NLA HA Nds. 225 Soltau

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Finanzamt Soltau

Laufzeit 

1925-1986

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".

Zum 1. April 1920 wurde für die Kreise Soltau und Fallingbostel ein Finanzamt in Fallingbostel eingerichtet. Zum 1. Oktober 1921 erhielt der Kreis Soltau ein eigenes Finanzamt, welches seit dem 1. August 1932 auch die Geschäfte des Finanzamtes Fallingbostel übernahm, als die Kreise Soltau und Fallingbostel zum Kreis Fallingbostel zusammengeschlossen wurden. An dieser Zuständigkeit änderte sich auch nichts, als die Vereinigung beider Kreise bereits nach einem Jahr wieder rückgängig gemacht wurde. Im Zuge der kommunalen Gebietsreform kam es insbesondere mit dem Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Soltau/Fallingbostel vom 13. Juni 1973 (Nds. GVBl. 20/1973, S. 185) mit Wirkung vom 1. März 1974 sowie mit der Verordnung über die Neubildung der Gemeinde Bispingen vom 6. März 1974 (Nds. GVBl. 9/1974, S. 139) zu umfassenden Neuordnungen innerhalb der beiden Kreise Soltau und Fallingbostel, die zum 1. August 1977 zum neuen Landkreis Soltau-Fallingbostel zusammengeschlossen wurden, der zum 1. August 2011 in Landkreis Heidekreis umbenannt wurde.

Mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) übernahm das Finanzamt Soltau die Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern mit 50 bis 999 Arbeitnehmern für die Amtsbezirke der Finanzämter Buchholz, Celle, Rotenburg und Verden. Diese Sonderaufgabe wurde mit der Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB) vom 14. Dezember 2005 (Nds. GVBl. 28/2005, S. 411) auf Arbeitgeber mit 100 oder mehr Arbeitnehmern erweitert und gilt nun für die Amtsbezirke der Finanzämter Buchholz, Celle, Lüchow, Lüneburg, Uelzen und Winsen.

Stand: Juli 2015

Bestandsgeschichte 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".

Da für das Finanzamt Soltau seit 1978 das NLA Stade zuständig ist, befindet sich die seither angefallene Überlieferung dort.

Stand: Oktober 2003

Enthält 

Steuerakten

Literatur 

Siehe Gruppenvorwort

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Zur Überlieferung nach 1978 vgl. NLA ST, Rep. 211 Soltau.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

17,7

Bearbeiter 

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich um zur Person Betroffener geführtes Archivgut handelt, das dem Steuergeheimnis unterliegt.