Dep. 46 A
Complete identifier
NLA BU, Dep. 46 A
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Landkreis Schaumburg-Lippe
Life span
Life span
1819-1996
Fonds data
Short description
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Abteilung: Akten nichtstaatlicher Provenienz, Deposita, allgemein.
Inhalt: Im Wesentlichen die Überlieferung des Landkreises Schaumburg-Lippe, der 1948 durch die Zusammenlegung der beiden Landkreise Bückeburg (L 102 a) und Stadthagen (L 102 b) entstand. Der Landkreis wurde bei der Kreisreform von 1977 mit dem Landkreis Grafschaft Schaumburg (Dep. 46 B) vereinigt und bildet seither den Landkreis Schaumburg (Dep. 46 C).
Umfang: 46,70 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.
Inhalt: Im Wesentlichen die Überlieferung des Landkreises Schaumburg-Lippe, der 1948 durch die Zusammenlegung der beiden Landkreise Bückeburg (L 102 a) und Stadthagen (L 102 b) entstand. Der Landkreis wurde bei der Kreisreform von 1977 mit dem Landkreis Grafschaft Schaumburg (Dep. 46 B) vereinigt und bildet seither den Landkreis Schaumburg (Dep. 46 C).
Umfang: 46,70 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.
Custodial history
Custodial history
Bereits unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde deutlich, daß die britische Besatzungsmacht die
Reorganisation der Kommunalverwaltung mit besonderem Nachdruck betrieb. Aufgrund der Erfahrungen mit der totalitären Herrschaft der Nationalsozialisten war ein Hauptziel dieser Reform, den Einfluß des Staates auf die kommunale Sphäre möglichst auszuschalten und dort die Ebenen von Politik und Verwaltung strikt voneinander zu trennen. Dieses Ziel wurde mit der revidierten Gemeindeordnung vom 1. April 1946 erreicht (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland-Britisches Kontrollgebiet S. 127-149). Seitdem war der Landrat nicht mehr Vertreter des Staates sondern als Vorsitzender des Kreistages oberster politischer Repräsentant des Kreises als kommunaler Selbstverwaltungskörperschaft. Die Leitung der Verwaltung obliegt seitdem dem vom Kreistag gewählten Oberkreisdirektor. In Schaumburg-Lippe waren bereits am 19. Januar 1946 die von der Militärregierung ernannten ehrenamtlichen Landräte der beiden Kreise Stadthagen und Bückeburg in ihre Ämter eingeführt worden (Kreis
Stadthagen: Ernst Dornbusch, Kreis Bückeburg: Karl Hofmeister). Die Ämter der Oberkreisdirektoren übernahmen
die bisherigen Landräte Karl Meier (Stadthagen) und Erwin Loitsch (Bückeburg).
Die Existenz der beiden Kreise Stadthagen und Bückeburg hatte sich angesichts der Kleinräumigkeit auch bisher nur
mit der Selbständigkeit des Landes Schaumburg-Lippe erklären lassen. Als diese mit der Gründung des Landes Niedersachsen am 1. November 1946 aufgehoben wurde, erfolgte daher ihre Zusammenlegung zu dem neuen Kreis Schaumburg-Lippe (Gesetz vom 10. Mai 1948 in NGVBl S. 53). Die Wahl zum ersten schaumburg-lippischen Kreistag fand am 28. November 1948 statt, zum Landrat wurde der bisherige Landrat des Kreises Stadthagen Franz Reuther gewählt. Als Oberkreisdirektor amtierte bereits seit dem 3. Juni der
Reorganisation der Kommunalverwaltung mit besonderem Nachdruck betrieb. Aufgrund der Erfahrungen mit der totalitären Herrschaft der Nationalsozialisten war ein Hauptziel dieser Reform, den Einfluß des Staates auf die kommunale Sphäre möglichst auszuschalten und dort die Ebenen von Politik und Verwaltung strikt voneinander zu trennen. Dieses Ziel wurde mit der revidierten Gemeindeordnung vom 1. April 1946 erreicht (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland-Britisches Kontrollgebiet S. 127-149). Seitdem war der Landrat nicht mehr Vertreter des Staates sondern als Vorsitzender des Kreistages oberster politischer Repräsentant des Kreises als kommunaler Selbstverwaltungskörperschaft. Die Leitung der Verwaltung obliegt seitdem dem vom Kreistag gewählten Oberkreisdirektor. In Schaumburg-Lippe waren bereits am 19. Januar 1946 die von der Militärregierung ernannten ehrenamtlichen Landräte der beiden Kreise Stadthagen und Bückeburg in ihre Ämter eingeführt worden (Kreis
Stadthagen: Ernst Dornbusch, Kreis Bückeburg: Karl Hofmeister). Die Ämter der Oberkreisdirektoren übernahmen
die bisherigen Landräte Karl Meier (Stadthagen) und Erwin Loitsch (Bückeburg).
Die Existenz der beiden Kreise Stadthagen und Bückeburg hatte sich angesichts der Kleinräumigkeit auch bisher nur
mit der Selbständigkeit des Landes Schaumburg-Lippe erklären lassen. Als diese mit der Gründung des Landes Niedersachsen am 1. November 1946 aufgehoben wurde, erfolgte daher ihre Zusammenlegung zu dem neuen Kreis Schaumburg-Lippe (Gesetz vom 10. Mai 1948 in NGVBl S. 53). Die Wahl zum ersten schaumburg-lippischen Kreistag fand am 28. November 1948 statt, zum Landrat wurde der bisherige Landrat des Kreises Stadthagen Franz Reuther gewählt. Als Oberkreisdirektor amtierte bereits seit dem 3. Juni der
ehemalige Stadtdirektor von Rodenberg Siegfried Nendel. Sitz der Kreisverwaltung war Stadthagen. Im Zuge der Kommunalreform wurde der Kreis Schaumburg-Lippe 1977 mit dem Kreis Grafschaft Schaumburg (Bestand Dep. 46 B) zum Kreis Schaumburg (Bestand Dep. 46 C) zusammengelegt.
Eine Besonderheit in der Entwicklung des Kreises Schaumburg-Lippe stellen die Auseinandersetzungen mit dem Land Niedersachsen über die Rechtsangleichung und die Vermögensauseinandersetzung dar. Im Zuge des Streites um die Rückerstattung des ehemaligen schaumburg-lippischen Domanialvermögens, der in dem Volksentscheid zur Wiederherstellung des Landes Schaumburg-Lippe vom 19.1.1975 gipfelte, wurden große Teile des früheren schaumburg-lippischen Forstvermögens vom Land auf den Kreis rückübertragen.
Bereits seit den 60er Jahren hatte der Kreis in unregelmäßigen Abständen Akten an das Staatsarchiv abgegeben. Nach Abschluß eines Depositalvertrages zwischen Kreis und Staatsarchiv 1993 wurde die gesamte Altregistratur bewertet und übernommen. Verzeichnung und Findbucherstellung erfolgten durch den Unterzeichneten.
Bückeburg, Oktober
Eine Besonderheit in der Entwicklung des Kreises Schaumburg-Lippe stellen die Auseinandersetzungen mit dem Land Niedersachsen über die Rechtsangleichung und die Vermögensauseinandersetzung dar. Im Zuge des Streites um die Rückerstattung des ehemaligen schaumburg-lippischen Domanialvermögens, der in dem Volksentscheid zur Wiederherstellung des Landes Schaumburg-Lippe vom 19.1.1975 gipfelte, wurden große Teile des früheren schaumburg-lippischen Forstvermögens vom Land auf den Kreis rückübertragen.
Bereits seit den 60er Jahren hatte der Kreis in unregelmäßigen Abständen Akten an das Staatsarchiv abgegeben. Nach Abschluß eines Depositalvertrages zwischen Kreis und Staatsarchiv 1993 wurde die gesamte Altregistratur bewertet und übernommen. Verzeichnung und Findbucherstellung erfolgten durch den Unterzeichneten.
Bückeburg, Oktober
1995
Information / Notes
Additional information
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Abgeschlossen: Ja
abgeschlossen
Geotagging
Name
Name
Kreis Schaumburg-Lippe
Time from
Time from
1948
Time to
Time to
1954
Region_ID
Region_ID
1
Level_ID
Level_ID
1320
Geo_ID
Geo_ID
1320-1
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Name
Name
Kreis Schaumburg-Lippe
Time from
Time from
1954
Time to
Time to
1974
Region_ID
Region_ID
4
Level_ID
Level_ID
1220
Geo_ID
Geo_ID
1220-4
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Name
Name
Kreis Schaumburg-Lippe
Time from
Time from
1974
Time to
Time to
1977
Region_ID
Region_ID
9
Level_ID
Level_ID
720
Geo_ID
Geo_ID
720-9
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