
Identifikation (kurz)
Titel
Finanzamt Hameln
Laufzeit
1914-1992
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".
Das Finanzamt Hameln war ursprünglich für den Landkreis und die kreisfreie Stadt Hameln zuständig. 1922 schlossen sich die Landkreise Hameln und Pyrmont zum Landkreis Hameln-Pyrmont zusammen, wobei das Finanzamt in Bad Pyrmont, das dem Landesfinanzamt/Oberfinanzpräsidium Münster bzw. Westfalen unterstand, bis in die 1940er Jahre hinein weiterexistierte und innerhalb des Landkreises für die Gemeinden Bad Pyrmont, Baarsen, Eichenborn, Großenberg, Hagen, Holzhausen, Kleinenberg, Löwensen, Neersen und Thal zuständig blieb. Danach umfasste der Amtsbezirk des Finanzamtes Hameln den gesamten Landkreis inklusive der zum 1. Januar 1973 eingegliederten Stadt Hameln. Im Zuge der kommunalen Neuordnung zum 1. März 1973 wechselten mehrere Orte zwischen den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden und Alfeld. Danach wurde der Landkreis Hameln-Pyrmont um die Städte Bad Münder am Deister aus dem aufgelösten Landkreis Springe (1. März 1974) und Hessisch Oldendorf aus dem aufgelösten Landkreis Grafschaft Schaumburg (1. August 1977) erweitert, welche bis Anfang der 1980er Jahre weiterhin im Amtsbezirk der Finanzämter Springe bzw. Stadthagen verblieben und erst danach dem Finanzamt Hameln zugeordnet wurden.
In den 1960er Jahren war das Finanzamt Hameln zusätzlich für die Verwaltung der Hypothekengewinnabgabe für die Bezirke der Finanzämtern Rinteln, Springe und Stadthagen zuständig. Mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) übernahm das Finanzamt Hameln die Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 50 bis 999 Arbeitnehmer beschäftigen, in den Amtsbezirken der Finanzämter Holzminden und Stadthagen. Diese Sonderaufgabe wurde mit der Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB) vom 14. Dezember 2005 (Nds. GVBl. 28/2005, S. 411) auf Arbeitgeber mit 100 oder mehr Arbeitnehmern erweitert und gilt nun auch für die Amtsbezirke der Finanzämter Alfeld (Leine) und Hildesheim.
Stand: Juli 2015
Bestandsgeschichte
Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung".
Stand: März 2007
Enthält
Steuerakten, Lastenausgleichsakten, Betriebslisten, Überwachungslisten von Steuerpflichtigen
Literatur
Siehe Gruppenvorwort
Findmittel
EDV-Findbuch (2015)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
16,1
Bearbeiter
Dr. Christian Helbich (2015)
Benutzung
Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich um zur Person Betroffener geführtes Archivgut handelt, das dem Steuergeheimnis unterliegt.