
Identifikation
Titel
1. Kläger/Appellant:
Joseph Edmund Dannhausen [1729-1785], Amtsschreiber zu Poppenburg, Amt Elze (Bekl.)
2. Beklagter/Appellat:
Maria Franziska Giesecke geb. Weber, Witwe des Kaufmanns Joseph Giesecke zu Hannover (Kl.)
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Franz Philipp Felix Gress, 1766, Prokurator
sub. Lic. Johann Friedrich Lange, 1766, Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Johann Wilhelm Mainone, 1766, Prokurator
sub. Lic. Gabriel Niderer, 1766, Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Injurienklage und Klage wegen Rechtsverweigerung. Dorothea El isabeth Giesecke hatte 1757 Jobst Edmund Dannhausen geheiratet, war aber bereits 1761 im Kindbett gestorben. Ihre Mutter Maria Franziska Giesecke warf dem Ehemann ihrer verstorbenen Tochter vor, diese schlecht behandelt zu haben und verlangte unter Verweis auf eine zuvor in der Eheberedung getroffenen Absprache von ihm die Rückzahlung der 1500 Reichstaler Ehegeld. Dannhausen behauptete dagegen, dass ihm mündlich eigentlich 3000 Reichstaler als Mitgift für seine Frau versprochen worden seien. Vor der Regierung in Hildesheim erhob er Klage wegen der angeblich noch ausstehenden Summe und wegen Beleidigung. Als die Regierung zu Gunsten Gieseckes entschied und Dannhausens Läuterung aus formalen Gründen verwarf, appellierte Dannhausen an das RKG. Dabei zweifelte er wegen der nahen Verwandtschaft seiner Schwiegermutter zu einigen hochrangigen Regierungsmitgliedern die Unparteilichkeit der Regierung an und machte Rechtsverweigerung geltend. Kurz nach der Eröffnung des Prozesses am RKG einigten sich die Parteien 1766 durch Vergleich.
5. Instanzen:
Regierung zu Hildesheim 1763, 1765
Acta Camerae mit Protokoll (leer)
Darin:
ohne Q Lit A Heiratsvertrag (Ehepacta) von Joseph Edmund Dannhausen und Dorothea Elisabeth Giesecke 1757
ohne Q Lit B Quittung von Joseph
Laufzeit
1766
Enthält
Edmund Dannhausen über 1500 Reichstaler Brautschatz von seinem Schwiegervater Joseph Giesecke 1757
ohne Q Lit. C Anschuldigungen (u.a. Vorwurf der zweimaligen gewaltsamen Abtreibung) und Beleidigungen enthaltender Brief Gieseckes an Dannhausen ("Es thut mier leydt, daß ich mein sauer erzogenes Kindt an eine solge Haußhaltung gebracht, woh der Man eine alte Hure ist [...] daß Kindt ist todt, undt ihr habts auff der Seele" ) 1761
ohne Q Lit E Urteil der Juristenfakultät Halle 1763
Hinweis:
30 Schreiben ohne Q
Band
Alte Archivsignatur
D 223
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
dannhausen 285
Index-Gruppe
GEOB
Hannover, Stadt, kreisfreie Stadt
Poppenburg, Amt
Institution
Halle, juristische Fakultät
Hildesheim, Hochstift, Regierung
PERS
Dannhausen, Dorothea Elisabeth, geb. Giesecke
Dannhausen, Josef Edmund, Amtsschreiber
Giesecke, Dorothea Elisabeth s. Dannhausen
Giesecke, Josef
Giesecke, Maria Franziska, geb. Weber
Weber, Maria Franziska s. Giesecke
Prokuratoren / Advokaten / Notare
Gress, Franz Philipp Felix, Dr., 1766
Lange, Johann Friedrich, Lic., 1766
Mainone, Johann Wilhelm, Dr., 1766
Niderer, Gabriel, Lic., 1766
SACH
Abtreibung, gewaltsame
Appellation
Ehestiftung, 18. Jh.
Hure
Injurienklage, 18. Jh.
Kaufmann, 18. Jh.
Rechtsgutachten, 18. Jh.
Rechtsverweigerung, Klage wegen
Unparteilichkeit, Zweifel an
Verfahrensstreitigkeiten, 18. Jh.
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | Akte | 0050 / 19 |
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