1. Kläger/Appellant:
Arnd Vieweg, Bürger der Altstadt zu Hildesheim, Sohn der Eheleute Barbara Wyri (Bekl.) und des verstorbenen Franz Vieweg des Älteren
2. Beklagter/Appellat:
sein Schwager Heinrich Tappe der Ältere [1545-1628], Bürger der Altstadt Hildesheim (Kl.)
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Johann Philipp Hiertter, (1618), Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Sebald Stockhamer, (1618), Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Schuldforderung. Barbara Wyri und ihr Ehemann Franz Vieweg hatten ein Darlehen von 350 Goldgulden von Klaus Brandis aufgenommen. Bürge dieses Rechtsgeschäfts war ihr Schwiegersohn Heinrich Tappe der Ältere. Als die Rückzahlung ausblieb, forderte Brandis die Rückzahlung der Schuldsumme von dem Bürgen Tappe ein, der die Schuld schließlich erstatten musste. Daraufhin machte Tappe Schadloshaltung gegen seine inzwischen verwitwete Schwiegermutter geltend und ließ sich von ihr einen Ratspfandbrief über 1700 Gulden leichter Münze (# 670 Gulden in Reichssorten) ausstellen, der auf das in der Scheelenstraße in der Altstadt Hildesheim gelegene Brauhaus der Familie Vieweg versichert war. Sein Schwager Arnd Vieweg erhob dagegen Widerspruch, weil seinem Mutter ihm das bereits mit einer Hypothek von 400 Gulden Münze zu Gunsten des großen Hospitals bei St. Andreas belastete Brauhaus aus dem väterlichen Erbe in zwei Verträgen 1608 und 1612 für 1000 Reichstaler überlassen habe. Vieweg klagte deswegen zunächst beim Rat der Altstadt Hildesheim und später bei der Regierung in Hildesheim, die seine Klage jedoch beide abwiesen. Gegen das Urteil der Regierung von 1618 appellierte Vieweg an das RKG.
5. Vorinstanz:
Bürgermeister und Rat der Altstadt Hildesheim 1616
Regierung zu Hildesheim 1618
Bd.1: Priora der Altstadt Hildesheim mit Protokoll 1613-1616
Darin:
Q 3 Eheberedung zwischen Arnd
1618 - 1620
Vieweg und Margarete Maß 1608
Q 4 Verordnung der Eheleute Barbara und Franz Vieweg und Vertrag ihrer Söhne Arnd und Lic. Moritz Vieweg, Senior des Marienstifts vor Einbeck, über die Erbfolge in das Viewegsche Haus, dem die rechtliche Qualität eines Stammhauses beigelegt wird 1608
Q 5 Barbara Wyri tritt ihr auf der Scheelenstraße zwischen dem Haus der Brauergilde und einer anderen Viewegschen Wohnung gelegenes Brauhaus an ihren Sohn Arnd vor dem Rat der Stadt Hildesheim ab 1612
Q 6 Quittung der Barbara Wyri an ihren Sohn Arnd über 1000 Taler 1612
Hinweis:
Q 1-11
1
V 565/I
V 2975/I
vieweg 1979
Einbeck, Krs. Northeim, Marienstift
Hildesheim, Stadt, Einwohner
Hildesheim, Hochstift, Regierung
Hildesheim, Stadt, Bürgermeister und Rat der Altstadt
Brandis, Klaus
Maß, Margarete s.Vieweg
Tappen, Heinrich der Ältere
Vieweg, Arnd
Vieweg, Barbara, geb. Wyri
Vieweg, Franz der Ältere
Vieweg, Margarete, geb. Maß
Vieweg, Moritz, Lic., Senior
Wyri, Barbara s. Brandis
Hiertter, Johann Philipp, Dr., 1618
Stockhamer, Sebald, Dr., 1618
Appellation
Auflassung
Brauhaus
Bürgschaft, 17. Jh.
Ehestiftung, 17. Jh.
Erbfolgevertrag
Ratspfandbrief
Schuldsache, 17. Jh.
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 0050 / 19 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2599425