NLA HA Nds. 5

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Ausdrucke elektronisch geführter Verkündungsblätter

Laufzeit 

2024 -

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Der Bestand enthält die aus der Amtsblattstelle der Niedersächsischen Staatskanzlei laufend nach elektronischer Verkündung abgegebenen, beglaubigten Ausdrucke der Rechtsnormen.

Beschreibung 

Mit der Änderung der Niedersächsischen Verfassung und dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen (NGelVerk) werden ab dem Jahr 2024 die bisherigen Verkündungsblätter in Papierform abgelöst durch eine elektronische Verkündung im Internet (www.verkuendung-niedersachsen.de). In § 8 Abs. 2 ist festgelegt, dass ein Ausdruck dieser verkündigten Rechtsnormen in beglaubigter Form an das Landesarchiv abzugeben und dort zu verwahren ist.

Geschichte des Bestandsbildners 

Vgl. hierzu das Vorwort zu Nds. 50 (Staatskanzlei)

Enthält 

Beglaubigte Ausdrucke der im elektronisch geführten Niedersächsichen Gesetz- und Verordnungsblatt sowie im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlichten Rechtsnormen

Literatur 

Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen vom 08.11.2023. In: Nds. GVBl. Nr. 23/2023, S. 258-259.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Nds. 1 bis 3: Staatsverträge, Gesetzes- und Verordnungsoriginale

Bestände der Ministerien, aus denen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen entsprechende Sachakten übernommen werden können

Weitere Angaben (Bestand)

Bearbeiter 

Hildegard Krösche (2024)

Benutzung 

Die elektronisch geführten Verkündungsblätter sind im Internet zugänglich - von dort können auf Nutzerwunsch Ausdrucke gegen Kostenerstattung gefertigt werden (vgl. Nds. GVBl. Nr. 23 /2023, S. 258: § 3 Abs. 2). Die Aufbewahrung der beglaubigten Ausdrucke im Landesarchiv dient der zusätzlichen Rechtssicherung.