H 135b
Complete identifier
NLA BU, H 135b
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Oberförsterei Rodenberg
Life span
Life span
1736-1877
Fonds data
Short description
Short description
Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Hessische Grafschaft Schaumburg, Untere Behörden.
Inhalt: Verwaltunsgakten (z. B. Vermessung, Forstkulturen, Rechnungswesen, Forstpolizei, Jagd- und Fischereisachen) in den Forstrevieren Obernkirchen und Reinsen.
Umfang: 4,18 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.
Inhalt: Verwaltunsgakten (z. B. Vermessung, Forstkulturen, Rechnungswesen, Forstpolizei, Jagd- und Fischereisachen) in den Forstrevieren Obernkirchen und Reinsen.
Umfang: 4,18 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.
Custodial history
Custodial history
Mit der Verwaltungsverordnung vom 29. Juni 1821 wurde in Kurhessen die Forstverwaltung in der Form der Oberforst-
direktion dem Finanzminister unterstellt. Ihm unterstand in der Provinz Niederhessen ein Landforstmeister, dem in der
Grafschaft Schaumburg ein Forstmeister untergeordnet war. Unter diesem bildete die Grafschaft eine eigene Forst-
inspektion (Bestand H 36), die wiederum in die beiden Oberförstereien Oldendorf und Rodenberg mit je fünf Forst-
revieren (Bernsen/Schaumburg, Möllenbeck, Rumbeck, Todenmann, Zersen bzw. Grove, Haste, Obernkirchen, Ottensen, Reinsen) gegliedert war. 1834 wurde die Forstinspektion als eigenständige Behörde aufgelöst und ihre Kompetenzen - Oberaufsicht über die Oberförstereien - dem Leiter der Oberförsterei Oldendorf übertragen, wobei aber die Behördenbezeichnung Forstinspektion Schaumburg erhalten blieb. 1844 wechselte das Revier Zersen von der Oberförsterei Rinteln zur Oberförsterei Rodenberg, wo gleichzeitig die Reviere Grove und Haste zusammengelegt wurde.
1851 wurden dann in ganz Kurhessen die Oberförstereien aufgelöst und ihre Funktionen auf die zahlenmäßig stark ver-
mehrten Forstinspektionen übertragen. Im Ergebnis war das eine Straffung der Verwaltung um eine Ebene .
Nachdem noch 1856 die kurhessische Forstverwaltung einem Oberforstkollegium (Bestand H 35) übertragen worden war, ging nach dem Ende der staatlichen Selbständigkeit Kurhessens 1866 die Forstverwaltung der Grafschaft Schaumburg an die preußische Regierung in Minden (H 37) über.
Die Akten des vorliegenden Bestandes stammen aus folgenden Ablieferungen:
- Forstamt Oldendorf 1959
- Forstamt Obernkirchen 1962
Es handelt sich in allen Fällen im wesentlichen um die Akten der Forstreviere (vor allem Obernkirchen und Reinsen).
Da allerdings Teile der Registratur der Oberförsterei nach ihrer Auflösung 1851 in die der Reviere übernommen wurde und um die
direktion dem Finanzminister unterstellt. Ihm unterstand in der Provinz Niederhessen ein Landforstmeister, dem in der
Grafschaft Schaumburg ein Forstmeister untergeordnet war. Unter diesem bildete die Grafschaft eine eigene Forst-
inspektion (Bestand H 36), die wiederum in die beiden Oberförstereien Oldendorf und Rodenberg mit je fünf Forst-
revieren (Bernsen/Schaumburg, Möllenbeck, Rumbeck, Todenmann, Zersen bzw. Grove, Haste, Obernkirchen, Ottensen, Reinsen) gegliedert war. 1834 wurde die Forstinspektion als eigenständige Behörde aufgelöst und ihre Kompetenzen - Oberaufsicht über die Oberförstereien - dem Leiter der Oberförsterei Oldendorf übertragen, wobei aber die Behördenbezeichnung Forstinspektion Schaumburg erhalten blieb. 1844 wechselte das Revier Zersen von der Oberförsterei Rinteln zur Oberförsterei Rodenberg, wo gleichzeitig die Reviere Grove und Haste zusammengelegt wurde.
1851 wurden dann in ganz Kurhessen die Oberförstereien aufgelöst und ihre Funktionen auf die zahlenmäßig stark ver-
mehrten Forstinspektionen übertragen. Im Ergebnis war das eine Straffung der Verwaltung um eine Ebene .
Nachdem noch 1856 die kurhessische Forstverwaltung einem Oberforstkollegium (Bestand H 35) übertragen worden war, ging nach dem Ende der staatlichen Selbständigkeit Kurhessens 1866 die Forstverwaltung der Grafschaft Schaumburg an die preußische Regierung in Minden (H 37) über.
Die Akten des vorliegenden Bestandes stammen aus folgenden Ablieferungen:
- Forstamt Oldendorf 1959
- Forstamt Obernkirchen 1962
Es handelt sich in allen Fällen im wesentlichen um die Akten der Forstreviere (vor allem Obernkirchen und Reinsen).
Da allerdings Teile der Registratur der Oberförsterei nach ihrer Auflösung 1851 in die der Reviere übernommen wurde und um die
Entstehung von Splitterbeständen zu vermeiden, wurden die Reviere gemäß ihrer Zugehörigkeit zur Oberförsterei zu einem Bestand zusammengefaßt. Die Klassifikation orientiert sich an den Behördenrepertorien der Reviere Obernkirchen und Reinsen, wurde aber, da diese vier logische Ebenen aufwiesen, gestrafft.
Bückeburg, Juni
Bückeburg, Juni
1990
Information / Notes
Additional information
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Abgeschlossen: Ja
abgeschlossen