NLA BU Orig. Dep. 59 Nr. 3 und Nr. 3a

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Graf Erich von Holstein-Schaumburg ordnet das Verhältnis der
Stadt Oldendorf (Oldendorpe under Schomborch) zum dortigen
Schwesternhaus, das von Schwestern "van der Vechte" mit
seiner Einwilligung und mit der Zustimmung von
Bürgermeister, Rat, Gilden und Gemeinheit der Stadt
gegründet worden ist. Im einzelnen wird bestimmt: Die
Schwestern werden gegen jährliche Zahlung von einer Mark von
allem "Burwerck" befreit (weder zur Brücke noch zum neuen
Graben, noch zu Wegen oder Stegen). Sie sollen keine Knechte
halten, die den Bürgern schaden; bei strafbaren Handlungen
sollen die Knechte dem Grafen überantwortet werden. Ihr Vieh
soll keinen Schaden anrichten. Sie sollen Garn nur zum
eigenen Bedarf und nur bei Kaufleuten in der Stadt kaufen,
bei der Stadtwaage wiegen lassen, nur selbst gemachtes Tuch
verkaufen, die in Oldendorf übliche Breite und Länge von
Leinwand bei der Fertigung einhalten. Siegelankündigung des
Ausstellers.
Ausfertigung, Pergament, 49 x 29 cm, mit anhängendem
Siegel, mndt. (Nr. 3), fehlt bei der Verzeichnung im Mai
2003. Beglaubigte Abschrift des kaiserlichen Notars Volckmar
Schneiders (Sartoris), Kleriker Mindener Diözese, Papier,
zeitgenössisch (Nr. 3a).

Laufzeit 

- 11.05.1478

Band 

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

1478

Index-Gruppe

GEOB 

Minden, Diözese, Kleriker

Oldendorf, Burwerck

Oldendorf, Bürgermeister, Rat, Gilden und Gemeinheit

Oldendorf, Schwesternhaus

PERS 

Erich von Holstein-Schaumburg, Graf

Holstein-Schaumburg, Erich, Graf

Schneiders (Sartoris), Volckmar, Notar

SACH 

Brücke

Garn

Graben, neuer

Kaiserlicher Notar

Kaufleute

Leinwand

Notar Volckmar Schneiders

Schwesternhaus in Oldendorf

Siegelankündigung des Grafen Erich

Stadtwaage

Tuch

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunden 1000 / 18