Identifikation (kurz)
Titel
Finanzamt Lüneburg
Laufzeit
1875-1993
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".
Das Finanzamt Lüneburg war ursprünglich für den Stadt- und den Landkreis Lüneburg sowie für den Kreis Bleckede zuständig, der 1932 in den Landkreis Lüneburg aufging. Nach dem Zweiten Weltkrieg gingen die rechtselbischen Gebiete des Landkreises (u.a. Amt Neuhaus) verloren, als sie der Sowjetischen Besatzungszone und später der DDR zugeordnet wurden und erst 1993 wieder zum Landkreis Lüneburg zurückkehrten. Im Zuge der kommunalen Gebietsreform gab der Landkreis Lüneburg zum 1. Juli 1972 mehrere Gemeinden an die Landkreise Lüchow-Dannenberg, Harburg und Uelzen ab. Mit dem Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Lüneburg vom 28. Mai 1973 (Nds. GVBl. 18/1973, S. 152) wurde mit Wirkung zum 1. März 1974 die bisher kreisfreie Stadt Lüneburg in den Landkreis Lüneburg eingegliedert, der zudem um mehrere Gemeinden des Landkreises Harburg vergrößert wurde.
In den 1960/70er Jahren hatte das Finanzamt Lüneburg folgende Sonderaufgaben:
1) Verwaltung der Erbschaftsteuer für die Amtsbezirke der Finanzämter Buchholz, Celle, Gifhorn, Lüchow, Soltau, Uelzen und Winsen;
2) Verwaltung der Beförderungsteuer (bis in die 1970er Jahre) für die Amtsbezirke der Finanzämter Burgdorf, Celle, Gifhorn, Harburg-Land, Lüchow, Soltau, Uelzen und Winsen;
3) Verwaltung der Hypothekengewinnabgabe (bis in die 1970er Jahre) für die Amtsbezirke der Finanzämter Buchholz, Lüchow, Uelzen und Winsen;
4) Verwaltung der Vermögens- und Kreditgewinnabgabe (seit den 1970er Jahren bis Anfang der 1980er Jahre) für die Amtsbezirke der Finanzämter Celle, Lüchow, Soltau, Uelzen und Winsen.
Mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) übernahm das Finanzamt Lüneburg folgende Sonderaufgaben:
1) Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Amtsbezirke der Finanzämter Buchholz, Celle, Gifhorn, Lüchow, Soltau, Uelzen und Winsen;
2) Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern mit 50 bis 999 Arbeitnehmern (bis 2005) für den Bereich der Finanzämter Lüchow, Uelzen und Winsen;
3) Kassen- und Vollstreckungsaufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren (bis 2005) für das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Lüneburg.
Stand: Juli 2015
Bestandsgeschichte
Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".
Da für das Finanzamt Lüneburg seit 1978 die Abteilung Stade des NLA zuständig ist, befindet sich die seither angefallene Überlieferung dort.
Stand: Januar 2010
Enthält
Steuerakten
Literatur
Siehe Gruppenvorwort
Findmittel
EDV-Findbuch (2015)
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Zur Überlieferung nach 1978 vgl. NLA ST, Rep. 211 Lüneburg.
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
2,7
Bearbeiter
Dr. Christian Helbich (2015)
Benutzung
Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich um zur Person Betroffener geführtes Archivgut handelt, das dem Steuergeheimnis unterliegt.