Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand 15.05.2023)

Das Niedersächsische Landesarchiv ist bemüht, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates und der dazugehörige Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission, die Niedersächsische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (NBITVO) und das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Internetseiten: www.arcinsys.niedersachsen.de/geosuche

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die textbasierten Seiten der Geosuche sind barrierefrei umgesetzt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Der kartenbasierte Bereich der Geosuche ist nicht barrierefrei umgesetzt. Die Verbesserung der Barrierefreiheit für den kartenbasierten Bereich ist für eine neue Version der Geosuche vorgesehen. Die Navigation mit Tasten soll verbessert, die Textinhalte per Screenreader vorlesbar und die Kontraste in der Kartendarstellung erhöht werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.05.2023 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseiten aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden.

Sie erreichen uns wie folgt:

Niedersächsisches Landesarchiv
Am Archiv 1
30139 Hannover
E-Mail: poststelle@nla.niedersachsen.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den Anforderungen genügt, welche in den oben genannten Vorschriften beschrieben sind, können Sie sich an das Niedersächsische Landesarchiv wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Niedersächsische Landesarchiv nicht oder nicht innerhalb der vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für barrierefreie IT wenden (§ 9 d NBGG).

Diese können Sie wie folgt erreichen:

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: +49 511 120 - 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Webseite: https://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle