Identifikation (kurz)
Titel
Finanzamt Göttingen
Laufzeit
1926-1987
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".
Das Finanzamt Göttingen war bei seiner Gründung für die Landkreis und die kreisfreie Stadt Göttingen zuständig, die mit dem Gesetz über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen (Göttingen-Gesetz) vom 1. Juli 1964 (Nds. GVBl. 1964, S. 134) in den Landkreis eingegliedert, gleichzeitig aber den kreisfreien Städten gleichgestellt wurde. Im Zuge der kommunalen Gebietsreform wurde der heutige Landkreis Göttingen zum 1. Januar 1973 aus dem bisherigen Altkreis Göttingen, den Kreisen Duderstadt und Münden, den Gemeinden Adelebsen und Unterbillingshausen aus dem Landkreis Northeim sowie aus den Gemeinden Lütgenhausen und Wollershausen im Landkreis Osterode gebildet. Seitdem umfasst der Amtsbezirk des Finanzamtes Göttingen den Landkreis Göttingen mit Ausnahme der Stadt Duderstadt und der Samtgemeinde Gieboldehausen, für die das Finanzamt Northeim zuständig ist. Das frühere Finanzamt Hann. Münden existiert als Außenstelle des Finanzamtes Göttingen weiterhin.
Mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) wurde das Finanzamt Göttingen mit Kassen- und Vollstreckungsaufgaben in Betriebsprüfungsverfahren für das Finanzamt für Großbetriebsprüfungen Göttingen beauftragt. Diese Sonderzuständigkeit endete mit dem Inkrafttreten der Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB) vom 14. Dezember 2005 (Nds. GVBl. 28/2005, S. 411) zum 1. Januar 2006.
Stand: Juli 2015
Bestandsgeschichte
Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".
Da für das Finanzamt Göttingen seit 1978 die Abteilung Wolfenbüttel des NLA zuständig ist, befindet sich die seither angefallene Überlieferung dort.
Stand: Februar 2007
Enthält
Steuerakten, Betriebslisten
Literatur
Siehe Gruppenvorwort
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Zur Überlieferung nach 1978 vgl. NLA WO, 1023 B Nds.
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
16,5
Bearbeiter
Dr. Christian Helbich (2015)
Benutzung
Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich um zur Person Betroffener geführtes Archivgut handelt, das dem Steuergeheimnis unterliegt.