NLA OL Rep 980

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oldenburgische Entnazifizierungsausschüsse

Laufzeit 

1945-1952

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Nach dem Ende der NS-Herrschaft wurden auch im Land Oldenburg Entnazifizierungsausschüsse gebildet, vor denen sich die Mitglieder der NS-Organisationen verantworten mussten; Einzelakten.

Beschreibung 

Rep 980 Oldenburgische Entnazifizierungsausschüsse
Zeit: 1905-1955 (vor allem: 1945-1951)

Geschichte des Bestandsbildners 

Nach ersten Überlegungen zur Entnazifizierung auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 erfolgten in der britischen Zone die ersten Maßnahmen deutscher Dienststellen, die - analog zu einer britischen Verordnung an die Finanzbehörden - eine Überprüfung aller Beamten und Angestellten, auch der ehrenamtlich Tätigen beinhalteten, wobei alle Bediensteten, die vor dem 1. April 1933 Mitglied der NSDAP oder aktive Mitglieder der SS und SA waren, sofort vom Amt zu entheben waren. Die ersten Entnazifizierungsbögen wurden daher zunächst an leitende Verwaltungsbeamte verteilt, die z. T. auch schon im Herbst 1945 entlassen wurden. Einen gesetzlichen Rahmen erhielt diese Praxis jedoch erst mit der Kontrollratsdirektive Nr. 24 für die einheitliche Entnazifizierung aller Personen in öffentlichen und halböffentlichen Stellen sowie in einflussreichen Positionen in Privatunternehmen in den vier Besatzungszonen vom 12. Januar 1946, die auf Wunsch der Briten jedoch Klauseln enthielt, die ihnen eine gewisse Entscheidungsfreiheit beließ. Von Anfang an waren an dem Verfahren auch deutsche Ausschüsse beteiligt, die zunächst nach der britischen Zonenpolitikanweisung Nr. 3 beratend ihre Kenntnisse über Personen und Zusammenhänge zur Verfügung stellen sollten.
Die Überleitung der Entnazifizierung in die Hände deutscher Spruchkammern in der US-Zone im März 1946 brachte die Briten in Bedrängnis, die zunächst die Befugnisse der deutschen Ausschüsse in Anhängen zu ihrer Zonenpolitikanweisung genauer spezifizierten, bevor sie zur Bewahrung der Einheitlichkeit dem amerikanischen Verfahren in der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946 unter Verweis auf das vereinigte Wirtschaftsgebiet zustimmten. Die Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsbestimmungen für die deutschen Ausschüsse in der Zonenexekutivanweisung Nr. 54 vom 30.11.1946 ließ jedoch bis in den Februar 1947 auf sich warten. Neben den Hauptausschüssen auf Landes- und Kreisebene mit ihren jeweiligen Unterausschüssen gab es noch so genannte Berufungsausschüsse. Die Arbeit der Entnazifizierung durch die Unterausschüsse, die den Kreis der zu überprüfenden Personen nach der Direktive Nr. 24 zu bestimmen hatten, beruhte im wesentlichen auf den Angaben im zunächst vier-, dann sechs- und schließlich zwölfseitigen Fragenbogen mit 116 und später 133 Fragen, deren Wahrheitsgehalt in der Beantwortung nur im Einzelfall überprüft werden konnte. Eine weitere wichtige Quelle sind die in den Bögen oft enthaltenen Entlastungszeugnisse, meist aus dem engeren privaten oder beruflichen Umfeld, manchmal auch von Vertretern der Kirche, des Widerstands oder gar von Verfolgten, die den Betroffenen Passivität oder unpolitisches Verhalten bescheinigten. Die Solidarisierung unter den belasteten Personen und der Handel mit den so genannten 'Persilscheinen' ist aus Untersuchungen bereits bekannt. Die Unterausschüsse leiteten ihre Stellungnahme den Hauptausschüssen zu, die wiederum der Militärregierung eine Empfehlung für die Behandlung der Antragsteller zustellte. Nach deren Entscheidung erfolgte die Kategorisierung in die Klassen I-V dann wieder durch die Hauptausschüsse, wobei diese nur über die Kategorien III (Minderbelastete), IV (Mitläufer) und V (Entlastete) und damit über Wahlrecht und Bewegungseinschränkungen sowie über Sperrung von Vermögen zu befinden hatten. Die Personen der Kategorie I (Kriegsverbrecher) und II (Nazi-Übeltäter) sollten sich im Internierungslager befinden und von den dort tagenden Spruchkammer abgeurteilt werden. Diese Akten liegen dementsprechend auch nicht in den regionalen Archiven, sondern zentral im Bundesarchiv unter der Signatur Z 42.

Aufgrund der Notlage in Deutschland und dem wachsenden Gegensatz zu den kommunistischen Staaten in Osteuropa wurde die Willkür in der Anwendung, der Umfang der Ausnahmebestimmungen und der Druck immer größer, eine Regelüberprüfung der Personen aus Kategorie III und IV mit dem Ziel der Herabstufung durchzuführen. Dem öffentlichen Druck einer Beendigung der Politik der Entnazifizierung durch die Besatzungsbehörden folgten erste Überlegungen auf der Moskauer Außenministerkonferenz vom 30. April 1947, die schließlich in die Verordnung Nr. 110 der Militärregierung mündeten, die die Verantwortung für die Durchführung der Entnazifizierung zum 1. Oktober 1947 deutschen Behörden übertrug und Entlassungen nach dem 1. Januar 1948 ausschloss. Daraufhin gründete man in Niedersachsen ein Ministerium für Entnazifizierung unter Werner Hofmeister. Lediglich mit einer Verordnung wurde die neue Organisation basierend auf den vorhandenen deutschen Ausschüssen im März 1948 verankert, hinzu kam lediglich ein Öffentlicher Ankläger bei den Ausschüssen zur Vorbereitung der Verfahren. Die Tendenz zur Rehabilitierung der Kategorisierten nahm stetig zu, die noch laufenden Verfahren sollten nun zügig abgeschlossen werden; Berufungen wurden erleichtert, polizeiliche Meldeauflagen und Vermögenssperren aufgehoben. Die Hauptausschüsse auf Kreisebene wurden im Sommer 1949 aufgelöst und auf Bezirksebene gezogen, die Regelüberprüfung abgeschlossen. Die Entnazifizierungsverfahren fanden mit dem "Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung im Lande Niedersachsen" vom 18. Dezember 1951 ihr Ende. Von Amts wegen wurden nun keine Verfahren mehr eingeleitet, Betroffene hatten noch eine Übergangsfrist bis Ende Februar 1952. Einen Monat später wurden sämtliche Verfahren eingestellt und in Kategorie V überführt. Außerdem wurden alle Betroffenen, die in Kategorie III oder IV eingestuft waren, zum 1. Juni 1952 per Gesetz entlastet.

Bestandsgeschichte 

Daraufhin wurden nicht nur alle ca. 800.000 Verfahrensakten (Chiffre: VE) zunächst an das Hauptstaatsarchiv in Hannover abgegeben, sondern auch die General- und Allgemeinen Verwaltungsakten, die nur in Hannover aufbewahrt werden. Die Generalakten (Chiffre: GE) enthielten die gesammelten Verfügungen und älteren gesetzlichen Bestimmungen, die hannoverschen Verwaltungsakten (Chiffre: AE) dagegen jüngeren allgemeinen Schriftwechsel der Entnazifizierungsbehörden. Personalakten sind nur wenige ins Archiv gelangt. In Hannover finden sich für die britische Phase Angaben über die Bezirksinspekteure und für die deutsche Phase über die Besetzung der Ausschüsse bzw. deren Schriftwechsel im zentralen Bestand des Niedersächsischen Ministeriums für Entnazifizierung (1945-1953) (Signatur: NLA HA, Nds. 170, früher Nds. B 21). Die Akten der Polizeibehörden (Chiffre: POL) kamen für alle vier Bezirke erst im Jahr 1956 in das Hauptstaatsarchiv und sind wie die Verfahrensakten später auf die einzelnen Archivstandorte aufgeteilt worden.
Die Personen der Kategorie I (Kriegsverbrecher) und II (Nazi-Übeltäter) sollten sich im Internierungslager befinden und von den dort tagenden Spruchkammer abgeurteilt werden. Diese Akten liegen dementsprechend auch nicht in den regionalen Archiven, sondern zentral im Bundesarchiv unter der Signatur Z 42.

Einsichtnahme in Entnazifizierungsakten war zunächst nur in wenigen im Gesetz festgelegten Ausnahmefällen - z.B. für die Berechnung von Dienst- und Versorgungsbezügen - erlaubt. Erst das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Abschluss der Entnazifizierung im Lande Niedersachsen vom 22. Mai 1987 erklärte die bisher in den Staatsarchiven lediglich "verwahrten" Akten zu Archivgut und ließ ihre Nutzung im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsvorhaben zu. Durch das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 wurde das Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung im Lande Niedersachsen außer Kraft gesetzt, womit die Entnazifizierungsakten - wie anderes Archivgut auch - unter den Bedingungen des Archivgesetzes der allgemeinen Nutzung offenstehen.

Enthält 

Einzelfallakten 82.924 (1905-1955); Verwaltung der Entnazifizierung 1283 (1939-1952): Allgemeine Verwaltung 1939-1951 (40); Register und Listen 1945-1950 (192); Entnazifizierungsausschüsse (nach Stadt- und Landkreisen geordnet – hier NSDAP-Mitgliederlisten) 280 (1945-1953) (Landkreis Cloppenburg 36, Stadt Wilhelmshaven 89, Landkreis Wesermarsch 100, Stadt Oldenburg 12, Landkreis Oldenburg 10, Landkreis Ammerland 7, Landkreis Friesland 8, Landkreis Vechta 6, Stadt Delmenhorst 12); Operation Seagull 15 (1946-1947); Handakten für mündliche Verhandlungen 18 (1949-1950); Sammelakten mit Einzelbescheiden 100 (1946-1949); Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit durch die Militärregierung (u.a. Displaced Persons) 5 (1945-1949); besondere Einzelfälle, Verfahrensüberprüfung/Handakten 625 (1938-1952); Verwalter von Lagern für Displaced Persons 14 (1947).

Literatur 

Erich Weise, Vorwort zum Bestand Nds. 170 des Hauptstaatsarchivs Hannover, Hannover 1956; Justus Fürstenau, Entnazifizierung. Ein Kapitel deutscher Nachkriegspolitik, Berlin 1969; Ian Turner, Reconstruction in post-war Germany: British occupation policy and the Western Zones, 1945-55, Oxford 1989, hier S. 239-267; Ullrich Schneider, Niedersachsen 1945/46. Kontinuität und Wandel unter britischer Besatzung, Hannover 1984; Stefan Brüdermann, Entnazifizierung in Niedersachsen, in: Übergang und Neubeginn. Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Niedersachsens in der Nachkriegszeit, hg. von Dieter Poestges, Göttingen 1997, S. 97-118; Hans Hesse, Konstruktion der Unschuld. Die Entnazifizierung am Beispiel von Bremen und Bremerhaven 1945-1953, Bremen 2005; Fred Taylor, Zwischen Krieg und Frieden. Die Besetzung und Entnazifizierung Deutschlands 1944-1946, Darmstadt 2011; Peter Bahlmann, Verbrechen gegen die Justiz. Wiederaufbau der Justiz und frühe NS-Prozesse im Nordwesten Deutschlands, in: Emder Jahrbuch Bd. 91 (2011), S. 105-163 und Bd. 92 (2012), S. 185-199.

Findmittel 

alphabetische Karteien; Archivdatenbank

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Best. 130 (Oldenburgisches Staatsministerium/Gesamtministerium); Rep 400 (Verwaltungsbezirk Oldenburg); Dep 10 (Stadt Oldenburg); Dep 20 (Landkreise).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

181,7 (und Karteien); 84.213 Verzeichnungseinheiten

Benutzung 

Hinzuweisen ist darauf, dass sich im Bestand auch Akten der Militärregierung zur inneren Sicherheit (insbesondere Displaced Persons) sowie Mitgliederlisten der NSDAP (so vollständig für die Stadt Oldenburg) befinden. Die Kartei zu den Einzelfallakten ist zwar durch deren Erschließung in der Datenbank zu vernachlässigen, kann aber zur Überprüfung fehlender Aktenvorgänge weiterhin eingesehen werden.

Einige noch Sperrfristen unterliegende Akten werden nicht angezeigt; bitte wenden Sie sich für diesbezüglich Auskünfte an das Archiv.

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Landesteil/ Verwaltungsbezirk Oldenburg

Zeit von 

1945

Zeit bis 

1951

Objekt_ID 

217280

Ebenen_ID 

10

Geo_ID 

10-217280

Link 

Landesteil/ Verwaltungsbezirk Oldenburg