NLA HA Nds. 330 Lüneburg

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landeskrankenhaus Lüneburg

Laufzeit 

1898-1983

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur Vorgeschichte siehe das Vorwort zum Vorgängerbestand Hann. 155 Lüneburg.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg in Niedersächsisches Landeskrankenhaus Lüneburg umbenannt. Es gehörte zu den elf Landeskrankenhäusern, die dem 1949 neu gebildeten Niedersächsischen Landessozialamt – zusammengelegt aus dem Landesamt für Landesanstalten und dem Landeswohlfahrtsamt – unterstanden. Oberste Dienstbehörde war das niedersächsische Sozialministerium.

Zu den Aufgaben des Landeskrankenhauses gehörte die Behandlung psychisch Kranker der Regierungsbezirke Lüneburg und Stade. Zusätzlich war es für die Aufnahme von Tuberkulose-Patienten zuständig, für die von 1966-1983 eine Tbc-Station am Brockwinkler Weg eingerichtet wurde. Um die Versorgungssituation im Landeskrankenhaus zu verbessern, wurde im Herbst 1972 mit der Planung eines Neubaus einer psychiatrisch-neurologischen Klinik begonnen. Im Sommer 1977 konnte das Gebäude der Psychiatrischen Klinik bezogen werden. Bis 1990 entstanden dort neben der Neurologischen Klinik und der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie die spezifischen Kliniken für Sucht und Gerontopsychiatrie.

Entlastet wurde die Psychiatrische Klinik ab 2001 durch die Einrichtung psychiatrischer Behandlungsplätze in den Krankenhäusern von Stade, Rotenburg, Walsrode und Langen-Debstedt, so dass der Zuständigkeitsbereich sich seit 2002 nur noch auf die Landkreise Harburg und Lüneburg beschränkt. Zusätzlich wurde eine Abteilung für den Maßregelvollzug eingerichtet, in der psychisch kranke Straftäter getrennt von den übrigen Psychiatriepatienten untergebracht wurden. Während die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg bei ihrer Gründung noch von einem alleinigen Direktor geführt wurde, wird die Klinik seit 1987 gleichberechtigt von einem Verwaltungs-, einem Pflege- und einem ärztlichen Direktor geleitet.

2007 wurde das Niedersächsische Landeskrankenhaus Lüneburg privatisiert und besteht seitdem als Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH als Teil des Unternehmensverbunds Gesundheitsholding Lüneburg fort.

Stand: Juni 2015

Bestandsgeschichte 

1. Bewertung und Übernahme von Patientenakten allgemein

In den Jahren 1986-1988 haben mehrere Landeskrankenhäuser (LKH) Patientenakten, die bis 1960 geschlossen worden waren, an die damaligen Staatsarchive in Niedersachsen abgegeben. Eine Bewertung der Akten erfolgte dabei zunächst nicht. Später erstellte Bewertungsrichtlinien erwiesen sich als ungeeignet und wurden archivisch nicht angewandt.

In Anlehnung an allgemein anerkannte archivische Bewertungskriterien (siehe z.B. Rössler und Wischnath) werden alle Patientenakten von den Anfängen der Psychiatrie im 19. Jahrhundert bis in die unmittelbare Nachkriegszeit (ca. 1950) als uneingeschränkt archivwürdig eingeschätzt. Für die Zeit danach muss wegen den massenhaft zunehmenden Patientenakten, die jeweils aus der eigentlichen Krankenakte sowie einer in der Regel nicht archivwürdigen Verwaltungsakte bestehen, eine Bewertung erfolgen.

In den letzten Jahren haben die Standorte des Niedersächsischen Landesarchivs (NLA) ein gemeinsames, handhabbares Bewertungsverfahren für Patientenakten entwickelt. Im damaligen Hauptstaatsarchiv wurde 2004/2005 folgendes Verfahren angewandt:

- bis 1950 vollständige Übernahme der Akten ohne Bewertung
- 1950-1960 Übernahme mit Bewertung in 5-Jahres-Schritten (nach Aufnahmedatum, nämlich 1950, 1955, 1960)
- 1960-1975 Übernahme mit Bewertung nach dem DORT-Prinzip (Anfangsbuchstaben des Familiennamens D, O, R und T)
- ab 1975 Übernahme mit Bewertung in 5-Jahres-Schritten und nach dem DOT-Prinzip (Buchstaben D, O und T)

Hinsichtlich angebotener Personalakten sollte einerseits solches Schriftgut übernommen werden, welches einen Querschnitt der verschiedenen Berufsgruppen (v.a. Pflegepersonal, Ärzte) abbildet, und andererseits solches, welches besondere Fälle (Arbeitsunfälle, Dienstvergehen etc.) dokumentiert.

2008 konkretisierte eine NLA-Arbeitsgruppe das künftige Vorgehen hinsichtlich der Bewertung und Erschließung jüngerer Patientenakten der LKHs. Neben den reinen Patienten- und Personalakten sollten zunehmend auch allgemeine Verwaltungsakten, statistische Jahresberichte und andere Unterlagen, welche die Arbeit der LKH dokumentieren sowie eine komprimierte Parallelüberlieferung zu Patientenakten bieten (Protokolle/ Amtsbücher, z.B. Aufnahmebücher, Behandlungs- und Untersuchungsprotokolle), archiviert werden. Man verständigte sich auf eine vollständige Archivierung älterer Patientenakten bis 1945/50 sowie von Aufnahmebüchern und Behandlungsprotokollen bis zu dieser Zeit. Für die jüngeren Akten, die für die klinische und historische Forschung auch von Bedeutung sein können, wurde dagegen eine Bewertung in Form einer repräsentativen Stichprobe mittels statistischen Auswahlverfahren als unerlässlich angesehen, wobei eine Klumpenstichprobe, d.h. nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens (DOT-Prinzip), gegenüber einer systematischen Stichprobe oder einer Zufallsstichprobe bevorzugt wird. Um die Übernahmemengen von Patientenakten nach 1978 der fünf LKH Lüneburg, Göttingen, Wunstorf, Hildesheim und Tiefenbrunn nochmals zu reduzieren, sollen künftig nur noch exemplarische Übernahmen von Patientenakten aus zwei LKHs stattfinden. Das quantitative Auswahlverfahren soll ferner durch eine qualitative Auswahl nach folgenden Kriterien ergänzt werden:

- Fälle, die in der wissenschaftlichen Literatur erwähnt sind
- Fälle, die unter sozialgeschichtlichen Aspekten typisch sind
- herausragende und/oder bekannt gewordene Fälle
- Patientenakten (regional) bekannter Persönlichkeiten
- Fälle, die aus medizingeschichtlicher Sicht typisch oder außergewöhnlich sind
- Fälle, in denen familiäre Zusammenhänge sichtbar werden

Hinsichtlich der qualitativen Auswahl soll vermehrt eine Zusammenarbeit mit dem medizinischen Personal in den (ehemaligen) LKHs gesucht werden, um deren Sachkenntnis einzubeziehen. Diese sollen die betreffenden Fälle kennzeichnen, um die Arbeit des Landesarchivs zu erleichtern.

Ausnahmen von der neuen Bewertungspraxis sollen für drei LKHs gemacht werden. Übernahmen von Patientenakten des vom NLA OL betreuten LKH Wehnen sollten wie bisher mittels einer systematischen Stichprobe erfolgen, indem jede 100. Akte archiviert wird. Bei den für den Maßregelvollzug zuständigen LKHs Moringen und Brauel soll auf eine repräsentative Stichprobe bei Patientenakten gänzlich verzichtet werden. Das angebotene Schriftgut soll vollständig übernommen werden.

2. LKH Lüneburg

Die Patientenakten bis zum Jahr 1950 wurden komplett übernommen und befinden sich in den Beständen Hann. 155 Lüneburg und Nds. 330 Lüneburg. Fortgesetzt wurde in der Akzession 2004/134 mit einer Übernahme der Patientenakten in 5-Jahres-Schritten nach Aufnahmedatum. In der Akzession 2012/064 wurden (hauptsächlich) die Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben D,O und T übernommen.

Die Patientenakten wurden EDV-technisch erschlossen unter Angabe des Namens, des Einlieferungs- und Entlassungsdatums sowie des Krankheitsbildes und ggf. der Todesursache.

Die Unterlagen des Niedersächsischen Landeskrankenhauses Lüneburg bis zum Jahr 1978 werden im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover verwahrt. Für das Schriftgut aus dem Zeitraum nach 1978 bis zur Privatisierung im Jahre 2007 ist der Standort Stade zuständig, eine Übernahme ist dort bisher aber noch nicht erfolgt. Mit der Privatisierung des Landeskrankenhauses Lüneburg endet die Zuständigkeit des Niedersächsischen Landesarchivs.

In den vorliegenden Bestand Nds. 330 Lüneburg sind bislang zwei Ablieferungen des Landeskrankenhauses Lüneburg eingegangen.

Stand: Juni/September 2015

Enthält 

Patientenakten

Literatur 

Festschrift des Niedersächsischen Landeskrankenhauses Lüneburg, 100 Jahre Niedersächsisches Landeskrankenhaus Lüneburg, Lüneburg 2001.

Raimond Reiter, Vollständige Überlieferung zur 100-jährigen Geschichte des Landeskrankenhauses Lüneburg. Ein Beispiel zur Aktenlage über die Geschichte der Anstaltspsychiatrie, in: Archivar 53,1 (2000), S. 43-45.

Homepage der Psychiatrischen Klinik Lüneburg

Allgemein zu archivischen Bewertungskriterien für Patientenakten:

Wulf Rössler, Überlegungen zur Archivierung psychiatrischer Krankenunterlagen, in: Der Archivar 44 (1991), Sp. 435-442.

Michael Wischnath, Einführung zu den Bewertungs- und Erschließungsempfehlungen für Krankenakten, in: Der Archivar 51 (1998), S. 233-244.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Landes- Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg Hann. 155 Lüneburg
Provinziallandtag Hann. 150

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

23,4

Bearbeiter 

Marina Laube (Juni 2015)

Dr. Christian Helbich (September 2015)

Benutzung 

Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht oder vergleichbaren Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden. Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Die Patientenakten sind dementsprechend mit einer Schutzfrist von 10 Jahren nach dem Tod bzw. 100 Jahren nach der Geburt der betroffenen Person versehen. Lassen sich beide Daten nicht ermitteln, wurde die Schutzfrist aufgrund der sensiblen Daten von den üblichen 30 Jahren nach Schließung der Akte auf 50 Jahre erhöht.

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Stadtkreis Lüneburg

Zeit von 

1943

Zeit bis 

1974

Objekt_ID 

1

Ebenen_ID 

2720

Geo_ID 

2720-1

Link 

Stadtkreis Lüneburg

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Stadtkreis Lüneburg

Zeit von 

1885

Zeit bis 

1943

Objekt_ID 

3232044

Ebenen_ID 

20

Geo_ID 

20-3232044

Link 

Stadtkreis Lüneburg

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Lüneburg, Stadt [Wohnplatz]

Zeit von 

1

Zeit bis 

1

Objekt_ID 

7776

Ebenen_ID 

1

Geo_ID 

1-7776

Link 

Lüneburg, Stadt [Wohnplatz]