L 102a

Complete identifier

NLA BU, L 102a

Fonds


Identification (short)


Title Title
Landratsamt Bückeburg
Life span Life span
1284-1969

Fonds data


Short description Short description
Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Alte Grafschaft Schaumburg (bis 1647) und Schaumburg-Lippe (ab 1647), Untere Behörden.
Inhalt: Überlieferung der allgemeinen Verwaltung (Hoheitswesen, Kommunalaufsicht, Polizeiwesen, Vermögensverwaltung u.a.m.) 1879 bis 1946 (mit Vor- und Nachakten).
Umfang: 36,50 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.
Custodial history Custodial history
Eine grundsätzliche Neuordnung der Amtseinteilung des Fürstentums Schaumburg-Lippe erfolgte im Jahre 1879 (nach dem Gesetz vom 31.12.1877), als zwei Amts- und hiermit identische Amtsgerichtsbezirke in Stadthagen (siehe L 101b und L 102b bzw. L 120a und L 120b) und Bückeburg geschaffen wurden. Das Amt Bückeburg setzte sich aus den bereits 1714 verwaltungsmäßig zusammengefaßten Ämtern Bückeburg und Arensburg zusammen. Dem Amt stand ein Amtmann vor. Der Geschäftskreis des Amtes änderte sich durch die Verordnung von 1879 insofern, als die Gerichtsbarkeit als Amtsgericht (siehe L 120a) neben die Amtsverwaltung trat, umfaßte aber ansonsten nach wie vor alle Landesverwaltungssachen auf unterer Ebene.
1884 wurde das Amt in ein Landratsamt Bückeburg-Arensburg umgewandelt, entsprechend führte der Amtmann nunmehr den Titel Landrat. Diesen Titel behielt er auch nach der erneuten Umbezeichnung des Landratsamtes im Kreis Bückeburg im Jahre 1899.
Zu einer inhaltlichen Neugestaltung kam es 1923 im Zuge der Demokratisierung Schaumburg-Lippes. In der Kreisordnung wurden als eigenständige Aufgabenbereiche des Kreises vor allem die Förderung von Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und der öffentlichen Kranken- und Gesundheitspflege, die Fürsorgeangelegenheiten, Kinder- und Jugendpflege, die Förderung der Verkehrseinrichtungen sowie die Gründung eigener wirtschaftlicher Unternehmungen wie Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke, Sparkassen und Siedlungsgesellschaften
definiert.
Organe des Kreises waren ab 1923 Kreistag, Landrat und Kreisausschuß. Der Kreis bekam damit eine parlamentarische Vertretung. Der Kreistag schlug den Landrat vor, der von der Landesregierung ernannt wurde. Der Kreisausschuß, bestehend aus dem Landrat und vom Kreistag gewählten Kreisangehörigen, wirkte unmittelbar bei der Verwaltung der Kreisaufgaben mit.
Die seit 1926 von der Landesregierung angestrebte und heftig
diskutierte Zusammenlegung der Kreise Bückeburg und Stadthagen blieb letztendlich ohne praktische Bedeutung. Dagegen brachte die Machtergreifung der Nationalsozialisten eine erhebliche Stärkung der Stellung des Landrates, der vom Kreistag immer unabhängiger handeln konnte. Konsequenterweise wurden die Kreistage 1936 aufgelöst, auf die Besetzung des Kreisausschusses nahm neben der Landesregierung und dem Landrat selbst auch der Kreisleiter der NSDAP Einfluß.
Durch die revidierte Gemeindeordnung von 1946 änderten sich diese Verhältnisse grundlegend. Der Landrat wurde zum politischen Repräsentanten des wiedereingerichteten Kreistages, Leiter der Kreisverwaltung wurde der Oberkreisdirektor. Der Aufgabenbereich des Kreises wurde nur gering beschnitten. Bedeutend war, daß die Polizeiverwaltung als direkte staatliche Aufgabe herausgelöst wurde, auch im Gesundheitswesen und im Schulbereich blieben direkte staatliche Aufgaben vorbehalten. Am 1. April 1948 wurden die beiden schaumburg-lippischen Kreise Stadthagen und Bückeburg zum niedersächsischen Landkreis Schaumburg-Lippe mit Sitz in Stadthagen vereinigt.
Bei dem hier vorliegenden Aktenbestand handelt es sich um Abgaben des Landkreises Schaumburg-Lippe bzw. des Landkreises Schaumburg, die seit 1968 erfolgten. Sie dokumentieren die Arbeit der Amts- und Kreisverwaltung vor allem für die Zeit von 1879 bis 1946. Bei einem Teil der Akten reicht die Laufzeit bis ins 18. Jahrhundert zurück, einige
Akten haben noch in der Zeit nach 1948 Zuwachs erhalten. Für das 19. Jahrhundert ist auf jeden Fall auch der Bestand
L 101b heranzuziehen, dessen Akten zu einem nicht geringen Teil in die Zeit nach 1879 fallen.
Bei der Ordnung der Akten wurde der vom Kreis selbst benutzte Aktenplan zugrundegelegt. Die Verzeichnung erfolgte
im Rahmen eines Arbeitsbeschaffungsprogramms; das Findbuch wurde von Frau Iris Laue und Frau Dagmar Köneke
hergestellt.
Später vom Kreis abgegebene Akten wurden in das vorhandene Findbuch eingeordnet.

Bückeburg, Juli 1995 Dr.
Böhme

Information / Notes


Additional information Additional information
Abgeschlossen: Ja
abgeschlossen

Geotagging


Name Name
Amt und Stadt Bückeburg
Time from Time from
1815
Time to Time to
1879
Region_ID Region_ID
2
Level_ID Level_ID
9020
Geo_ID Geo_ID
9020-2
Name Name
Amt/Kreis Bückeburg (einschließlich Stadt Bückeburg)
Time from Time from
1879
Time to Time to
1948
Region_ID Region_ID
2535936
Level_ID Level_ID
20
Geo_ID Geo_ID
20-2535936
Name Name
Amt Arensburg
Time from Time from
1815
Time to Time to
1879
Region_ID Region_ID
1
Level_ID Level_ID
9020
Geo_ID Geo_ID
9020-1
Link Link