Betriebsrat
1947-1955
Sachbetreffsakten des Betriebsrates
Das Kontrollratsgesetz Nr. 22 (Betriebsgesetz) des Alliierten Kontrollrates bildete bis zum Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetz am 14. November 1952 die rechtliche Grundlage.
Der Betriebsrat verfügte über eine beratende Stimme im Senat. Weitere Aufgaben sowie seine Rechtsstellung basierten auf den gesetzlichen Grundlagen (§§ 54, 84 der Universitätssatzung, erneuerte Fassung vom 6. März 1948).
Enthält: Hauptbetriebsrat (mit Sitzungsprokotollen).- Gruppenbetriebsräte an den Standorten Göttingen und Hann. Münden.- Personenbezogene Akten insbesondere zu Entnazifizierung, Fürsorge-, Gehalts- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
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