Ausdrucke elektronisch geführter Verkündungsblätter
2024 -
Der Bestand enthält die aus der Amtsblattstelle der Niedersächsischen Staatskanzlei laufend nach elektronischer Verkündung abgegebenen, beglaubigten Ausdrucke der Rechtsnormen.
Mit der Änderung der Niedersächsischen Verfassung und dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen (NGelVerk) werden ab dem Jahr 2024 die bisherigen Verkündungsblätter in Papierform abgelöst durch eine elektronische Verkündung im Internet (www.verkuendung-niedersachsen.de). In § 8 Abs. 2 ist festgelegt, dass ein Ausdruck dieser verkündigten Rechtsnormen in beglaubigter Form an das Landesarchiv abzugeben und dort zu verwahren ist.
Vgl. hierzu das Vorwort zu Nds. 50 (Staatskanzlei)
Beglaubigte Ausdrucke der im elektronisch geführten Niedersächsichen Gesetz- und Verordnungsblatt sowie im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlichten Rechtsnormen
Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen vom 08.11.2023. In: Nds. GVBl. Nr. 23/2023, S. 258-259.
Nds. 1 bis 3: Staatsverträge, Gesetzes- und Verordnungsoriginale
Bestände der Ministerien, aus denen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen entsprechende Sachakten übernommen werden können
Hildegard Krösche (2024)
Die elektronisch geführten Verkündungsblätter sind im Internet zugänglich - von dort können auf Nutzerwunsch Ausdrucke gegen Kostenerstattung gefertigt werden (vgl. Nds. GVBl. Nr. 23 /2023, S. 258: § 3 Abs. 2). Die Aufbewahrung der beglaubigten Ausdrucke im Landesarchiv dient der zusätzlichen Rechtssicherung.
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b26435