
Identifikation
Titel
Graf Ernst zu Holstein-Schaumburg bestätigt dem Flecken
Obernkirchen die 1565 Februar 10 verliehenen Fleckenprivi-
legien und erhebt Obernkirchen gleichzeitig zur Stadt, so
wie es mit Bückeburg geschehen ist. Die Stadt erhält die
niedere Gerichtsbarkeit, ausgenommen Kriminalsachen, und die
Einkünfte daraus. Die landesherrlichen Gefälle für seine
Residenzen Bückeburg und Schaumburg, sowie für die Propstei
bleiben unverändert, ebenso die höhere Gerichtsbarkeit,
wobei allerdings das Recht der Verhaftung zugestanden ist.
Obernkirchen erhält zudem die Standgelder für den Jahrmarkt,
der "Zum Achtentage" genannt wird.
Die Bürger sollen sich im Gegenzug nunmehr auch als Städter
verhalten, das Rathaus ausbessern, einen Weinkeller ein-
richten, Steinwege schaffen, die Mistkuhlen auf den Straßen
ausfüllen, Strohdächer abschaffen, die Häuser mit Ziegel
behängen und sich in öffentlichen Sachen wie gute Bürger
verhalten.
Siegler: Der Aussteller; Ausstellungsort: Bückeburg;
Ausfertigung: Pergament; eingehängtes Siegel gut erhalten
Laufzeit
- 26.01.1615
Band
Index-Gruppe
GEOB
Bückeburg, Ausstellungsort
Bückeburg, Residenz
Bückeburg, Stadtrecht
Obernkirchen, Jahrmarkt, Zum Achtentage
Obernkirchen, Propstei
Obernkirchen, Rathaus
Obernkirchen, Stadterhebung
Obernkirchen, Weinkeller
Schaumburg, Residenz
Institution
Propstei Obernkirchen
PERS
Holstein-Schaumburg, Ernst, Graf zu
SACH
Jahrmarkt "Zum Achtentage"
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | Urkunden | 1000 / 17 |
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