NLA ST Rep. 5

  • Show associated objects
  • Print
  • Create link
  • Send
  • Improve

Description: Fonds

Identification (short)

Title 

Celler Akten der braunschweig-lüneburgischen Besetzung 1675-1680

Life span 

1670-1725

Fonds data

Short description 

Behördliche Organisation, Finanz- und Steuersachen, Grundstücks- und Pachtsachen, Justizangelegenheiten
Findmittel: EDV-Findbuch 2004/05, gedrucktes Findbuch 1987.
Umfang: 7 lfdm

Custodial history 

1. Geschichtlicher Überblick

Durch den Frieden von Münster und Osnabrück 1648 hatte das Königreich Schweden neben Pommern auch die im Dreißigjährigen Krieg eroberten Herzogtümer Bremen und Verden zu Lehen erhalten und dadurch die Reichsstandschaft erlangt.

Im Jahr 1672 begann der eroberungslustige Ludwig XIV., König von Frankreich, einen Krieg gegen die evangelischen Niederlande, mit denen Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg verbündet war. Um sich dieses militärisch wichtigen niederländischen Bundesgenossen zu entledigen, veranlaßte Ludwig XIV. das mit ihm seit April 1672 verbündete Königreich Schweden, durch weitere Subsidien in die Mark Brandenburg einzufallen, um den Großen Kurfürsten vom Rhein wegzuziehen und fernzuhalten. Durch den brandenburgischen Sieg bei Fehrbellin wurde das schwedische Unternehmen gestoppt. Mittlerweile waren dem Königreich Schweden in den norddeutschen Fürsten neue Feinde erwachsen, die auf die schwedischen Herzogtümer Bremen und Verden zur Vergrößerung und zur Arrondierung ihrer Territorialstaaten Ansprüche hegten. Schon seit Beginn des 17. Jahrhunderts betrachteten die Dänen die beiden Herzogtümer als zu ihrem Interessengebiet gehörig, noch um so mehr nach der engen Verbindung mit dem Herzogtum Oldenburg durch Personalunion seit 1667. Es versteht sich, daß das Welfenhaus gegenüber den Dänen nicht zurückstehen wollte.

Wegen des Bündnisses mit Frankreich verhängte der Kaiser über König Karl XI. von Schweden die Reichsacht, deren Exekution König Christian V. von Dänemark, Herzog Georg Wilhelm von Lüneburg, Herzog Rudolf August von Braunschweig-Wolfenbüttel und Christoph Bernhard von Galen, Bischof von Münster, übernahmen. Für diese Alliierten war die Lage strategisch günstig, konnten sich doch von Norden, Osten und Süden gleichzeitig die schwedischen Herzogtümer Bremen und Verden angreifen.

Der Bischof von Münster ließ

den Feldzug nach sehr kurzer Vorbereitungszeit bereits im Juli 1675 eröffnen. Schon im August erhielt er Zuzug durch dänische, brandenburgische und auch durch holländische Truppen. Mitte September wurde bei Bremen der Weserübergang erzwungen, und die neutrale Stadt Bremen mußte den Durchzug der Bagage gestatten. Unterdessen ließen die braunschweig-lüneburgischen Truppen noch auf sich warten, denn die Herzöge von Lüneburg und Braunschweig verhandelten noch mit Herzog Johann Friedrich von Calenberg (Hannover), der auf schwedischer Seite stand, um einen Krieg zwischen den einzelnen Gliedern des Welfenhauses zu vermeiden. Nach Erlangung der Neutralitätszusage Johann Friedrichs setzten sich auch die braunschweig-lüneburgischen Truppen im September 1675 in Marsch. Die Schweden konnten ihre Stellungen an der Weser nicht länger halten; lediglich die erst seit 1672 in Bau befindliche und noch nicht ganz fertiggestellte Festung Carlsburg an der Geestemündung wurde weiter von schwedischen Truppen unter Oberst Mell gehalten.

Im Oktober 1675 trat auf Veranlassung des dänischen Königs in Bremen ein Kongreß der verbündeten Fürsten zusammen, der alle von den Alliierten erhobenen Gebietsansprüche prüfen und eine Einigung vorbereiten sollte, zu der es allerdings doch nicht kam; die Verteilung der noch nicht völlig eroberten Herzogtümer wurde auf die Zeit nach dem Abschluß des Feldzugs vertagt. Bis dahin sollte die Verwaltung des Herzogtums Bremen in den Händen des Herzogs Georg Wilhelm von Lüneburg (Regierungssitz Celle) liegen. Der Bischof von Münster sollte die Verwaltung des Herzogtums Verden ausüben. Das Oberkommando über die alliierten Truppen wurde im Vertrag von Walsrode an Herzog Georg Wilhelm übertragen, der Kreisoberst des niedersächsischen Reichskreises war.

Am 16. Oktober 1675 wurde die Stadt Buxtehude den Alliierten übergeben, zwölf Tage später auch Bremervörde. Als

sich der Belagerungsring der Alliierten um die Festung Stade enger geschlossen hatte, gaben die Schweden auch die Carlsburg auf (22. Januar 1676). Stade fiel nach mehr als neunmonatiger Belagerung am 12. August 1676 in allierte Hand.

Die Herzogtümer Bremen und Verden wurden nun vorläufig aufgeteilt. Der König von Dänemark besetzte das Land Wursten, die Festung Carlsburg, welche allerdings eine alliierte Besatzung erhielt, das Amt Lehe und alle an der Unterweser gelegenen Vogteien. Die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg behielten das Amt Neuenwalde (Kloster Neuenwalde), das Land Kehdingen, das Alte Land, die Stader Geest und die Städte Stade und Buxtehude. Unter die Verwaltung des Bischofs von Münster kamen das gesamte Herzogtum Verden und die Ämter Bremervörde und Thedinghausen; ferner das Amt Wildeshausen. Gewiß waren die Grenzen und Zuständigkeiten zwischen den Besatzungsmächten und ihren Verwaltungszonen nicht gar zu genau festgelegt worden. Manche Reibereien haben die Amtleute und Verwalter untereinander ausgetragen, manches auch über Suppliken und Appellationen erst regeln können.

Die Verwaltung des braunschweig-lüneburgischen Anteils am Herzogtum Bremen lag im wesentlichen bei der Regierung in Celle, beim Geheimen Rat; Wolfenbüttel hat sich an den Verwaltungsgeschäften wenig beteiligt. Die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg installierten sogleich nach Abschluß des Feldzugs für ihren Bereich eine Interimsregierung in Stade, die zwar weitgehend eigene Befugnisse hatte, aber letztlich doch unter der strengen Oberaufsicht in Celle stand. Dem Regierungskollegium zu Stade gehörten die Regierungsräte Julius August von Bothmer, der den Vorsitz führte, Julius Hackeberg und Tobias Reimers, ab 1679 auch Dr. Christoph Schrader an. Zum Fiskaladvokaten wurde Dr. Caspar Matthias Schwarz bestellt. Die Regierungskanzlei unterstand Jakob Heldberg, Sekretär und gleichzeitig

Archivar; erster Sekretär der Kammer war Sebastian Wittenhöver.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Stader Regierung war es, die Finanzierung der noch im Lande stehenden Truppen zu sichern, die Hoheitsrechte festzustellen und die Einkünfte zu ermitteln. Bald stellte sich heraus, daß das Land durch die Kriegsereignisse und die vorausgegangenen Kontributionen und Truppenaushebungen, zu denen sich die Schweden durch den Subsidienvertrag mit Frankreich im April 1672 verpflichtet hatten, tatsächlich finanziell ausgeblutet war. Die zahlreichen Suppliken sprechen eine deutliche Sprache, die wohl kaum für die Absichten der Supplikanten übertrieben werden brauchte, denn die Zahl der Remissionen spiegelt das von den Suppliken gezeichnete Bild wider. Gewiß war der Anfang der neuen Regierung nicht leicht, doch durch eine rigorose Sparpolitik, die sie bis in die Ämter hinein durchsetzte, und durch die systematische Eintreibung der zum Teil seit Jahren ausstehenden Einkünfte und Kapitalzinsen hatte sie es verstanden, beachtliche Überschüsse zu erwirtschaften, die an den braunschweig-lüneburgischen Drosten Francesco Stechinelli nach Hamburg abgeliefert wurden, um von dort den Truppen in Mecklenburg zugeführt zu werden.

Das Ende der alliierten Besatzungszeit der Herzogtümer Bremen und Verden kam ebenfalls wieder durch französischen Druck. Der Einfall der Franzosen in Westfalen und die geschickte französische Diplomatie führten 1678/79 zu Einzelverträgen mit den Alliierten. Gegen die Abtretung des Herzogtums Bremen erhielten die Herzöge von Braunschweig und Lüneburg die Vogtei Dörverden, das Amt Thedinghausen und 300.000 Reichstaler Schadenersatz. Der Bischof von Münster behielt gegen Abtretung des Herzogtums Verden und seiner Anteile am Herzogtum Bremen das Amt Wildeshausen in Pfand und wurde mit 200.000 Reichstalern entschädigt, die je zur Hälfte von Frankreich und Schweden

geleistet werden sollten. Dänemark nahm als Pfand für die aufgebrachten Kriegskosten die Insel Krautsand in Pfand.

Stade wurde am 10. März 1680 von den braunschweig-lüneburgischen Truppen geräumt; die Stader Regierung ging zunächst nach Buxtehude. Nach Zahlung der dritten Rate wurde am 24. Juli 1680 auch Buxtehude geräumt. Wenige Tage zuvor waren Verden, Langwedel, Rotenburg und Bremervörde von den bischöflich-münsterischen Truppen den nachrückenden Schweden übergeben worden. Bereits am 17. Januar 1680 war die Carlsburg von der alliierten Besatzung geräumt worden. Standen die letzten Monate des Jahres 1679 schon ganz im Zeichen der Vorbereitungen auf die Rückführung der braunschweig-lüneburgischen Verwaltung, so ergoß sich seit dem Frühjahr 1680 eine Flut von Suppliken von Beamten und Verwaltern um Auszahlung noch ausstehender Gehälter, um Gnadengelder, um Beihilfen für den Abtransport ihrer Mobilien und um Neuanstellung in den Herzogtümern Braunschweig und Lüneburg nach Celle und zum Teil auch nach Wolfenbüttel. Noch bis zum Jahresende war man in Celle bemüht, allen noch anstehenden Angelegenheiten gerecht zu werden. Die meisten Beamten fanden tatsächlich neue Anstellung, während sich die Schweden in den Herzogtümern Bremen und Verden noch für rund drei Jahrzehnte wieder einrichteten.


2. Zur Geschichte des Bestandes

Der hier vorliegende Bestand ist vorwiegend aus der Registratur in Celle erwachsen und betrifft die Verwaltung des braunschweig-lüneburgischen Anteils an dem vormals schwedischen Herzogtum Bremen. Es befinden sich hier aber auch bei der cellischen Regierung zu Stade (Bestand Rep. 30) erwachsene Akten, die als Anlagen zu den Berichten der Stader Regierung in die Celler Registratur gelangt sind. Hierbei handelt es sich primär um Amtsregister und ältere Vorgänge aus dem Bereich der Rechtsprechung. Natürlich wurden auch bei Räumung des Herzogtums

Bremen 1680 einige Aktenbündel aus Stade nach Celle mitgeführt, vorwiegend Ausfertigungen der aus Celle ergangenen Reskripte ( vgl. Nr. 15 ff.). So hat eine vorarchivische Vermischung der beiden Bestände Rep. 5 (Celler Akten) und Rep. 30 (Akten der Regierung zu Stade) stattgefunden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte bzw. durfte. Eine Zusammenlegung beider Bestände wurde zwar erwogen, dann doch aus methodischen Gründen verworfen, zumal beide Bestände schon zitiert worden sind.

So sollte der Benutzer auch weiterhin bei Benutzung des vorliegenden Bestandes die umfangreichere Aktenüberlieferung der Stader Regierung während der braunschweig-lüneburgischen Besetzung im Bestand Rep. 30 hinzuziehen; die Publikation dieses Findbuches ist zum Jahreswechsel 1988/89 geplant.

Im Jahr 1723 wurde die Registratur aus Celle, mithin auch der vorliegende Bestand, nach Hannover in den damaligen Archivneubau, heute Hauptstaatsarchiv, verbracht und unter der Signatur Des. 105 dem Celler Briefschaftsarchiv einverleibt. Der Archivar Bernhard Böhmer hat den Bestand 1725 durch ein Findbuch mit alphabetischer Sacheinteilung erschlossen. Nach der Neubegründung des Niedersächsischen Staatsarchivs Stade 1959 kam auch der vorliegende Bestand als Des. 105 nach Stade und wurde unter die dortigen Bestände als Rep. 5 eingeordnet. Die Bestandszählung wurde somit unter Hinweis auf die Signaturgebung der Archivtektonik in Hannover gewahrt.

Nach der Besetzung des Herzogtums Bremen 1675/76 durch braunschweig-lüneburgische Truppen lag der neuen Herrschaft viel daran, nicht nur rasch eine Regierung in Stade einzusetzen, sondern aus dem Archiv die nötigen Unterlagen zur Organisationsbildung des gesamten Verwaltungsapparates gerade mit Blick auf die Hoheitsrechte und die Einkünfte zu erhalten. Nichts lag deshalb näher, als einen Archivar einzusetzen.

Am 7. September 1676 wurde der

Sekretär Jakob Heldberg zum neuen Archivar ernannt (Rep. 5 Nr. 1; Rep. 30 Tit. 57 Nr. 1, 15, 74). Er trat somit die Amtsnachfolge des am 2. Mai 1676 verstorbenen hauptamtlichen Archivars Hinrich Dancker an, dessen Witwe bald darauf versucht hatte, seine Schriften nach Hamburg in Sicherheit zu bringen. Sie fielen aber in die Hände dänischer Kaperer auf der Elbe und sind seitdem verschollen (Rep. 5 Nr. 362, 15). Im Gegensatz zu Dancker war Heldberg nur nebenamtlich für das Archiv zuständig; hauptamtlich war er Sekretär mit einem Jahresgehalt von 300 Reichstalern, für die Archivtätigkeit wurden ihm 50 Reichstaler vergönnt. Dieser finanzielle Aspekt spiegelt die tatsächlichen Verhältnisse ungenau wider, denn Heldberg verbrachte sicher einen größeren Teil seiner Arbeitszeit für die Angelegenheiten des Archivs, wie zahlreiche Extrakte und Designationen zur Sicherung von Ansprüchen der cellischen Verbündeten aufweisen.

Gerade die fürstbischöflich-münsterische Verwaltung legte nämlich ebenfalls Wert auf die Feststellung ihrer Hoheitsansprüche und Ermittlung ihrer Einkünfte. Heldbergs Gehilfen im Archiv waren bis 1678 Kopiist Amanuensis Pichelsberg, dann ab April 1678 Ernst Gohl, der aber schon im September 1678 eine Stelle bei der Bremischen Ritterschaft zu Stade annahm. In diese Zeit fällt auch das Gesuch Heldbergs, ihn doch von den Sekretärspflichten zu entbinden, damit er sich besser dem in Unordnung befindlichen Archiv widmen könne (Rep. 5 Nr. 27). Es wird ihn sicherlich sehr verdrossen haben, daß nach dem Weggang von Ernst Gohl dessen Gehalt für den aus Horneburg stammenden Kanzlisten Dietrich Küster verwandt wurde, der aber offensichtlich nicht ins Archiv kam. Kurzfristig wurde ihm der Kanzlist Knust, von Celle nach Stade abgeordnet, als Gehilfe zugeteilt, bis ihm ab Dezember 1679 Justus Friedrich Doltze als Registrator zur Seite stand. Bereits im Februar 1679 war

Heldberg wunschgemäß von der Sekretärspflicht entbunden worden, denn das Ende der braunschweig-lüneburgischen Herrschaft zeichnete sich ab.

Im Zuge der Rückführung der braunschweig-lüneburgischen Verwaltung verließ auch Jakob Heldberg zu Beginn des Jahres 1680 Stade. Schon vorher hatte die schwedische Administration in Erwartung der Restitution der beiden Herzogtümer Bremen und Verden im September 1679 Joachim Beye zu seinem Nachfolger designiert.

Die 1677 an die fürstbischöflich-münsterische Verwaltung nach Verden abgegebenen Akten wurden nach dem Abzug der münsterischen Truppen nach Stade zurückgebracht und sind heute im Bestand Rep. 5a (Schwedisches Archiv), Fach 485-491 zu finden (82 Nummern). Die bei Weise, Beständeübersicht S. 240 aufgeführte Akte im Staatsarchiv Münster, Bestand Fürstentum Münster, Landesarchiv 525 Ecclesiastica Nr. 16 liegt hier in Stade in Ablichtung vor (Bestellsignatur MS-K 468). Dem gleichfalls abgelichteten alten Behördenrepertorium ist zu entnehmen, welche Verdener Akten aus dieser Zeit früher vorhanden waren, jedoch vor Einrichtung des Staatsarchivs Münster kassiert wurden.

Die Gliederung des Bestandes erfolgte nicht auf der Basis einer Verwaltungsstruktur, auch nicht nach den alphabetisch geordneten Sachstichworten Bernhard Böhmers, sondern schlicht nach Anfall. Eine Stichwortauswahl am Schluß dieses Bandes soll die Auffindung von nicht in der Gliederung enthaltenen und sonst nur schwer einzuordnenden bzw. mehrere Titel beinhaltenden Akten erleichtern.

In der Regel wurde innerhalb der nun neu gebildeten themenbezogenen Archivaliengruppen nach Laufzeit geordnet. Nur in wenigen Gruppen war eine Sortierung nach Personen oder unteren Verwaltungseinheiten (Ämter, Börden, Kirchspiele, Vogteien) möglich bzw. sinnvoll. Häufig beziehen sich auch Akten oder Teile von Akten auf den Zuständigkeitsbereich der münsterischen Verwaltung

zu Verden und sei es auch nur im Rahmen einer Amtshilfe, etwa bei Mitverzeichnung von Einkünften.

Gelegentlich differieren die Bezeichnungen der unteren Verwaltungsebene. So werden z. B. das Amt Neuhaus/Oste und das Amt Osten synonym verwandt.

Offenbar wurden im Zuge der Rückführung der braunschweig-lüneburgischen Verwaltung auch zahlreiche Akten, die das Amt Thedinghausen und die Vogtei Dörverden betrafen, wegen der 1681 erfolgten und schon vorher geplanten Teilung beider Verwaltungseinheiten in einen braunschweigischen und einen lüneburgischen Teil nach Celle mitgeführt. Die Vorakten für diesen Teilungsvorgang reichten von der Laufzeit her bis in die vorschwedische Zeit teils sogar bis in das 16. Jahrhundert zurück. Dem Provenienzprinzip folgend wurden diese Akten auf die Bestände Rep. 5a (Schwedisches Archiv) und Rep. 5b (Archiv des Erzstifts Bremen) verteilt. Die Konkordanz am Schluß dieses Vorworts ermöglicht deren Auffindung.

Es muß ferner darauf hingewiesen werden, daß auch der Bestand Rep. 5a zahlreiche Archivalien enthält, die für die Zeit der braunschweig-lüneburgischen Besetzung relevant sind. Neben dem oben bereits erwähnten Bestand Rep. 30 sollte der Benutzer aber auch dem Hinweis auf das schwedische Reichsarchiv Stockholm nachgehen. Die Findmittel, die die Herzogtümer Bremen und Verden und das Land Hadeln betreffen, liegen im hiesigen Staatsarchiv in Fotokopie vor; ein Teil der dazugehörigen Archivalien wurde verfilmt und kann ebenfalls hier eingesehen werden. Weitere Verfilmungen aus dem Reichsarchiv Stockholm sind beabsichtigt.

Für das Schreiben des Findbuches habe ich Frau Mari-Luise Petzold herzlich zu danken. Das Umordnen und Umsignieren lag in den Händen der bewährten Magaziner Paul Dubielzig und Johann Oehr.

Der Bestand ist zu zitieren:
Rep. 5 mit der laufenden Nummer.

Stade, im Oktober 1987

Dr. Matthias Nistahl


Das 1987 von Matthias Nistal bearbeitete Findbuch zum Bestand Rep. 5 wurde in der zweiten Jahreshälfte 2004 von den Praktikanten Johannes Gerken, Arne Schmetjen und Morten Schulze digitalisiert. Die Korrektur der Titeleingaben sowie Überprüfung und Ergänzung der Indizierung wurde im Dezember 2004/Januar 2005 von Dr. Christian Hoffmann vorgenommen.


3. Literaturhinweise:

Bär, Max, Übersicht über die Bestände des Königlichen Staatsarchivs zu Hannover, Leipzig 1900 (Mitttheilungen der K. Preussischen Archivverwaltung, 3), S. 52

Bohmbach, Jürgen, Die Kopfsteuerbeschreibung von 1677 im Herzogtum Bremen, in: Niedersächsisches Jahrbuch 48 (1976), S. 201-247.

Ders., Die Herzogtümer Bremen und Verden und die Kriege Schwedens, in: Zwischen London und Byzanz, Göttingen 1979 (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, Beiheft 23), S. 153-171.

Ders., Im Spannungsfeld der europäischen Mächte. Die schwedische Herrschaft in den Herzogtümern Bremen und Verden 1645-1712, in: Stader Jahrbuch NF 70 (1980), S. 81-96.

Ders. (Bearb.), Die Bedeutung Norddeutschlands für die Großmacht Schweden im 17. Jahrhundert. Kolloquium schwedischer und deutscher Historiker in Stade am 25. Juni 1984, Stade 1986.

Danner, Fritz, Beiträge zur Geschichte der Stader Garnison, Stade 1987 (Veröffentlichungen aus dem Stadtarchiv Stade, 6).

Fiedler, Beate-Christine, Die Verwaltung der Herzogtümer Bremen und Verden in der Schwedenzeit 1652-1712. Organisation und Wesen der Verwaltung, Stade 1987 (Einzelschriften des Stader Geschichts- und Heimatvereins, 29).

Dies., Die militärische Bedeutung der Herzogtümer Bremen und Verden in der Schwedenzeit 1645-1712, in: Sicherheit und Bedrohung - Schutz und Enge. Gesellschaftliche Entwicklung von Festungsstädten, Beispiel Stade, hrsg. v. Volker Schmidtchen, Wesel

1987, S. 75-96.

Findbuch zum Bestand 5: Celler Akten der braunschweig-lüneburgischen Besetzung (1675-1680), bearb. v. Matthias Nistahl (Inventare und kleinere Schriften des Staatsarchivs in Stade, 3), Stade 1987.

Jobelmann, W. H., Die Reichsexekution gegen Carl XI. von Schweden in den Herzogthümern Bremen und Verden 1675-1680, in: Archiv des Vereins für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln zu Stade 5 (1875), S. 380-396.

Schnath, Georg, Geschichte Hannovers im Zeitalter der neunten Kur und der englischen Sukzession, Bd. 1: 1674-1682, Hildesheim 1938 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Bremen, 18), S. 58-152.

Weise, Erich, Geschichte des Niedersächsischen Staatsarchivs in Stade nebst Übersicht seiner Bestände, Göttingen 1964 (= Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, 18), S. 228 f.


4. Konkordanz der in andere Bestände überwiesenen Akten:

Rep. 5 J 127 siehe: Rep. 5a Fach 165 Nr. 12a
Rep. 5 J 128 siehe: Rep. 5a Fach 166 Nr. 16b
Rep. 5 J 132 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 25a
Rep. 5 P 221 siehe: Rep. 5a Fach 369 Nr. 3a
Rep. 5 P 221a siehe: Rep. 5a Fach 413 Nr. 19
Rep. 5 R 230 siehe: Rep. 5a Fach 85 Nr. 22a
Rep. 5 T 284 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 7
Rep. 5 T 286 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 1
Rep. 5 T 287 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 2
Rep. 5 T 288 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 3
Rep. 5 T 289 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 5
Rep. 5 T 290 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 4
Rep. 5 T 291 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 8
Rep. 5 T 292 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 22
Rep. 5 T 293 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 19
Rep. 5 T 294 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 32
Rep. 5 T 295 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 13
Rep. 5 T 296 siehe: Rep. 5b Fach

161 Nr. 7a
Rep. 5 T 297 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 10
Rep. 5 T 298 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 8
Rep. 5 T 299 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 14
Rep. 5 T 300 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 15
Rep. 5 T 301 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 16
Rep. 5 T 302 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 11
Rep. 5 T 303 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 24
Rep. 5 T 304 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 17
Rep. 5 T 305 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 18
Rep. 5 T 306 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 19
Rep. 5 T 307 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 20
Rep. 5 T 308 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 21
Rep. 5 T 309 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 22
Rep. 5 T 310 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 23
Rep. 5 T 311 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 26
Rep. 5 T 312 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 2
Rep. 5 T 313 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 11
Rep. 5 T 314 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 7
Rep. 5 T 315 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 15
Rep. 5 T 316 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 28
Rep. 5 T 317 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 16
Rep. 5 T 318 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 18
Rep. 5 T 319 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 20
Rep. 5 T 320 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 17
Rep. 5 T 321 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 21
Rep. 5 T 322 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 23
Rep. 5 T 323 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 27
Rep. 5 T 324 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 26
Rep. 5 T 326 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 5
Rep. 5 T 327 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 13
Rep. 5 T 328 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 10
Rep. 5 T 329 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 12
Rep. 5 T 330 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 25
Rep. 5 T 331 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 3
Rep. 5 T 332 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 6
Rep. 5 T 333 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 12
Rep. 5 T 334 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 24
Rep. 5 T 335 siehe: Rep. 5a

Fach 460a Nr. 25
Rep. 5 T 336 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 14
Rep. 5 T 337 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 29
Rep. 5 T 338 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 30
Rep. 5 T 339 siehe: Rep. 5b Fach 181a Nr. 9
Rep. 5 T 340 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 31
Rep. 5 T 341 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 9
Rep. 5 T 342 siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr. 33
Rep. 5 T 342a siehe: Rep. 5a Fach 460a Nr.

1









Information / Notes

Additional information 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet