Identifikation (kurz)
Titel
Oldenburgische Landesforstverwaltung
Laufzeit
1814-1939
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Der Bestand umfasst die Überlieferung des sog. Landesforstmeisters bzw. der oberen Forstbehörde oder Forstdirektion.
Beschreibung
Best. 211 Oldenburgische Landesforstverwaltung
Zeit: 1793-1958
Geschichte des Bestandsbildners
Durch eine Verordnung vom 25.11.1840 wurden sämtliche landesherrlichen Waldungen im Herzogtum Oldenburg unter die Aufsicht der Kammer als zentrale Verwaltungsbehörde gestellt. Die unmittelbare Aufsichtsfunktion übernahmen ab 1841 die Forstverwaltung mit den drei Forstinspektionen in den drei Landesteilen Oldenburg, Eutin und Birkenfeld, die ihrerseits wieder in acht Forstdistrikte und innerhalb dieser Forstdistrikte in Forstreviere untergliedert war.
Damit waren die unterschiedlichsten Tätigkeiten von Holzknechten bzw. Holzförstern, Wildschützen, sog. Waldförstern, die Dienstverträge erhalten hatten, in eine Verwaltungsstruktur eingegliedert. Waren diese Personen innerhalb der damaligen Beamtenschaft auch mit anderen Aufgaben betraut, so erging bald nach dem Ende der königlich-dänischen Herrschaft 1779 eine Resolution zur Verbesserung des Forstwesens, in der vorgesehen war, dass auswärtige Fachleute angestellt werden sollten, die mit der landeseigenen Beamten- und Dienerschaft nicht verbunden waren. So wurden zwei Forstfachleute aus dem Königreich Hannover angeworben. Einem von ihnen, dem Oberforstmeister von Stralenheim, wurde vom Herzog die Hauptdirektion über die Neueinrichtung des Forstwesens anvertraut. Bald darauf lagen auch die ersten regulären Forstbeschreibungen bzw. Forsttaxationen vor, Nutzungskalkulationen, Vermessungen und Kartierungen folgten unmittelbar danach. 1780 wurde das Herzogtum Oldenburg in zwei Forstdistrikte, Oldenburg und Delmenhorst geteilt, die Forstberitte blieben zunächst. Eine Forstordnung datiert auf das Jahr 1783, in der auch Strafen für Forstvergehen vorgesehen waren. In der Neuorganisation der Forstverwaltung 1790 wurden ein Forstmeister und ein Oberförster an die Spitze der Forstverwaltung gestellt, statt der beiden Distrikte Oldenburg und Delmenhorst wurden sechs Beritte gebildet, die von einem gehenden oder, bei größeren Beritten, von einem reitenden Förster verwaltet wurden.
1838/39 wurden durch entsprechende Verordnungen für das Forstwesen und für das Jagdwesen beide Teilbereiche voneinander getrennt. Das Jagdwesen wurde durch verschiedene Gesetze und Bestimmungen durch die Kammer geregelt und meist auf Zeit verpachtet. Von der Kammer wurde i.d. R. einer der Kammerherrn zum Landesjägermeister berufen.
Mit der Verordnung von 1840 war praktisch der Grund für eine kameralistische Forstwirtschaft gelegt, die gleichzeitig darauf bedacht war, dass der nachwachsende Rohstoff Holz nicht allgemeinem Raubbau oder Wildschaden zum Opfer fiel. Die drei Forstinspektionen in den drei Landesteilen waren dem weiteren Ausbau und den Veränderungen der Verwaltungsstrukturen unterworfen. Der der Kammer angegliederten Forstverwaltung unterstanden im Herzogtum Oldenburg zunächst die beiden Forstdistrikte Oldenburg und Delmenhorst mit neun "Beritten". Doch bereits 1847 wurden im Zuge einer Umstrukturierung hieraus vier Forstdistrikte (Neuenburg, Oldenburg, Delmenhorst, Cloppenburg) gebildet. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1868 wurde die aufsichtführende Kammer aufgelöst, an ihre Stelle trat das Departement bzw. später das Ministerium der Finanzen, das bis zur Gründung des Landes Niedersachsen oberste Behörde für das Forstwesen blieb. Der jeweilige leitende Forstbeamte hatte seinen Amtssitz im Ministerium. Eine gewisse staatliche Aufsicht über die Privatwaldungen blieb bei der Kammer bzw. beim Departement der Finanzen erhalten, so dass man für das ganze Herzogtum Oldenburg von einer geregelten Forstwirtschaft sprechen darf, deren Zuständigkeitsbereich sich durch das Hinzukommen des Oldenburger Münsterlandes (1803), der Herrschaft Jever (1818) und der Herrschaft Varel (1854) mehr als verdoppelte und somit natürlich zu Veränderungen im verwaltungstechnischen Aufbau der Forstwirtschaft führte. Die 1846 geschaffene Prüfungsordnung für den Forstdienst wurde 1864 durch eine neue Ordnung ersetzt. Der jeweiligen Forstinspektion - die in Oldenburg wurde von 1857 bis 1868 als Forstdirektion bezeichnet - unterstanden die Oberförster und Forstmeister, die die Spitze der Forstdistrikte stellten. Ihnen unterstanden die Revierförster bzw. Förster als Beamte des sog. höheren Forstschutzdienstes, der so genannte niedere Forstschutzdienst wurde von Forstaufsehern und Holzwärtern gebildet.
Die Teichwirtschaft in Ahlhorn wurde 1898 begonnen und in den Folgejahren weiter ausgebaut. Sie bildete innerhalb der Forstverwaltung eine Besonderheit, weil sie dem Forstamt Ahlhorn zeitweilig zugeordnet war. Die Forstdistrikte wurden 1906 in Oberförstereien umbenannt. Nach preußischem Vorbild wurde bis 1910 das Revierförstersystem in das Forstamtssystem umgewandelt. Die Zahl der Revierförster wurde zugunsten der Zunahme der höheren Forstschutzbeamten, der Förster, verringert. Die Oberförstereien wurden 1934 in Forstämter umbenannt. Die oldenburgische Forstverwaltung unter Leitung von Landesforstmeister Fritz-Folkard Willms (1901-1969) wurde 1946 als nunmehrige "Inspektion Oldenburg" in die Niedersächsische Forstverwaltung eingegliedert. Eine "Landesforstverwaltung" als selbstständige Behörde hat es praktisch nicht gegeben. Die verschiedenen Bezeichnungen für die Leitung des Forstwesens werden hier unter dem Begriff Landesforstverwaltung zusammengefasst.
Bestandsgeschichte
Der vorliegende Bestand der Landesforstverwaltung ist keine genuin behördliche, sondern enthält darüber hinaus auch die Überlieferung der Forstdistrikte.
Enthält
Allgemeine Organisation 1869-1950 (121); Personal- und Besoldungssachen 1880-1958 (88); Haushalts- und Kassenwesen 1904-1954 (63); Dienstwohnungen und Liegenschaften 1858-1950 (88); Verordnungen, Erlasse, Berichte, Visitationen 1905-1949 (16); Versicherungs- und Fürsorgewesen 1908-1949 (5); Geräte und Materialbeschaffung, Waffen, Fahrzeuge, Betriebsmittel, Bücherei 1882-1949 (26); Forstplanungen und Ertragswirtschaft 1841-1950 (86); Krongut und Domänen 1853-1949 (7); Forstverkehr und allgemeines Verkehrswesen 1855-1949 (56); Erschließung und Kultivierung, Gewässer, Ab- und Zuwässerung 1816-1939 (8); Forstamt Ahlhorn 1914-1949 (5); Forstamt Cloppenburg 1871-1949 (32); Forstamt Hasbruch/Delmenhorst 1793-1947 (36); Forstamt Oldenburg 1873-1946 (13); Forstamt Varel 1869-1949 (21); Teichwirtschaft Ahlhorn 1898-1942 (40); Jagdangelegenheiten 1903-1952 (83); Gerichtsangelegenheiten, Holz- und Jagdfrevel 1888-1949 (62); Waldbrandbekämpfung und Naturschutz 1881-1949 (8); Zweiter Weltkrieg und die unmittelbaren Folgen 1935-1949 (39).
Literatur
Eilert Tantzen, Oldenburgische Försterchronik 1650-1950, Oldenburg 2000.
Findmittel
Erschließung: Archivdatenbank/Internet
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Best. 71 (Kammer Oldenburg); Best. 76 (Ämter); Best. 137 (Oldenburgisches Finanzministerium); Best. 230 (Verwaltungsämter), Best. 231 (Landratsämter); Rep 400 (Verwaltungsbezirk Oldenburg); Rep 410 (Bezirksregierung Weser-Ems); Rep 580 AHL (Forstamt Ahlhorn); Rep 580 HAS (Forstamt Hasbruch); Rep 580 NEU (Forstamt Neuenburg); Dep 20 (Landkreise).
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
13,9; 904 Verzeichnungseinheiten
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Georeferenzierung
Bezeichnung
Landesteil/ Verwaltungsbezirk Oldenburg
Zeit von
1937
Zeit bis
1974
Objekt_ID
217280
Ebenen_ID
10
Geo_ID
10-217280
Link
Landesteil/ Verwaltungsbezirk Oldenburg
Georeferenzierung
Bezeichnung
Herzogtum/Landesteil Oldenburg
Zeit von
1864
Zeit bis
1937
Objekt_ID
1
Ebenen_ID
210
Geo_ID
210-1
Link
Herzogtum/Landesteil Oldenburg
Georeferenzierung
Bezeichnung
Herzogtum Oldenburg
Zeit von
1853
Zeit bis
1864
Objekt_ID
1
Ebenen_ID
2910
Geo_ID
2910-1
Link
Georeferenzierung
Bezeichnung
Herzogtum Oldenburg
Zeit von
1814
Zeit bis
1853
Objekt_ID
1
Ebenen_ID
2810
Geo_ID
2810-1
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