Identifikation (kurz)
Titel
Betriebsrat
Laufzeit
1947-1955
Bestandsdaten
Beschreibung
Sachbetreffsakten des Betriebsrates
Geschichte des Bestandsbildners
Das Kontrollratsgesetz Nr. 22 (Betriebsgesetz) des Alliierten Kontrollrates bildete bis zum Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetz am 14. November 1952 die rechtliche Grundlage.
Der Betriebsrat verfügte über eine beratende Stimme im Senat. Weitere Aufgaben sowie seine Rechtsstellung basierten auf den gesetzlichen Grundlagen (§§ 54, 84 der Universitätssatzung, erneuerte Fassung vom 6. März 1948).
Enthält
Enthält: Hauptbetriebsrat (mit Sitzungsprokotollen).- Gruppenbetriebsräte an den Standorten Göttingen und Hann. Münden.- Personenbezogene Akten insbesondere zu Entnazifizierung, Fürsorge-, Gehalts- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
1,5
Benutzung
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