NLA HA Hann. 27 Hildesheim Nr. 1979/ 1

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1. Kläger/Appellant:
Arnd Vieweg, Bürger der Altstadt zu Hildesheim, Sohn der Eheleute Barbara Wyri (Bekl.) und des verstorbenen Franz Vieweg des Älteren

2. Beklagter/Appellat:
sein Schwager Heinrich Tappe der Ältere [1545-1628], Bürger der Altstadt Hildesheim (Kl.)

3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Johann Philipp Hiertter, (1618), Prokurator

3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Sebald Stockhamer, (1618), Prokurator

wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Schuldforderung. Barbara Wyri und ihr Ehemann Franz Vieweg hatten ein Darlehen von 350 Goldgulden von Klaus Brandis aufgenommen. Bürge dieses Rechtsgeschäfts war ihr Schwiegersohn Heinrich Tappe der Ältere. Als die Rückzahlung ausblieb, forderte Brandis die Rückzahlung der Schuldsumme von dem Bürgen Tappe ein, der die Schuld schließlich erstatten musste. Daraufhin machte Tappe Schadloshaltung gegen seine inzwischen verwitwete Schwiegermutter geltend und ließ sich von ihr einen Ratspfandbrief über 1700 Gulden leichter Münze (# 670 Gulden in Reichssorten) ausstellen, der auf das in der Scheelenstraße in der Altstadt Hildesheim gelegene Brauhaus der Familie Vieweg versichert war. Sein Schwager Arnd Vieweg erhob dagegen Widerspruch, weil seinem Mutter ihm das bereits mit einer Hypothek von 400 Gulden Münze zu Gunsten des großen Hospitals bei St. Andreas belastete Brauhaus aus dem väterlichen Erbe in zwei Verträgen 1608 und 1612 für 1000 Reichstaler überlassen habe. Vieweg klagte deswegen zunächst beim Rat der Altstadt Hildesheim und später bei der Regierung in Hildesheim, die seine Klage jedoch beide abwiesen. Gegen das Urteil der Regierung von 1618 appellierte Vieweg an das RKG.

5. Vorinstanz:
Bürgermeister und Rat der Altstadt Hildesheim 1616
Regierung zu Hildesheim 1618

Bd.1: Priora der Altstadt Hildesheim mit Protokoll 1613-1616

Darin:
Q 3 Eheberedung zwischen Arnd

Laufzeit 

1618 - 1620

Enthält 

Vieweg und Margarete Maß 1608
Q 4 Verordnung der Eheleute Barbara und Franz Vieweg und Vertrag ihrer Söhne Arnd und Lic. Moritz Vieweg, Senior des Marienstifts vor Einbeck, über die Erbfolge in das Viewegsche Haus, dem die rechtliche Qualität eines Stammhauses beigelegt wird 1608
Q 5 Barbara Wyri tritt ihr auf der Scheelenstraße zwischen dem Haus der Brauergilde und einer anderen Viewegschen Wohnung gelegenes Brauhaus an ihren Sohn Arnd vor dem Rat der Stadt Hildesheim ab 1612
Q 6 Quittung der Barbara Wyri an ihren Sohn Arnd über 1000 Taler 1612

Hinweis:
Q 1-11

Band 

1

Alte Archivsignatur 

V 565/I

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

V 2975/I

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

vieweg 1979

Index-Gruppe

GEOB 

Einbeck, Krs. Northeim, Marienstift

Hildesheim, Stadt, Einwohner

Institution 

Hildesheim, Hochstift, Regierung

Hildesheim, Stadt, Bürgermeister und Rat der Altstadt

PERS 

Brandis, Klaus

Maß, Margarete s.Vieweg

Tappen, Heinrich der Ältere

Vieweg, Arnd

Vieweg, Barbara, geb. Wyri

Vieweg, Franz der Ältere

Vieweg, Margarete, geb. Maß

Vieweg, Moritz, Lic., Senior

Wyri, Barbara s. Brandis

Prokuratoren / Advokaten / Notare 

Hiertter, Johann Philipp, Dr., 1618

Stockhamer, Sebald, Dr., 1618

SACH 

Appellation

Auflassung

Brauhaus

Bürgschaft, 17. Jh.

Ehestiftung, 17. Jh.

Erbfolgevertrag

Ratspfandbrief

Schuldsache, 17. Jh.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 0050 / 19