NLA ST Dep. 10 Urk Nr. 17

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1470 August 3; Lüneburg
Johannes Kannemann, Bruder des Minoritenordens, Professor der Theologie und für diesen Zweck bestellter Generalkommissar für die Kirchenprovinz Bremen und die Diözesen Verden, Havelberg und Schleswig, stellt auf Grund der Erlaubnis Papst Pauls II. und im Auftrag des Erzbischofs Laurentius von Ferrara den Brüdern Johann, Klaus, Dietrich und Orneyt von Zesterfleth und ihrer Schwester Katharina im Anbetracht ihrer Verdienste bei der Verteidigung des wahren Glaubens gegen die Häretiker einen Ablaßbrief aus. Die Geschwister dürfen einen Beichtvater, der ihnen einen vollkommenen Ablaß ihrer Sündenstrafen gewährt, frei wählen. Siegelankündigung des Ausstellers.
"Datum Luneborch anno Domini 1470 die vero 3a mensis Augusti".
Ausf., Perg., lat.; das angekündigte Siegel ab. In dorso Inhaltsvermerk.
Abdruck: Jobelmann, Befugnisse des Beichtvaters, in: Stader Archiv AF 4 (1871), S. 397-399. Die Urkunde befand sich schon damals im Besitz des Vereins.

Laufzeit 

- 1470

Band 

Alte Archivsignatur 

Fa 3 Nr. 3 Anhang

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

A 62

Vorprovenienz 

Familie v. Zesterfleth

Index-Gruppe

GEOB 

Bremen, Generalkommissar Johannes Kannemann

Ferrara, Laurentius Erzbischof v.

Havelberg, Generalkommissar Johannes Kannemann

Lüneburg, Ausstellungsort

Schleswig, Generalkommissar Johannes Kannemann

Verden, Generalkommissar Johannes Kannemann

PERS 

Kannemann, Johannes, Generalkommissar Bremen usw.

Laurentius, Erzbischof v. Ferrara

Paul II., Papst

Zesterfleth, Dietrich v.

Zesterfleth, Johann v.

Zesterfleth, Klaus v.

Zesterfleth, Orneyt v.

SACH 

Ablaßbrief

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Sicherungsfilm ? 0019 / 0
Detailseite Masterdigitalisat U Digitalisat vorhanden
Detailseite Nutzungsdigitalisat U Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Urkunden 0019 / 0