Identifikation (kurz)
Titel
Ausdrucke elektronisch geführter Verkündungsblätter
Laufzeit
2024 -
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Der Bestand enthält die aus der Amtsblattstelle der Niedersächsischen Staatskanzlei laufend nach elektronischer Verkündung abgegebenen, beglaubigten Ausdrucke der Rechtsnormen.
Beschreibung
Mit der Änderung der Niedersächsischen Verfassung und dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen (NGelVerk) werden ab dem Jahr 2024 die bisherigen Verkündungsblätter in Papierform abgelöst durch eine elektronische Verkündung im Internet (www.verkuendung-niedersachsen.de). In § 8 Abs. 2 ist festgelegt, dass ein Ausdruck dieser verkündigten Rechtsnormen in beglaubigter Form an das Landesarchiv abzugeben und dort zu verwahren ist.
Geschichte des Bestandsbildners
Vgl. hierzu das Vorwort zu Nds. 50 (Staatskanzlei)
Enthält
Beglaubigte Ausdrucke der im elektronisch geführten Niedersächsichen Gesetz- und Verordnungsblatt sowie im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlichten Rechtsnormen
Literatur
Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen vom 08.11.2023. In: Nds. GVBl. Nr. 23/2023, S. 258-259.
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Nds. 1 bis 3: Staatsverträge, Gesetzes- und Verordnungsoriginale
Bestände der Ministerien, aus denen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen entsprechende Sachakten übernommen werden können
Weitere Angaben (Bestand)
Bearbeiter
Hildegard Krösche (2024)
Benutzung
Die elektronisch geführten Verkündungsblätter sind im Internet zugänglich - von dort können auf Nutzerwunsch Ausdrucke gegen Kostenerstattung gefertigt werden (vgl. Nds. GVBl. Nr. 23 /2023, S. 258: § 3 Abs. 2). Die Aufbewahrung der beglaubigten Ausdrucke im Landesarchiv dient der zusätzlichen Rechtssicherung.