
Identifikation
Titel
Bruno, Propst, Johannes, Dekan und das Kapitel der Kirche zu Osnabrück stiften mit Zustimmung und Rat des Bischofs und der Bürger der Stadt in dem vormaligen Hause und Kapelle der Minoriten das Hospital zum heiligen Geist. Den geistlichen Provisor (Priester) soll der Domdekan, 2 weltliche Provisoren der Rat der Stadt bestellen, von welch' letzteren des ersteren Rat, wenn auch sein Widerspruch für sie nicht bindend ist, bei allen Geschäften einzuholen ist. Die "Familia" des Hospitals soll die Sakramente zusammen mit den Siechen empfangen und im Hospital ihr Begräbnis finden, jedoch unter Aufrechterhaltung des Parochialrechts des Kapitels. Alle Zuwendungen an den Altar sollen für die Siechen verwandt werden, da der Priester von anderen Einkünften des Hospitals besoldet wird.
Siegel: 1. des electus (Westfäl Siegel 52,3) 2. des Kapitels (W. S. 101,5) 3. der Stadt (W. S. 72,4). O.U.B. II. 593. Gedruckt in Geschichte der Stadt Osnabrück I Teil, S. 151
Laufzeit
1250
Provenienz
Vorprovenienz
Stadta. Original
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Original | Urkunden | 0100 / 3 |
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