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NLA HA Nds. 5

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Ausdrucke elektronisch geführter Verkündungsblätter

Laufzeit

2024 -

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Der Bestand enthält die aus der Amtsblattstelle der Niedersächsischen Staatskanzlei laufend nach elektronischer Verkündung abgegebenen, beglaubigten Ausdrucke der Rechtsnormen.

Beschreibung

Mit der Änderung der Niedersächsischen Verfassung und dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen (NGelVerk) werden ab dem Jahr 2024 die bisherigen Verkündungsblätter in Papierform abgelöst durch eine elektronische Verkündung im Internet (www.verkuendung-niedersachsen.de). In § 8 Abs. 2 ist festgelegt, dass ein Ausdruck dieser verkündigten Rechtsnormen in beglaubigter Form an das Landesarchiv abzugeben und dort zu verwahren ist.

Geschichte des Bestandsbildners

Vgl. hierzu das Vorwort zu Nds. 50 (Staatskanzlei)

Enthält

Beglaubigte Ausdrucke der im elektronisch geführten Niedersächsichen Gesetz- und Verordnungsblatt sowie im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlichten Rechtsnormen

Literatur

Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen vom 08.11.2023. In: Nds. GVBl. Nr. 23/2023, S. 258-259.

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Nds. 1 bis 3: Staatsverträge, Gesetzes- und Verordnungsoriginale

Bestände der Ministerien, aus denen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen entsprechende Sachakten übernommen werden können

Weitere Angaben (Bestand)

Bearbeiter

Hildegard Krösche (2024)

Benutzung

Die elektronisch geführten Verkündungsblätter sind im Internet zugänglich - von dort können auf Nutzerwunsch Ausdrucke gegen Kostenerstattung gefertigt werden (vgl. Nds. GVBl. Nr. 23 /2023, S. 258: § 3 Abs. 2). Die Aufbewahrung der beglaubigten Ausdrucke im Landesarchiv dient der zusätzlichen Rechtssicherung.