NLA HA Nds. 225 Gifhorn

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Finanzamt Gifhorn

Laufzeit 

1935-1990

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".

Das Finanzamt Gifhorn ist seit seiner Gründung 1920 für die Gemeinden im damaligen Kreis Gifhorn zuständig. 1932 wurde der Kreis Isenhagen in den Kreis (seit 1939 Landkreis) Gifhorn eingegliedert, dessen Gemeinden allerdings zunächst im Amtsbezirk des Finanzamtes in Uelzen verblieben und erst später dem Finanzamt Gifhorn übertragen wurden. Nach der Ausgliederung der seitdem kreisfreien Stadt Wolfsburg aus dem Landkreis Gifhorn 1951 blieb das Finanzamt Gifhorn auch für diese Stadt zuständig.

Einige Gebietsveränderungen ergaben sich noch in den 1970er Jahren im Rahmen der Nds. Kommunalreform. Infolge des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Wolfsburg (Wolfsburg-Gesetz) vom 10. Mai 1972 (Nds. GVBl. 24/1972, S. 269) sowie des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Braunschweig/ Wolfenbüttel/ Helmstedt/ Peine/ Salzgitter vom 11. Februar 1974 (Nds. GVBl. 6/1974, S. 70) wechselte die Zuständigkeit der Finanzämter Helmstedt und Gifhorn für folgende Gemeinden und Ortsteile zum 1. November 1975:

- Der Amtsbezirk des Finanzamtes Helmstedt wurde um die zur Gemeinde Rennau zusammengeschlossenen Orte Ahmstorf, Rennau und Rottorf sowie um die in die Stadt Königslutter am Elm eingegliederten Gemeinden Beienrode, Klein Steimke, Ochsendorf, Rhode und Ury erweitert;
- Das Finanzamt Gifhorn erhielt die Zuständigkeit für die Stadt Vorsfelde sowie die Gemeinden Brackstedt, Kästorf, Neuhaus, Nordsteimke, Reislingen, Velstove, Warmenau und Wendschott, welche in die kreisfreie Stadt Wolfsburg eingemeindet wurden.

Mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) wurde das Finanzamt Gifhorn mit der Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 50 bis 999 Arbeitnehmer beschäftigen, in den Bezirken der Finanzämter Helmstedt und Peine beauftragt. Diese Sonderzuständigkeit endete mit dem Inkrafttreten der Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB) vom 14. Dezember 2005 (Nds. GVBl. 28/2005, S. 411) zum 1. Januar 2006.

Stand: Juli 2015

Bestandsgeschichte 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".

Da für das Finanzamt Gifhorn seit 1978 das NLA Wolfenbüttel zuständig ist, befindet sich die seither angefallene Überlieferung dort.

Stand: Oktober 2003

Enthält 

Steuerakten, Lastenausgleichsakten, Betriebslisten

Literatur 

Siehe Gruppenvorwort

Findmittel 

EDV-Findbuch (2015)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Zur Überlieferung nach 1978 vgl. NLA WO, 1023 A Nds.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

13,4

Bearbeiter 

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich um zur Person Betroffener geführtes Archivgut handelt, das dem Steuergeheimnis unterliegt.