- den von dem mecklenburgischen Hauptmann zu Gadebusch, Curd von Bülow, im Jahre 1639 eingegangenen Verkauf des sachsen-lauenburgischen Lehngutes Stintburg an den Herzog Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg für die Summe von 45.500 Taler, wovon 30.000 Taler mittelst Cession einer Forderung an Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg und 8000 Taler bar entrichtet, der Rest von 7500 Talern hingegen bis zur Einbringung des agnatischen Konsenses zurückbehalten worden;
- einen von Seiten des Käufers gegen die Witwe des Herzogs, die Herzogin Christine Margarethe, wegen vorgegebener Nichterfüllung des Kontrakts von Seiten des Käufers, bei dem Hofgerichte zu Ratzeburg im Jahre 1645 erhobenen und auf Restitution des Gutes gerichteten Prozess;
- die von jenem Gerichte im Interesse des Landesfürsten gegen die Beklagte in contum. erlassenen mandata restitutoria et executorialia und die von dem (inzwischen wegen der obigen ihm cedierten Forderung durch ein kaiserliches Poenalmandat an den Herzog von Mecklenburg gesicherten und wegen der Ansprüche des Rates zu Lüneburg an ihn wegen eines demselben von ihm verkauften stintburgischen Holzes besorgt gewordenen) schikanösen Kläger im Jahre 1649 gesuchte Vollstreckung jener Mandate, auf den Grund einer gegen die Herzogin liquidierten

Laufzeit 

1639 - 1696

Enthält 

unrechtmäßigen Forderung an dem Gute von 26608 Talern;
- die nach dem Ableben der als Erbin ihrer Schwester dieser im Besitze des Gutes gefolgten Herzogin Sophie Elisabeth zu Braunschweig-Lüneburg im Jahre 1676 von der Tochter des Curd von Bülow, vermählten von Bowinghausen, durch Bestechung der sachsen-lauenburgischen Regierung wegen jener Forderung erlangte militärische Immission;
- des Herzogs Ferdinand Albrecht zu Braunschweig-Lüneburg gewaltsame Vertreibung der immittierten Frau samt der ihr beigegebenen Mannschaft, dessen durch eine von der Vertriebenen ausgewirkte Besatzung nach einigen Tagen erzwungene Räumung des Gutes;
- die Sequestration des letzten von Seiten der sachsen-lauenburgischen Regierung;
- die von der von Bowinghausen erlangte Wiedereinräumung der arretierten Possession von Stintburg;
- dessen auf den Antrag der Immittierten erkannte Subhastation und den im Jahre 1682 erfolgten Zuschlag für das Meistgebot von 30.000 Talern an den Großvogt von Hammerstein, den Schwiegersohn der von Bowinghausen;
- die gegen das obige Verfahren von Seiten des Herzogs Ferdinand Albrecht zu Braunschweig-Lüneburg vergeblich getanen Schritte;
- die zur Erreichung einer günstigen Entscheidung beliebte simulierte Cession des Anteils des Herzogs Ferdinand Albrecht an dem Gute an seine Schwester und die hierauf von dem Gemahl der letzteren, Herzog Albrecht von Sachsen, allein betriebene Fortführung des Prozesses beim Reichskammergericht;
- die von Herzog Rudolf August zu Braunschweig-Lüneburg im Jahre 1693 verfügte Besetzung des Gutes durch ein Detachement der im Sachsen-Lauenburgischen stehenden braunschweigischen Truppen zur Redintegration des Besitzes für seine Pupillen, die minderjährigen Erben des Herzog Ferdinand Albrecht, und die angeordnete Inventierung der dortigen Mobilien, dadurch veranlasste äußerst bittere Erörterungen zwischen dem Herzog Rudolf

August und dem Herzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg in Celle;
- die hierauf eingeleiteten Vergleichsverhandlungen der Vormünder mit den Hammersteinschen Erben und den endlich abgeschlossenen, im Original und Konzept beiliegenden Vergleichsrezess vom 20. Februar 1696, worauf von ersteren das Gut den letzteren völlig abgetreten und von diesen dafür eine Abfindungssumme von 10.500 Talern an jene gezahlt worden

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Sicherungsfilm Akte 0003 / 20
Detailseite Original Akte 0003 / 20