K 2
Complete identifier
NLA BU, K 2
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Fürstlich Schaumburg-Lippische Hofkammer: Jüngeres Kammerarchiv
Life span
Life span
1777-1918
Fonds data
Short description
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Abteilung: Akten nichtstaatlicher Provenienz, Deposita, Fürstlich Schaumburg-Lippische Hofkammer.
Inhalt: Unterlagen der Verwaltung der Einkünfte aus den Haus- und Kammergütern, auch der auswärtigen Güter.
Umfang: 370,90 m.
Erschließung: Findbuch, masch.
Benutzung der Unterlagen ab 1892 nur mit Genehmigung des Eigentümers.
Inhalt: Unterlagen der Verwaltung der Einkünfte aus den Haus- und Kammergütern, auch der auswärtigen Güter.
Umfang: 370,90 m.
Erschließung: Findbuch, masch.
Benutzung der Unterlagen ab 1892 nur mit Genehmigung des Eigentümers.
Custodial history
Custodial history
Die Rentkammer verwaltete die Haus- und Kammergüter. Dazu gehörte nicht nur das Domanialvermögen des Hauses Schaumburg-Lippe, sondern auch der umfangreiche Besitz an Gütern außerhalb des Landes, dessen Einkünfte als Privateigentum des Landesherrn in die Kammerkasse flossen. Nach dem Tod des Grafen Wilhelm wurde im Jahr 1777 eine neue Kammerregistratur angelegt, die nach 1866 revidiert wurde. In der damaligen Form liegt der Bestand und das Verzeichnis bis heute vor.
Nach der Vereinbarung über die Nutzung des Hausarchivs vom 7.7.2009 sind alle Archivalien bis einschließlich 1892 (sowie die bis 1918 zu staatlichen Zwecken entstandenen) entsprechend dem Nds. Archivgesetz und der geltenden Benutzungsordnung zu benutzen. Die jüngeren Archivalien wurden mit einem Sperrvermerk versehen, zur Einsichtnahme ist eine schriftliche Erlaubnis des Depositars erforderlich.
Bückeburg, 9.7.2009
Dr. S. Brüdermann
Nach der Vereinbarung über die Nutzung des Hausarchivs vom 7.7.2009 sind alle Archivalien bis einschließlich 1892 (sowie die bis 1918 zu staatlichen Zwecken entstandenen) entsprechend dem Nds. Archivgesetz und der geltenden Benutzungsordnung zu benutzen. Die jüngeren Archivalien wurden mit einem Sperrvermerk versehen, zur Einsichtnahme ist eine schriftliche Erlaubnis des Depositars erforderlich.
Bückeburg, 9.7.2009
Dr. S. Brüdermann
Information / Notes
Additional information
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Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet