NLA OL Rep 941

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landgericht Oldenburg

Laufzeit 

1879-2010

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Die Gründung des Landgerichts Oldenburg im Jahre 1879 ist ein Ergebnis der angestrebten Rechtsvereinheitlichung im Deutschen Reich. Der Bestand enthält auch Unterlagen aus der Zeit vor 1879.

Beschreibung 

Rep 941 Landgericht Oldenburg
Laufzeit: 1829-2010

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Landgericht Oldenburg gehört - neben den Landgerichten Aurich und Osnabrück - zum Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg. Zum Landgericht gehören 12 Zivilkammern, drei Kammern für Handelssachen, sieben große Strafkammern und vier kleine Strafkammern. Der Bezirk des Landgerichts Oldenburg umfasst die Amtsgerichte Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Nordenham, Oldenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen und Wilhelmshaven.

Die Entstehung des Landgerichts Oldenburg geht - im Zuge der Umsetzung des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich am 27. Januar 1877 - auf das Jahr 1879 zurück. Zwar hatte es in Oldenburg zuvor auch schon ein "Landgericht" gegeben, aber dieses Gericht hatte mit dem durch das Gerichtsverfassungsgesetz vorgegebene Landgericht nur den gleichen Namen; es handelte sich um ein Kreisgericht, dem funktionell andere Aufgaben zugewiesen waren. Der Bezirk des Landgerichts Oldenburg nach 1879 umfasste zunächst 14 Amtsgerichte, nämlich Oldenburg, Elsfleth, Westerstede, Varel, Brake, Butjadingen (Sitz Ellwürden), Delmenhorst, Wildeshausen, Vechta, Damme, Cloppenburg, Löningen, Friesoythe und Jever. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Landgericht bereits am 29. August 1945 wieder eröffnet. Seine Tätigkeit beschränkte sich zunächst auf die Strafjustiz. Die Zivilkammern traten im Dezember 1945 wieder ins Leben. Bei den zu verhandelnden Verfahren standen zunächst Wirtschaftsdelikte, Miet- und Ehesachen im Vordergrund sowie Vorgänge, die die nationalsozialistische Vergangenheit betrafen. So fand von 1948 bis 1950 vor dem Schwurgericht des Landgerichtes z.B. eine Reihe von Prozessen statt, die Straftaten in den emsländischen Konzentrationslagern (Esterwegen) zum Gegenstand hatten.

Bis zur Bündelung von Familienzuständigkeiten in Familiengerichten bei den Amtsgerichten im Jahr 1976 war das Landgericht für Ehescheidungen und bei Anfechtungen der Ehelichkeit von Kindern zuständig.

Enthält 

Generalakten 1842-1996 (132); Pressestelle 1858-1984 (39); Gerichtsregister 1858-1950 (126); Personalsachen 1829-1994 (59); Familiengerichtsverfahren 1858-1979 (24); Anfechtung ehelicher Geburt 1913-1942 (94); Ehescheidungsverfahren 1910-1979 (698); Zivilsachen: Urteils- und Beschlusssachen 1935-1939, 1980-1994 (158); Zivilprozessakten 1900-2010 (209); Strafsachen 1986-1998 (3); Wiedergutmachungsverfahren 1932-1987 (1445)

Literatur 

Werner Hülle, Geschichte des höchsten Landgerichts von Oldenburg 1573-1935, Göttingen (u.a.) 1974; Walter Ordemann (Hg.), Rechtsanwälte links der Weser. 50 Jahre Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg, Oldenburg 1999; Rechtsanwaltskammer Oldenburg (Hg.), Anwalt ohne Recht: Schicksale jüdischer Rechtsanwälte im Bezirk des heutigen Oberlandesgerichts Oldenburg, Oldenburg 2007; Peter Bahlmann, Verbrechen gegen die Justiz. Wiederaufbau der Justiz und frühe NS-Prozesse im Nordwesten Deutschlands, in: Emder Jahrbuch Bd. 91 (2011), S. 105-163 und Bd. 92 (2012), S. 185-199

Findmittel 

Archivdatenbank/Internet

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Best. 77: Justizkanzlei
Best. 79: Oldenburgische Appellationsgerichte
Best. 133: Oldenburgisches Justizministerium
Rep 940: Oberlandesgericht Oldenburg
Rep 945: Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
Rep 946: Staatsanwaltschaft Oldenburg
Rep 947: Strafanstalten
Rep 950: Amtsgerichte

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

44,8; 3006 Verzeichnungseinheiten (Stand Mai 2016)

Benutzung 

Noch Sperrfristen unterliegende Akten werden nicht angezeigt; bitte wenden Sie sich für diesbezüglich Auskünfte an das Archiv.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Klassifikationspunkte bieten nur eine erste Orientierung; gerade bei den Urteilssammlungen kann es unter Umständen zu Vermischungen verschiedener Betreffe kommen. So enthalten die Akten zu Ehescheidungsurteilen oft auch Vaterschaftsanfechtungen etc. Das sollte bei der Recherche beachtet werden.