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NLA BU Orig. Dep. 29 Nr. 10

Beschreibung

Identifikation

Titel

Graf Ernst zu Holstein-Schaumburg bestätigt dem Flecken
Obernkirchen die 1565 Februar 10 verliehenen Fleckenprivi-
legien und erhebt Obernkirchen gleichzeitig zur Stadt, so
wie es mit Bückeburg geschehen ist. Die Stadt erhält die
niedere Gerichtsbarkeit, ausgenommen Kriminalsachen, und die
Einkünfte daraus. Die landesherrlichen Gefälle für seine
Residenzen Bückeburg und Schaumburg, sowie für die Propstei
bleiben unverändert, ebenso die höhere Gerichtsbarkeit,
wobei allerdings das Recht der Verhaftung zugestanden ist.
Obernkirchen erhält zudem die Standgelder für den Jahrmarkt,
der "Zum Achtentage" genannt wird.
Die Bürger sollen sich im Gegenzug nunmehr auch als Städter
verhalten, das Rathaus ausbessern, einen Weinkeller ein-
richten, Steinwege schaffen, die Mistkuhlen auf den Straßen
ausfüllen, Strohdächer abschaffen, die Häuser mit Ziegel
behängen und sich in öffentlichen Sachen wie gute Bürger
verhalten.
Siegler: Der Aussteller; Ausstellungsort: Bückeburg;
Ausfertigung: Pergament; eingehängtes Siegel gut erhalten

Laufzeit

- 26.01.1615

Band

Index-Gruppe

GEOB

Bückeburg, Ausstellungsort

Bückeburg, Residenz

Bückeburg, Stadtrecht

Obernkirchen, Jahrmarkt, Zum Achtentage

Obernkirchen, Propstei

Obernkirchen, Rathaus

Obernkirchen, Stadterhebung

Obernkirchen, Weinkeller

Schaumburg, Residenz

Institution

Propstei Obernkirchen

PERS

Holstein-Schaumburg, Ernst, Graf zu

SACH

Jahrmarkt "Zum Achtentage"

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunden 1000 / 17