
Identifikation
Titel
Dechant Berno von St. Johann schlichtet einen Streit zwischen dem Propste von St. Johann und dem Meyer zu Schlochteren dahin, dass zunächst die drei Höfe Schlochteren, Himmern und Werries (?) dem Propste zustehen, auch alles, was von den hofbesitzenden Hörigen einkommt, demselben zufällt, außer dem Heergewedde, welches der Meyer erhält. Wenn der sterbende Hörige jedoch einen Sohn hat, erhält dieser das beste Pferd, der Propst Sattel und Zaum; hat er keinen Sohn, so erhält der Propst das Pferd. Von mit Hofbesitz ausgestatteten Frauen erhält die Tochter die Gerade; ist keine Tochter vorhanden, so fällt sie an den Meyer außer Gold, Silber und Betten, welche dem Propste zustehen; jedoch soll den Hofesleuten bei Erhebung des Sterbefalls Geld gezahlt werden. Alle Aufkünfte von den nicht mit Hofbesitz ausgestatteten Leuten sollen zwischen Propst und Meyer geteilt werden
Original
Siegelbruchstück an Pergamentstreifen
Druck: Möser, Osnabrückische Geschichte Nr. 305; Osnabrücker Urkundenbuch II, Nr. 436
Laufzeit
- 07.1243
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Original | Urkunden | 0100 / 52 |
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