NLA HA Nds. 225 Herzberg

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Finanzamt Herzberg

Laufzeit 

1921-1988

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".

Das Finanzamt Herzberg wurde für den Landkreis Osterode (seit 1939 Osterode am Harz) eingerichtet, zu dem nach dem Zweiten Weltkrieg die Gemeinden Bad Sachsa und Tettenborn aus dem Landkreis Grafschaft Hohenstein hinzukamen. Außerdem war das Finanzamt für einige Gemeinden des Landkreises Zellerfeld zuständig. Mit dem Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Bereich des Harzes (Harzgesetz) vom 29. Februar 1972 wurde der Landkreis Osterode am Harz um mehrere Gemeinden der aufgelösten Landkreise Blankenburg und Zellerfeld sowie um weitere Orte des Landkreises Gandersheim vergrößert, während im Gegenzug die Gemeinden Lütgenhausen und Wollershausen an den Landkreis Göttingen abgegeben wurden. Zwei weitere Umgliederungen aus dem Landkreis Osterode am Harz in die Landkreise Gandersheim und Northeim erfolgten 1974 und 1977.

Mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) übernahm das Finanzamt Herzberg auch die Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern mit 50 bis 999 Arbeitnehmern für den Bereich der Finanzämter Bad Gandersheim und Goslar. Diese Sonderaufgabe wurde mit der Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB) vom 14. Dezember 2005 (Nds. GVBl. 28/2005, S. 411) auf Arbeitgeber mit 100 oder mehr Arbeitnehmern erweitert und gilt nun auch für die Amtsbezirke der Finanzämter Göttingen und Northeim.

Stand: Juli 2015

Bestandsgeschichte 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".

Da für das Finanzamt Herzberg seit 1978 die Abteilung Wolfenbüttel des NLA zuständig ist, befindet sich die seither angefallene Überlieferung dort.

Stand: Oktober 2003

Enthält 

Steuerakten

Literatur 

Siehe Gruppenvorwort

Findmittel 

EDV-Findbuch (2015)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Zur Überlieferung nach 1978 vgl. NLA WO, 1023 C Nds.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

14,4

Bearbeiter 

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich um zur Person Betroffener geführtes Archivgut handelt, das dem Steuergeheimnis unterliegt.